Zusammenfassung Nach 1815 wurde in vielen deutschen Staaten die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Diese war nötig geworden, um die Vergrößerung der Armeen möglich zu machen. Die allgemeine Verpflichtung zum Wehrdienst enthielt allerdings die Möglichkeit, sich von einem Ersatzmann vertreten zu lassen. Der Aufsatz analysiert den Austausch der Rekruten durch Stellvertreter sowie die damit verbundenen Ausgaben im Großherzogtum Hessen. Dabei wird besonders auf den Anspruch der Regierung fokussiert, die Rekruten, die für die Armee von großer funktioneller Bedeutung waren, in ihrem Sinne zu beeinflussen. Das politische Ziel war es, ihre Loyalität zu stärken, da die meisten Unteroffiziere aus den Rängen der Wehrpflichtigen stammten. Sie mussten die militärische Ordnungs aufrecht erhalten und sie den neuen Rekruten beibringen. Daher war eine Auswahl unter den Rekruten durch die Regierung zweckdienlich und wurde trotz liberaler Gegenwehr in den 1830er Jahren durchgeführt. Das Kriegsministerium gründete zu diesem Zweck das Einstandbüro, das für den Austausch der Rekruten durch Ersatzmänner verantwortlich war. Ein Versicherungsunternehmen, die Assekuranzanstalt, unterstützte das Büro mit den notwendigen Geldern, wodurch die Regierung die kommerziellen Rekrutieranstalten um ihre Geschäftsgrundlage brachte und diese Form der Armeevergrößerung monopolisierte. Dass es möglich war, eine derartige Versicherung gegen den Militärdienst abzuschließen, war Gegenstand der Kritik. Jedoch gab es auch in anderen deutschen Staaten die Möglichkeit, durch den Ersatz eines Rekruten Geld zu verdienen, was die hessische Praxis, Geld gegen Freiheit einzutauschen, in einen strukturellen Kontext stellt.
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Publicly AvailableNachrichten aus der ForschungApril 16, 2010
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Publicly AvailableAllgemeines, Altertum und MittelalterApril 19, 2010
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Publicly AvailableFrühe Neuzeit und 1789-1870April 19, 2010
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Publicly Available1871-1918April 19, 2010
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Publicly Available1919-1945April 19, 2010
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Publicly AvailableNach 1945April 19, 2010