Chapter
Licensed
Unlicensed
Requires Authentication
III. Gutachten über den Gemüthszustand und die Zurechnungsfähigkeit einer jungen Brandstifterinn, wobei die Frage aufgeworfen worden: ob und in wie weit, besonders bei dem Mangel aller äußeren Motive zur That, bei der Inculpatin ein solcher körperlicher oder Seelenzustand anzunehmen sei, der ihre Zurechnungsfähigkeit in Casu concreto ganz oder zum Theil ausschliefst?
You are currently not able to access this content.
You are currently not able to access this content.
Chapters in this book
- Frontmatter I
- Vorwort des Herausgebers III
- Inhalt XIII
- I. Gutachtliche Aeufserung über eine von dem Professor Heinroth zu Leipzig herausgegebene Schrift: „Ueber das falsche ärztliche Verfahren bei criminal-gerichtlichen Untersuchungen zweifelhafter Gemüthszustände“ 1
- II. Gutachten über den Gemüthszustand eines wegen Veruntreuung im Dienst zur Untersuchung gezogenen Beamten 67
- III. Gutachten über den Gemüthszustand und die Zurechnungsfähigkeit einer jungen Brandstifterinn, wobei die Frage aufgeworfen worden: ob und in wie weit, besonders bei dem Mangel aller äußeren Motive zur That, bei der Inculpatin ein solcher körperlicher oder Seelenzustand anzunehmen sei, der ihre Zurechnungsfähigkeit in Casu concreto ganz oder zum Theil ausschliefst? 85
- IV. Gutachten über den Gemüthszustand des Eigenkäthner M. W., als er den Landreuter G. erschlagen hatte, und Beantwortung der Frage: ob es wahrscheinlich sei, dafs Inquisit zur Zeit der verübten That nicht im normalen Gemüthszustande sich befunden habe, und er also nicht im Stande gewesen sei, mit Freiheit und Ueberlegung zu handeln? 109
- V. Gutachten über den Gemüthszustand einer Frau, welche ihre beiden Kinder, das eine tödtlich, verwundet hatte 147
- VI. Gutachten über die Ursachen und die Tödtlichkeit verschiedener in einem rücksichtlich Statt gefundener Tödtung zweifelhaften Falle vorgefundener Verletzungen 177
- VII. Gutachten über die Tödtlichkeit einer Kopfverletzung 195
- VIII. Gutachten darüber, ob in dem erzählten Falle aus dem Leichenbefunde auf eine statt gefundene Vergiftung zu schliefsen 209
- IX. Gutachten über das Alter und die Todesart einer heimlich gebornen Frucht, wobei die Frage aufgestellt worden: Ob mit Gewifsheit anzunehmen sei, dafs das Kind, von dem die unverehel. B. zu S. in der Nacht vom 23sten zum 24sten März 1819 niedergekommen ist, eine Frucht von mehr als 3o Wochen gewesen sei, und in der Geburt gelebt habe? 221
- X. Gutachten über Vollständigkeit, Leben nach der Geburt und Ursache des Todes eines neugebornen Kindes 243
- XI. Gutachten über die Lebensfähigkeit, das statt gefundene Leben und die Ursache des Todes des von der unverehel. G. H. zur Welt gebrachten Kindes 275
- XII. Gutachten darüber: „Ob das von der P. W. in St. heimlich borne Kind noch während der Geburt gelebt habe?“ 313
- XIII. Gutachten über die Art des Todes eines neugebornen Kindes 335
- XIV. Gutachten über das bei der Geburt statt gefundene Leben eines heimlich gebornen Kindes 359
- XV. Gutachten über die Todesart eines neugebornen Kindes, und die Entstehung der am Halse vorgefundenen Verletzungen 373
- XVI. Gutachten über die Todesart eines neugebornen Kindes und die Tödtlichkeit der vorgefundenen Verletzungen 401
Chapters in this book
- Frontmatter I
- Vorwort des Herausgebers III
- Inhalt XIII
- I. Gutachtliche Aeufserung über eine von dem Professor Heinroth zu Leipzig herausgegebene Schrift: „Ueber das falsche ärztliche Verfahren bei criminal-gerichtlichen Untersuchungen zweifelhafter Gemüthszustände“ 1
- II. Gutachten über den Gemüthszustand eines wegen Veruntreuung im Dienst zur Untersuchung gezogenen Beamten 67
- III. Gutachten über den Gemüthszustand und die Zurechnungsfähigkeit einer jungen Brandstifterinn, wobei die Frage aufgeworfen worden: ob und in wie weit, besonders bei dem Mangel aller äußeren Motive zur That, bei der Inculpatin ein solcher körperlicher oder Seelenzustand anzunehmen sei, der ihre Zurechnungsfähigkeit in Casu concreto ganz oder zum Theil ausschliefst? 85
- IV. Gutachten über den Gemüthszustand des Eigenkäthner M. W., als er den Landreuter G. erschlagen hatte, und Beantwortung der Frage: ob es wahrscheinlich sei, dafs Inquisit zur Zeit der verübten That nicht im normalen Gemüthszustande sich befunden habe, und er also nicht im Stande gewesen sei, mit Freiheit und Ueberlegung zu handeln? 109
- V. Gutachten über den Gemüthszustand einer Frau, welche ihre beiden Kinder, das eine tödtlich, verwundet hatte 147
- VI. Gutachten über die Ursachen und die Tödtlichkeit verschiedener in einem rücksichtlich Statt gefundener Tödtung zweifelhaften Falle vorgefundener Verletzungen 177
- VII. Gutachten über die Tödtlichkeit einer Kopfverletzung 195
- VIII. Gutachten darüber, ob in dem erzählten Falle aus dem Leichenbefunde auf eine statt gefundene Vergiftung zu schliefsen 209
- IX. Gutachten über das Alter und die Todesart einer heimlich gebornen Frucht, wobei die Frage aufgestellt worden: Ob mit Gewifsheit anzunehmen sei, dafs das Kind, von dem die unverehel. B. zu S. in der Nacht vom 23sten zum 24sten März 1819 niedergekommen ist, eine Frucht von mehr als 3o Wochen gewesen sei, und in der Geburt gelebt habe? 221
- X. Gutachten über Vollständigkeit, Leben nach der Geburt und Ursache des Todes eines neugebornen Kindes 243
- XI. Gutachten über die Lebensfähigkeit, das statt gefundene Leben und die Ursache des Todes des von der unverehel. G. H. zur Welt gebrachten Kindes 275
- XII. Gutachten darüber: „Ob das von der P. W. in St. heimlich borne Kind noch während der Geburt gelebt habe?“ 313
- XIII. Gutachten über die Art des Todes eines neugebornen Kindes 335
- XIV. Gutachten über das bei der Geburt statt gefundene Leben eines heimlich gebornen Kindes 359
- XV. Gutachten über die Todesart eines neugebornen Kindes, und die Entstehung der am Halse vorgefundenen Verletzungen 373
- XVI. Gutachten über die Todesart eines neugebornen Kindes und die Tödtlichkeit der vorgefundenen Verletzungen 401