Home Auch in einer digitalen Welt steht Steuerrecht unter Gesetzesvorbehalt, nicht unter Computervorbehalt
Article
Licensed
Unlicensed Requires Authentication

Auch in einer digitalen Welt steht Steuerrecht unter Gesetzesvorbehalt, nicht unter Computervorbehalt

Published/Copyright: December 5, 2020
Become an author with De Gruyter Brill

Published Online: 2020-12-05
Published in Print: 2020-12-01

© 2020 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Articles in the same Issue

  1. Titelei
  2. Inhalt
  3. Aufsätze
  4. Bilanzrecht der Organschaft: Anwendungsfragen der Durchführungsfiktion für GAV-Zwecke bei fehlerhaften Bilanzansätzen
  5. Progressionsvorbehalt bei DBA-befreiten Einkünften nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 1a EStG
  6. Scheinrücklage für Neuinvestitionen als Steuersparmodell?
  7. Ceterum censeo
  8. Auch in einer digitalen Welt steht Steuerrecht unter Gesetzesvorbehalt, nicht unter Computervorbehalt
  9. Rechtsprechung
  10. Betriebsaufspaltung
  11. Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung – Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils in Personengesellschaft
  12. Bilanzen
  13. Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG); Aktivierung eines Anspruchs auf Investitionszulage
  14. Umwandlungen
  15. Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn trotz Vereinigung einer wertgeminderten Forderung des Gesellschafters mit einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft
  16. Hinzurechnungsbesteuerung
  17. Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen – Verhältnis von § 1 Abs. 1 AStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
  18. Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft
  19. Verwaltungsentscheidungen
  20. Arbeitnehmer/Steuerbefreiungen
  21. Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer, Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen; Neufassung des BMFSchreibens v. 9.4.2020 – BStBl. I 2020, 503 = FR 2020, 477
  22. Beschränkte Steuerpflicht
  23. Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen/ Steuererklärungen zur beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen Rechten
  24. Buchbesprechungen
  25. Lutter/Bayer, Holding-Handbuch, 6. Aufl. 2020
  26. Impressum
Downloaded on 9.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/fr-2020-1022305/html
Scroll to top button