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§ 11. Die Entmachtung der Fürstbischöfe (1301–1424)

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138 3. Historische Übersicht Stadt Dortmund uneins. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Tecklen-burger 1299 versucht haben, Bischof Everhard auf dem Bispinghof gefangenzu-nehmen, wobei die münsterischen Bürger eine undurchsichtige Rolle spielten. Der Anschlag mißlang jedoch. Zur Vergeltung verwüstete der Bischof die Graf-schaft Tecklenburg, was wiederum den Grafen von der Mark zu einem Einfall ins Münsterland ermunterte. Nur durch Vermittlung der Bischöfe von Osna-brück und Paderborn dürfte das gefährliche Feuer gelöscht worden sein (Erhard, Geschichte Münsters S. 145; Kock 2 S. 23 f.). An der Nordgrenze bestand Zwist mit den Grafen von Diepholz, die 1291 das Gogericht in den Kirchspielen Drebber, Barnstorf und Goldenstedt erwor-ben hatten. Gegen ihren Versuch, darauf ihre Landesherrschaft aufzubauen, setzte der Bischof von Münster die in seiner Hand befindliche Freigrafschaft (Bockhorst S. 148). Im westlichen Münsterland gelang ihm der Erwerb des großen Gogerichts zum Sandwelle1) von dem Nienborger Burgmann Ludolf von Asbeck und sei-nem Bruder (WestfUB 3 S. 811 Nr. 1553). Auch das Gogericht Gescher kam durch Verpfändung in seine Hand (ebd. 7 S. 770 Nr. 1681). Am 5. April 1301 starb Bischof Everhard, mitten in den mannigfachen Ver-wicklungen, die die aufkommende Zeit der Territorialherren mit sich brachte, immer darauf bedacht, seine Ziele mit finanziellen und anderen friedlichen Mit-teln zu erreichen. Der Ausbau seiner Herrschaft im Münsterland verlief insge-samt erfolgreich, weniger dagegen in Friesland. Gegenüber der Stadt Münster mußte er arge Einbußen hinnehmen. Uberhaupt verteilte sich die Macht im Stift nun auf mehrere Säulen. Nicht mehr der Bischof allein repräsentierte das Bistum, bestenfalls unter Hinzuziehung des Domkapitels, sondern mit diesen beiden Instanzen auch die Ministerialen und die immer stärker in den Vorder-grund tretende Stadt Münster. Alle vier Säulen bildeten fortan die ecclesia Monaste-riensis. § 11. Die Entmachtung der Fürstbischöfe (1301 -1424) Perger Ludwig, Otto von Ritberg, Bischof von Münster (1301-1308). 1858 Lögel, Bischofswahlen Kreisel Adolf, Adolf von der Mark, Bischof von Münster 1357-1363 und Erzbischof von Köln 1363-1364. 1884 . Riezler, Vaticanische Akten zur deutschen Geschichte Hansen, Stiftsfehde Sauerland, Urkunden und Regesten Philippi, Landrechte des Münsterlandes Pelster, Westfälische Bischöfe 1 ) „Welle" bedeutet im Westfälischen „Quelle".

138 3. Historische Übersicht Stadt Dortmund uneins. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Tecklen-burger 1299 versucht haben, Bischof Everhard auf dem Bispinghof gefangenzu-nehmen, wobei die münsterischen Bürger eine undurchsichtige Rolle spielten. Der Anschlag mißlang jedoch. Zur Vergeltung verwüstete der Bischof die Graf-schaft Tecklenburg, was wiederum den Grafen von der Mark zu einem Einfall ins Münsterland ermunterte. Nur durch Vermittlung der Bischöfe von Osna-brück und Paderborn dürfte das gefährliche Feuer gelöscht worden sein (Erhard, Geschichte Münsters S. 145; Kock 2 S. 23 f.). An der Nordgrenze bestand Zwist mit den Grafen von Diepholz, die 1291 das Gogericht in den Kirchspielen Drebber, Barnstorf und Goldenstedt erwor-ben hatten. Gegen ihren Versuch, darauf ihre Landesherrschaft aufzubauen, setzte der Bischof von Münster die in seiner Hand befindliche Freigrafschaft (Bockhorst S. 148). Im westlichen Münsterland gelang ihm der Erwerb des großen Gogerichts zum Sandwelle1) von dem Nienborger Burgmann Ludolf von Asbeck und sei-nem Bruder (WestfUB 3 S. 811 Nr. 1553). Auch das Gogericht Gescher kam durch Verpfändung in seine Hand (ebd. 7 S. 770 Nr. 1681). Am 5. April 1301 starb Bischof Everhard, mitten in den mannigfachen Ver-wicklungen, die die aufkommende Zeit der Territorialherren mit sich brachte, immer darauf bedacht, seine Ziele mit finanziellen und anderen friedlichen Mit-teln zu erreichen. Der Ausbau seiner Herrschaft im Münsterland verlief insge-samt erfolgreich, weniger dagegen in Friesland. Gegenüber der Stadt Münster mußte er arge Einbußen hinnehmen. Uberhaupt verteilte sich die Macht im Stift nun auf mehrere Säulen. Nicht mehr der Bischof allein repräsentierte das Bistum, bestenfalls unter Hinzuziehung des Domkapitels, sondern mit diesen beiden Instanzen auch die Ministerialen und die immer stärker in den Vorder-grund tretende Stadt Münster. Alle vier Säulen bildeten fortan die ecclesia Monaste-riensis. § 11. Die Entmachtung der Fürstbischöfe (1301 -1424) Perger Ludwig, Otto von Ritberg, Bischof von Münster (1301-1308). 1858 Lögel, Bischofswahlen Kreisel Adolf, Adolf von der Mark, Bischof von Münster 1357-1363 und Erzbischof von Köln 1363-1364. 1884 . Riezler, Vaticanische Akten zur deutschen Geschichte Hansen, Stiftsfehde Sauerland, Urkunden und Regesten Philippi, Landrechte des Münsterlandes Pelster, Westfälische Bischöfe 1 ) „Welle" bedeutet im Westfälischen „Quelle".

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  1. Frontmatter I
  2. VORWORT V
  3. INHALTSVERZEICHNIS XI
  4. ABKÜRZUNGEN UND SIGLEN XV
  5. 1. QUELLEN, LITERATUR, DENKMÄLER
  6. § 1. Quellen 1
  7. § 2. Literatur 8
  8. § 3. Denkmäler 18
  9. 2. ARCHIVE UND BIBLIOTHEKEN
  10. § 4. Archive 46
  11. § 5. Bibliotheken 51
  12. 3. HISTORISCHE ÜBERSICHT
  13. § 6. Vorgeschichte, Gründung, Grenzen und Patronat der Diözese 53
  14. § 7. Geschichte der Diözese von der Gründung bis zum Investiturstreit (805–1085) 71
  15. § 8. Die Diözese unter den letzten Saliern bis zur Zeit Kaiser Friedrichs I. (1085–1173) 84
  16. § 9. Von der Diözese zum Fürstbistum. Die Diözese Münster unter Hermann von Katzenelnbogen (1174–1203) 105
  17. § 10. Die Diözese unter den ersten Fürstbischöfen bis zur Konsolidierung der Landstände (1203–1301) 116
  18. § 11. Die Entmachtung der Fürstbischöfe (1301–1424) 138
  19. § 12. Die Epoche der großen westfälischen Fehden (1424–1457) 170
  20. § 13. Das Fürstbistum zwischen Hausmachtpolitik und geistlicher Erneuerung (1457–1522) 184
  21. § 14. Das Ringen der Römischen Kirche, Lutheraner, Täufer und Calvinisten um die Macht (1522–1585) 207
  22. § 15. Zeitalter der Konfessionalisierung (1585–1650) 242
  23. § 16. Endgültige Rekatholisierung des Fürstbistums (1650–1678) 267
  24. § 17. Das Fürstbistum in der Interessensphäre Frankreichs und der Seemächte (1678–1718) 275
  25. § 18. Das Fürstbistum in Personalunion mit Kurköln (1719–1801) 291
  26. § 19. Das Ende des Fürstbistums 319
  27. 4. VERFASSUNG
  28. § 20. Einsetzung der Bischöfe 323
  29. § 21. Ständische und regionale Herkunft der Bischöfe 335
  30. § 22. Bildung der Bischöfe 340
  31. § 23. Bistumskumulationen 342
  32. § 24. Koadjutorien 346
  33. § 25. Beziehungen des Bistums zum Papst 352
  34. § 26. Verhältnis des Bistums zu Kaiser und Reich 365
  35. § 27. Verhältnis des Bistums zum Metropoliten 385
  36. § 28. Vogtei 393
  37. § 29. Die Landstände 396
  38. § 30. Bischöfliche Juramente und Wahlkapitulationen 406
  39. § 31. Grenzen der Diözese Münster 412
  40. § 32. Archidiakonate und Kirchorte des Oberstifts 418
  41. § 33. Propsteien und Kirchorte im münsterischen Archidiakonat Friesland 446
  42. § 34. Dekanate und Kirchorte im Niederstift (seit 1667) und in der Niedergrafschaft Bentheim (seit 1671) 475
  43. § 35. Stifte und Klöster im Oberstift 485
  44. § 36. Stifte und Klöster im münsterischen Archidiakonat Friesland 497
  45. § 37. Stifte und Klöster im Niederstift 504
  46. § 38. Diözesansynoden und Synodalstatuten, Erlasse 507
  47. § 39. Visitationen 522
  48. § 40. Bischöflicher Hof 529
  49. § 41. Geistliche Zentralbehörden 533
  50. § 42. Weihbischöfe 550
  51. § 43. Ausbildung des weltlichen Territoriums 552
  52. § 44. Kirchspiele und Bauerschaften des Oberstifts 590
  53. § 45. Kirchspiele und Bauerschaften des Niederstifts 597
  54. § 46. Lehnswesen 600
  55. § 47. Weltliche Zentralbehörden 604
  56. § 48. Weltliche Unterbehörden 618
  57. § 49. Gerichtsverfassung 622
  58. § 50. Grundherrlich-bäuerliche Verhältnisse 648
  59. § 51. Militärverfassung 660
  60. § 52. Städtewesen 667
  61. § 53. Polizei 675
  62. § 54. Abgaben- und Steuerwesen 681
  63. § 55. Gewerbe und Handel 693
  64. § 56. Verkehrs- und Postwesen 702
  65. § 57. Juden 706
  66. § 58. Bergwesen 712
  67. § 59. Münzwesen 714
  68. § 60. Wappen 719
  69. § 61. Siegel 721
  70. REGISTER 727
  71. Tafeln und Karten 841
  72. Backmatter 874
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