Home Law 15. Welchen Einfluß hat das Inkrafttreten des Dritten Gesetzes über Änderungen in der Unfallverficherung vom 20. Dezember 1928 mit Wirkung vom 1. Juli 1928 an auf den Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen feinen Dienstherren aus einem Unfall, den er in der Rüüwirkungszett erlitten hat?
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15. Welchen Einfluß hat das Inkrafttreten des Dritten Gesetzes über Änderungen in der Unfallverficherung vom 20. Dezember 1928 mit Wirkung vom 1. Juli 1928 an auf den Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen feinen Dienstherren aus einem Unfall, den er in der Rüüwirkungszett erlitten hat?

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Band 137
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© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

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  1. Frontmatter I
  2. Inhalt V
  3. a. Reichsrecht
  4. 1. Haften die früheren Deutschen Schutzgebiete noch aus den vor dem Kriege ausgegebenen Deutschen Schutzgebietsanleihen? Haftet das Deutsche Reich hierfür als Bürge? Nach welchen Gmndsätzen ist die Aufwertung der daraus hergeleiteten Forderungen zu bestimmen? 1
  5. 2. Zur Klagbegründung bei Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung. Kann der dadurch Geschädigte gegen den schuldiaen Beamten auf Feststellung klagen, daß dieser ihm zum Schadensersatz verpflichtet fei, soweit er, der Geschädigte, auf andere Weise keinen Ersatz zu erlangen vermöge? — Zum Verjährungsbeginn bei Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzung 20
  6. 3. Zur Anwendung des § 933 BGB 23
  7. 4. In welchem Sinn besteht und wie wirkt das Formerfordernis des § 313 BGB., wenn ein schriftlicher Mietvertrag seine Geltung von der Bedingung abhängig macht, daß es zur notariellen Beurkundung des in dem Mietvertrag vorgesehenen Vorkaufsrechts kommt 29
  8. 5. Kann der Bürge die Befriedigung des Gläubigers nach § 770 Abs. 2 BGB. verweigern, wenn dem Gläubiger die Befugnis zur Aufrechnung gegenüber dem Hauptschuldner gemäß § 393 BGB. fehlt? — Kann der Bürge wegen einer Forderung des Hauptschuldners, gegen die der Gläubiger nicht aufrechnen darf, das Zurückbehaltungsrecht nach § 768 Abs. 1 BGB. geltend machen, wenn sie auf demselben rechtlichen Derhältnis bemht wie der Anspruch gegen den Bürgen 34
  9. 7. Kann der Eigentümer, der bei der Errichtung eines Gebäudes auf dem ihm gehörigen Grundstück A die Grenze des ebenfalls in seinem Eigentum stehenden Grundstücks B überschritten hat, das Grundstück A derart mit einer Hypothek belasten, daß sich diese auf das Gebäude auch insoweit erstreckt, als es auf dem Grundstück B aufgeführt ist? 44
  10. 8. Muß derjenige Ehegatte, welcher dem Ehebruch des anderen Teils zugestimmt haben soll, das Fehlen seiner Zustimmung beweisen? 48
  11. 9. Welche Wirkung hat die Einrede der Unzulänglichkeit des übernommenen Vermögens im Falle des § 419 BGB.? 50
  12. 10. Zur Rechtsstellung der Deutschen Reichspost auf Gmnd des Reichsmonopols am Fernsprechwesen. — Unterliegt sie wettbewerbsrechtlichen Gmndsätzen, wenn sie das ihr für Herstellung von Fernsprechanschlüssen zugegangene Anschriftenmaterial nach Verwendung hierfür einem Privatunternehmen zur Herstellung eines „Branchen-Fernsprechbuchs" gegen Entgelt überläßt, dieses Buch durch ihre Beamten vertreiben läßt, es amtlich empfiehlt und die Verwendung des Bildes des Reichsadlers auf dem Umschlag und dem Titelblatt des Buches gestattet? 57
  13. 11. Muß der Patentanmelder, um die Wirkung des Ausstellungsschutzes zu erlangen, bereits im Erteilungsverfahren eine entsprechende Ausstellungspriorität beanspruchen? — Gilt der Ausstellungsschutz für Erfindungen auch dann, wenn nicht der spätere Anmelder, sondern sein Lizenznehmer oder der Zweiterwerber der Lizenz die Erfindung ausstellt? 64
  14. 12. Wie ist die Boilmacht zur Stellung des Antrags auf Eintragung der Abtretung einer Grimdfchrrld — Briefgrundschuld oder Buchgrundschuld — zu Verstempeln? 68
  15. 13. Wie ist über die Kosten zu entscheiden, wenn der Konkursverwalter einen Aussondermrgsanspruch nach der Aufnahme des Rechtsstreits sofort anerkennt? Wann ist sein Anerkenntnis kein „sofortiges" mehr? 71
  16. 14. Sind Beitrittserklärungen zu einer Genossenschaft m. u. N. wirksam, die einen dem § 127 GenG, entsprechenden ausdrücklichen Hinweis nicht enthalten? Kann ein solcher Formmangel durch Eintragung der Beitrittslustigen in die gerichtliche Liste der Genossen oder durch deren jahrelange Betätigung als Genossen geheilt werden? Über die Rechtslage im Falle solcher nichtigen Beitrittserklärungen 73
  17. 15. Welchen Einfluß hat das Inkrafttreten des Dritten Gesetzes über Änderungen in der Unfallverficherung vom 20. Dezember 1928 mit Wirkung vom 1. Juli 1928 an auf den Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen feinen Dienstherren aus einem Unfall, den er in der Rüüwirkungszett erlitten hat? 81
  18. 16. Erzeugt das Gewährleistungsversprechen eines Architekten, daß ein von ihm übernommener Bau eine bestimmte Bausumme nicht überschreiten werde, für den Bauherrn einen Erfüllungsanspruch oder einen Schadensersatzanspruch? Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn Bestellungen des Bauherrn über den ursprünglichen Bauplan hinaus zu einer Überschreitung der Bausumme führen 83
  19. 17. 1. Zur Frage, wann nach § 625 ZPO. ein Urteil von Amts wegen zugestellt werden muß. 2. Kann eine Restitutionsklage mit dann auf § 580 Nr. 3 ZPO. gestützt werden, toernt durch das Strafcrkcnntnis gerade der Teil des Zeugnisses als unrichtig nachgewiesen ist, ans welchen sich das Urteil des Zivilgerichts gründet? 90
  20. 18. Zum gutgläubigen Erwerb einer nicht valutierten Briefhypothek 95
  21. 19. Kann der Besitzer ohne die im § 1003 Abs. 1 BGB. vorgesehene Fristbestimmung auf Feststellung der erstattungsfähigen Verwendungen klagen, wenn der Eigentümer seinem Anspruch gegenüber ernsthaft bestritten hat, daß solche Verwendungen überhaupt oder daß sie in der angegebenen Höhe gemacht worden seren? Können mit dieser Feststellungsklage der Antrag auf gerichtliche Bestimmung der Frist des § 1003 Abs. 2 und die Klage auf Verurteilung zur Duldung der Befriedigung aus der Sache verbunden werden 98
  22. 20. Genügt zur Begründung der Ehescheidungsklage aus § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. die Verurteilung des Ehegatten zur Herstellung der ehelichen Gemeinschaft? —- Inwieweit kann der zur Eyeherstellung verurteilte Ehegatte sein Fernbleiben damit rechtfertigen, daß er geglaubt habe, der andere Teil habe sich während des entscheidenden Jahres ehewidrig verhalten 102
  23. 21. Ist der Konkursverwalter durch einen vom Gemeinschuldner geschlossenen Schiedsvertrag gebunden, insbesondere auch insoweit, als es sich um einen Streit über den Bestand von Rechten handelt, auf Grund Deren im Konkurs Aussonderung oder abgesonderte Befriedigung begehrt wird? 109
  24. 22. Welches Oberlandesgericht ist als Berufungsgericht zuständig, wenn das Landgericht nach Erlassung seines Urteils aufgehoben worden ist und die ihm zugehörig gewesenen Amtsgerichte anderen Landgerichten zugeteilt worden sind, die verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken angehören? 113
  25. 23. Setzt im Falle von baulichen Maßnahmen, die auf Wunsch des Mieters getroffen wurden, die Ausschließung des außerordentlichen Kündigungsrechts voraus, daß der Mieter den damit verbundenen außergewöhnlichen Kostenaufwand getragen hat? Steht die Vereinbarung, der Mieter solle den außergewöhnlichen Aufwand verzinsen und tilgen, der Ausschließung des Kündigungsrechts entgegen 117
  26. 24. War die Eisenbahn in der Zeit vom Januar bis zum Juli 1926 nach dem vom 1. August 1925 ab gültigen Deutschen Eisenbahn-Gütertarif Teil I Abt. B Nebengebührentarif Ziff. IX B, C berechtigt, bei der Aus fuhr von Gütern nach Frankreich, die keinem Ausfuhrzoll unterlagen, deren Ausfuhr aber behördlicher Bewilligung bedurfte, eine Abfertigungsgebühr oder eine Vorfühmngsgebühr zu erheben? — Zur Frage der Zulässigkeit ergänzender Auslegung von Eisenbahntarifen und über die rechtliche Bedeutung der Erläuterungen zu den Tarifstellen 123
  27. 25. 1. Kann die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegen die Errichtungsgemeinden eines Arbeitsnachweisamts, -atz in die Reichsanstalt eingegliedert worden ist, den Anspruch auf Zuführung nicht verausgabter Beitragsmittel im ordentlichen Rechtsweg verfolgen? 2. Ist der Rechtsweg zMsfig, wenn die Reichsanstalt von den Errichtungsgemeindcn Erstattung fehlender Beitragsmittel mit der Begründung fordert, die Berwaltungsgemeinde habe durch ungenügende Beaufsichtigung der Angestellten des Arbeitsnachweisamts die Veruntreuung erhobener Beitrüge ermöglicht? 133
  28. 26. Zum Rechte des Hilfsbaues nach preußischem Bergrecht 140
  29. 27. Statt ein Reichsbeamter den Kinderzuschlag auch für ein über 16 Jahre altes Kind beanspruchen, das sich zur Ausbildung im Geschäfts- oder Gewerbebetrieb der Eltern befindet? 150
  30. 28. Wen trifft die Beweislast dafür, daß Pfandsachm, die der Gerichtsvollzieher im Gewahrsam deS Schuldners belassen hatte und die spater abhanden gekommen find, zur Zeit eines vom Gerichtsvollzieher schuldhaft versäumten Bersteigerwgstermins noch vorhanden waren? 153
  31. 29. Zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs und des mitwirkenden Verschuldens 156
  32. 30. 1. Ist das preußische Gesetz betreffend die Gründung neuer Ansiedlungen in der Provinz Hessen-Rassau vom 11. Juni 1890 revisibel? 2. Hat der Eigentümer, dem die nach § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes erforderliche Ansiedlungsgcnehmigung zunächst im Interesse der Stadtgemeinde vom Polizeipräsidenten versagt, turnn aber auf die Klage im Berwaltungsstreitverfahren erteilt worden ist, gegen die Stadtgemeinde einen Anspruch auf Entschädigung wegen der Nachteile, die ihm ans der ursprünglichen Versagung der Genehmigung erwachsen sind? 163
  33. 31. Muß der Verkauf eines Erbteils auch dann nach § 2371 BGB. beurkundet werden, wenn sogleich die dingliche Übertragung in der durch $ 2033 BGB. vorgeschriebenen Form erfolgt? Welche Folgen treten ein, wenn die Beurkundung des Erbschaftskaufvertrags unterbleibt? — Zur Anwendung des § 819 Abs. 1 BGB. 171
  34. 32. Wird der auf Privatdienstvertrag Angestellte einer zu einem zusammengesetzten Standesamtsbezirk gehörigen Gemeinde dadurch ihr Beamter, daß er auf Borfchlag der Gemeinde von der höheren Verwaltungsbehörde zum stellvertretenden Standesbeamten bestellt wird? 181
  35. 33. 1. Sind die Vorschriften der Notverordnung vom 5. Juni 1931 über die Gewährung von Entschädigung für Fluchtlinienfestsetzungen rechtsgültig, insbesondere auch Insoweit, als sie sich auf die Vergangenheit beziehen? 2. Ist nach Inkrafttreten des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 der Rechtsweg noch zulässig für Klagen anf Entschädigung gemäß § 75 Einl.ALR.? 183
  36. 34. Ist die Anwartschaft eines preußischen Oberschullehrers ans Ausstattung seiner Stelle mit einer Stellenznlage ein im Rechtsweg verfolgbarer Anspruch- 189
  37. 35. Wirkt die Wahrung der Rachweissrist nach § 519 Abs. 6 ZPO. durch einen Berufungskläger auch zu Gunsten eines zweiten Berufungsklägers, der wegen desselben Streitgegenstandes selbständig Berufung eingelegt, die ihm bestimmte Frist aber versäumt hat? 192
  38. 36. Ist nach preußischem Recht in dem vereinfachten Enteignungsversahren der Übergang des Eigentums lediglich von der Zahlung oder Hinterlegung der Entfchsdigungsfumme abhängig, die der Regierungspräsident in der geltenden gesetzlichen Währung festgesetzt hat? 194
  39. 37. Zur Frage der Aufwertung von Posten eines Sonderkontos, nachdem diese zur Ausgleichung in ein daneben geführtes Kontokorrent übertragen worden sind 201
  40. 38. Gehen die §§ 987 flg. BGB. als Sondervorschriften den allgemeinen Vorschriften der §§812flg. daselbst vor? — Inwieweit besteht für den Besitzer, der mit der Sache auch gezogene Nutzungen herauszugeben hat, eine Rechnungslegungs- oder Auskunftspflicht? 206
  41. 39. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Privattestament in Briefform gültig, das mit dem abgekürzten Vornamen unterschrieben ist? 213
  42. 40. Zur Anwendung des § 666 BGB. — Wie sind Nebenleistungen bei der Berechnung der vereinbarten Mietermäßigung zu berücksichtigen? — Wann ist eine Ermäßigung des Mietzinses lediglich mit Rücksicht auf § 49a MSchG, vereinbart? 218
  43. 41. Bedarf ein nach dem Tode des ersten Ehegatten eröffnetes und seinem Inhalt nach verkündetes gemeinschaftliches Testament der nochmaligen Eröffnung und Verkündung nach dem Tode des Überlebenden? 222
  44. 42. Setzt die Anschnctzung an die Berufung das Vorhandensein der Bernfnngssnmme voraus? 232
  45. 43. Ist, wenn das durch Bergbau beschädigte Gebäude von einem Pächter des Grundstücks errichtet war, die Ersatzpflicht des Bcrgwerksbesitzcrs auch dann ausgeschlossen, wenn mir der Grundstückseigentümer die dem Gebäude von dem Bergbau drohende Gesahr zur Zeit der Errichtung kannte oder kennen mußte? 234
  46. 44. Zum Begriff der Gebühr im Sinne von § 4 des preußischen Kommunalabgabengefetzes vom 14. Juli 1893 239
  47. 45. Werden die in § 107 Abs. 1 GenG, vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung des Termins zur Erklärung über die Vorschubberechnung und die besondere Ladung der in der Berechnung aufgeführten Genossen durch Terminsverkündung ersetzt? Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn die öffentliche Terminsbekanntmachung und die besonderen Ladungen unterblieben sind? — Über Nichtigkeit von GoldmarkumstellungsBeschlüssen einer Genossenschaft m. b. H. 243
  48. 46. Kann ein Schiedsvertrag, der wegen der Zusammensetzung des Schiedsgerichts Bestimmungen enthält, welche die eine Partei benachteiligen sittenwidrig sein, wenn diese Partei zur Eingehung des Vertrags durch einen von der anderen Partei ausgeübten wirtschaftlichen Druck genötigt wurde 251
  49. 47. Gehört die Bestimmtheit der einzelnen Leistungen zum Wesen des Leibrentenvertrages und tomtn ist sie gegeben? 259
  50. 48. 1. über die Rechtsverhältnisse einer in der Nordsee an der ostfriesischen Küste neu entstehenden Insel. 2. Wer ist nach dem preußischen Wassergesetz Eigentümer einer Anlandung, welche an einer im Fluß gelegenen Insel durch allmähliche Anspülung entsteht? 263
  51. 49. Wird die Berliingemng der Rachweisfrist des 8 519 Abs. 6 ZPO. schon durch mündliche Mitteilung an den Antragsteller wirksam? 270
  52. 50. 1. Bildet das Verzeichnis der den Militäranwärtern im preußischen Staatsdienste vorbehaltenm Stellm (Anlage M zu den Anstellungsgrundsätzen vom 2O.Juni 1907) eine« Bestandteil dieser Grundsätze und stellt sein Inhalt, wie diese, im Klagewege verfolg- Vares objektives Recht dar? 2. Gewahrt die Eigenschaft eines Militäranwärters als solche Md der Besitz des Jivllversorgmgsschelns allein einen Anspruch auf die Übertragung von Beförderungsstellen? S. Wie ist die Besttmumng in Spalte 4 des preußischen Stellenverzeichnisses auszulegen, das Aufrücken der Militär- und Zivilanwärter in höhere Gruppen erfolge nach der Reihenfolge, die sich MS dem Anteilsverhältnis ergebe? 273
  53. 51. Hat das zunächst höhere Gericht das zuständige Bemfungsgericht zu bestimmen, toemt infolge einer Änderung der Gerichtsfprengel sich ein Grundstück über die Grenzen zweier Oberlandesgerichtsbezirke erstreckt? 278
  54. 62. Hat eine Rückentwicklung der längst zur Beschaffenheitsangabe gewordenen Bezeichnung „Steinhäger" zur ursprünglichen Herkunftsangabe stattgefunden? Unter welchen Voraussetzungen wäre solche Rückentwicklung anzunehmen 282
  55. 53. Bedarf es der Form des § 313 BGB., wenn sich nach Übereignung des Grundstücks der Verkäufer auf Verlangen des Käufers mit der Wandlung einverstanden erklärt 294
  56. 54. Steht bei einem „unter Vorbehalt der Musterkonvenienz" geschlossenen Handelskauf die Übersendung der Muster der Übergabe der Ware gleich, sodaß Schweigen des Käufers als Billigung gilt? 297
  57. 55. Ist der Inhalt eines Durchkonnossements über eine See- und anschließende Binnenschiffs-Beförderung für denjenigen maßgebend, der an Stelle der Reederei des Seeschiffes auf Grund des Durchkonnossements die Waren aus dem Seeschiff in das Binnenschiff umgeladen und das für das Binnenschiff gezeichnete Flußkonnossement (Ladeschein) in Empfang genommen hat 301
  58. 56. Kann durch die Satzung einer Gesellschaft mbH. die Gesellschafterversammlung als Gesellschaftsorgan beseitigt werden? — Kann die Satzung uneinheitliche Stimmabgabe eines Gesellschafters mit mehrfachem Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung zulassen? — Über die Verpflichtung des Beauftragten zur Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlangten 305
  59. 57. Ist der Vormund verpflichtet, auf Stückekonto gutgeschriebene Inhaberpapiere des Mündels zu hinterlegen 320
  60. 58. Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die sich aus dem Abschlüsse eines Vertrags wegen Übertragung eines Domänenfideikommisses auf den Staat ergeben? — Über das Verhältnis der dinglichen Ansprüche zum Bereicherungsanspruch. — Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. — Zur Auslegung der §§ 311, 313 BGB. — Zur An- Wendung von $ 273 Abs. 3, § 1000 BGB 324
  61. 59. Kann in der Zustimmung zur Verfügung eines Anderen eine eigene Verfügung gefunden werden 356
  62. Anhang: Entscheidungen des Staatsgerichtshofs 361
  63. Register 433
  64. Zusammenstellung 467
  65. Berichtigungen 468
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