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Kant über das Böse

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Kant überdasBöseIm Menschenist etwasradikalBöses.DieseTheseausder FederKants,mitvollerDezidiertheiterstin seinerspätenSchriftüberdieReligioninnerhalbderGrenzenderbloßenVernunftzu Papiergebracht,mag irritieren.Dennist Kant nichtderPhilosoph eineserhabenenMenschenbildes,derPhilosoph deskategorischenIm-perativs?Ist dieserImperativnicht PrinzipdesGuten,dasdenMenschenadelt?HatnichtKant selbstin seinemwohlberühmtesten DiktummitgroßerEmphaseaus-gedrückt:DasBewusstseindes moralischenGesetzesin mirerfülltnebendembestirntenHimmel–„dasGemüthmitimmer neuerundzunehmenderBewun-derungundEhrfurcht(KpV,05: 161)? SeinereigenenThesevonder GrundlegungderMoral entsprechend,mussdieseBewunderung einesolchesein,die derMenschberechtigt ist,sich selbstentgegenzubringen.DenndieGrundlegungsthesebesagt,dassmoralischeVerpflichtungSelbstverpflichtung desMenschenist,das morali-scheGesetzalsoErzeugnisautonomerSetzung.Soverstanden, ist derkategorischeImperativnichtsVorgegebenes,wederin deräußerennochin derinnerenNatur.AusNaturdrängtsichderGedanke,irgendwozuverpflichtetzu sein,in keinerWeiseauf. Auchist er nachKant nichts durchGottEingepflanztes.Der ersteSatzderReligionsschriftlautet:DieMoral, so fernsie aufdemBegriffedesMenschenalseinesfreien,ebendarumaber auch sichselbstdurch seine Vernunftan unbedingteGesetzebindendenWesensgegründet ist,bedarfwederderIdee eines andernWesensüberihm,umseinePflichtzuerkennen,nocheiner andernTriebfederalsdesGesetzesselbst,umsie zu beobachten(RGV, 06: 3). EinhöhererBegriffvomMenschenals derbis hierhinskizziertescheintkaumdenkbar.Wasmacht nunum vordem BösendanachzufragendasmoralischeGesetz,näherhinbetrachtet,zumPrinzipdesGuten?EsistseineQualität,vomMenschenzu fordern,sichin denGrundsätzenseinerWillensbestimmungundentsprechendin dendarausfließendenTatenvomindividuellen,an seinemGlückorientiertenPrivatsubjektzumallgemeinenVernunftsubjekt zu steigern.Es fordert,umdenkategorischenImperativselbstsprechenzu lassen:Handleso, daßdieMaximedeinesWillensjederzeitzugleichals Principeiner allgemeinenGesetzgebunggeltenkönne(KpV,05: 30).In seinerKritikderpraktischenVernunftlegtKant ein BeispieleinersolchenMaximenahe, d. h. einesHandlungsgrundsatzes,derderzitiertenForderungnachVerallgemeinerbarkeit genügt bzw.danach,nichtbloßsubjektivfürdenWilleneinesPrivatsubjekts,sondernobjectiv[...]für denWillenjedesver-nünftigen Wesensgültig(KpV,05: 19) zu sein.DasBeispielist: Ichwill unbedingt,unterallenUmständen,miranvertraute Depositazurückgeben(vgl. KpV,05: 27).WernunalsoaufgrunddieserMaxime,insofernsie ihrerseitsals ErfüllungsfallderForderungdes kategorischenImperativs statuiertist,Depositabedingungsloszu-https://doi.org/10.1515/9783110788099-011
© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Kant überdasBöseIm Menschenist etwasradikalBöses.DieseTheseausder FederKants,mitvollerDezidiertheiterstin seinerspätenSchriftüberdieReligioninnerhalbderGrenzenderbloßenVernunftzu Papiergebracht,mag irritieren.Dennist Kant nichtderPhilosoph eineserhabenenMenschenbildes,derPhilosoph deskategorischenIm-perativs?Ist dieserImperativnicht PrinzipdesGuten,dasdenMenschenadelt?HatnichtKant selbstin seinemwohlberühmtesten DiktummitgroßerEmphaseaus-gedrückt:DasBewusstseindes moralischenGesetzesin mirerfülltnebendembestirntenHimmel–„dasGemüthmitimmer neuerundzunehmenderBewun-derungundEhrfurcht(KpV,05: 161)? SeinereigenenThesevonder GrundlegungderMoral entsprechend,mussdieseBewunderung einesolchesein,die derMenschberechtigt ist,sich selbstentgegenzubringen.DenndieGrundlegungsthesebesagt,dassmoralischeVerpflichtungSelbstverpflichtung desMenschenist,das morali-scheGesetzalsoErzeugnisautonomerSetzung.Soverstanden, ist derkategorischeImperativnichtsVorgegebenes,wederin deräußerennochin derinnerenNatur.AusNaturdrängtsichderGedanke,irgendwozuverpflichtetzu sein,in keinerWeiseauf. Auchist er nachKant nichts durchGottEingepflanztes.Der ersteSatzderReligionsschriftlautet:DieMoral, so fernsie aufdemBegriffedesMenschenalseinesfreien,ebendarumaber auch sichselbstdurch seine Vernunftan unbedingteGesetzebindendenWesensgegründet ist,bedarfwederderIdee eines andernWesensüberihm,umseinePflichtzuerkennen,nocheiner andernTriebfederalsdesGesetzesselbst,umsie zu beobachten(RGV, 06: 3). EinhöhererBegriffvomMenschenals derbis hierhinskizziertescheintkaumdenkbar.Wasmacht nunum vordem BösendanachzufragendasmoralischeGesetz,näherhinbetrachtet,zumPrinzipdesGuten?EsistseineQualität,vomMenschenzu fordern,sichin denGrundsätzenseinerWillensbestimmungundentsprechendin dendarausfließendenTatenvomindividuellen,an seinemGlückorientiertenPrivatsubjektzumallgemeinenVernunftsubjekt zu steigern.Es fordert,umdenkategorischenImperativselbstsprechenzu lassen:Handleso, daßdieMaximedeinesWillensjederzeitzugleichals Principeiner allgemeinenGesetzgebunggeltenkönne(KpV,05: 30).In seinerKritikderpraktischenVernunftlegtKant ein BeispieleinersolchenMaximenahe, d. h. einesHandlungsgrundsatzes,derderzitiertenForderungnachVerallgemeinerbarkeit genügt bzw.danach,nichtbloßsubjektivfürdenWilleneinesPrivatsubjekts,sondernobjectiv[...]für denWillenjedesver-nünftigen Wesensgültig(KpV,05: 19) zu sein.DasBeispielist: Ichwill unbedingt,unterallenUmständen,miranvertraute Depositazurückgeben(vgl. KpV,05: 27).WernunalsoaufgrunddieserMaxime,insofernsie ihrerseitsals ErfüllungsfallderForderungdes kategorischenImperativs statuiertist,Depositabedingungsloszu-https://doi.org/10.1515/9783110788099-011
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