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14. Kann die ohne Kündigungsvorbehalt erfolgte Anstellung eines Relchsbeamten dann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Vorbehalt nnr infolge eines Berschens nicht in die Anstellungsurkunde anfgenommen worden ist?
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- Frontmatter I
- Inhalt V
-
I. Bürgerliches Recht
- 1. Ist bei der Fristsetzung nach § 519 Abs. 6 ZPO. die mit einem festen Endpunkt bestimmte Rachweisfrist der nach einem Zeitraum bestimmten Rachweisfrist gleich zn behandeln in Bezug auf die Frage, wann die durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs gehemmte Frist ihr Ende erreicht? 1
- 2. Ist bet der Aufwertung eines Pachtinvcntar-Wertes, der auS Anlaß der Rückgabe der Pachtung in Papicrmar! geschätzt wurde, der Umstand zu berücksichtigen, daß der Pächter den Pachtzins in entwertetem Gelde entrichtet hat? 6
- 3. Kann sich der BerpSchter gegenüber dem Anspruch des Pächters auf den bei Rückgabe der Pachtung in fester Währung geschätzten Pachtinventar-Preis darauf berufen, daß der Pachter den Pachtzins in entwertetem Gelde gezahlt habe? 10
- 4. Inwieweit hindert die Eintragung der Vormerkung einer Hypothek die Wiedereintragung einer gelöschten Hypothek in Höhe der Aufwertung an der früheren Rangstelle? 13
- 5. 1. Ist ein Todesfall, der durch nicht vorauszusehendes AuStretcn von Kohlenoxydgas anS einem Zimmerofen verursacht worden ist, alS Unfall im Sinne des § 2 Abs. I der Allgemeinen Berfichernngsbedingnngen des Unfallverficherimgs-Berbands anznsehen? 2. Trifft auf ihn die Vorschrift im §2 Abs. ll daselbst zn, wonach „Vergiftungen" nicht als Unfälle gelten? 18
- 6. Unter welchen Voraussetzungen gilt für die Parteien eines MetverhSltnisseS die gesetzliche Miete? 21
- 7. Welchen Einfluß hat die unheilbare Richtigkeit von Generalvcrsammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft aus die Rechtsgültigkeit späterer derartiger Beschlüsse? 28
- 8. Begeht ein Ehemann, der tatsächlich in Doppelehe lebt, durch geschlechtlichen Verkehr mit seiner nunmehrigen Fran schon dann einen die Scheidung der früheren Ehe rechtfertigenden Ehebruch, wenn seiue Annahme, diese Ehe fei ohne Richterspruch nichtig, auf Fahrlässigkeit beruht, oder liegt ein solcher Ehebruch nur dann vor, wenn er die Rechtsbeständigkelt seiner früheren Ehe kennt? 35
- 9. Geht ein Schaden, der dadurch verursacht worden ist, daß das Schiff Infolge nicht gehöriger Beladung nicht seetüchtig war, zu Lasten des Versicherers oder deS Versicherungsnehmers? 39
- 10. über Art und Umfang der Haftung des Verfrachters gegenüber den Befrachtern für die Reisetüchtigkeit des Schiffes und zur Frage der Freizeichnung des Verfrachters von dieser Haftung. 42
- 11. 1. Steht der Unterlassungsklage, die ein Berband zur Förderung gewerblicher Interessen (§ 13 NnlWG.) anstrengt, der Umstand entgegen, daß gegen denselben Beklagten schon der durch dessen Wettbewerb unmittelbar Verletzte Klage auf Unterlassung erhoben hat? 2. Wann ist vertragswidrige Rabattgewährung sittenwidrig? 3. Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn dem vertragsuntreuen Abnehmer (Wiederverkäufer) für den Fall der Nichteinhaltung der „Markenpreise" Liefersperre angedroht wird? 47
- 12. Unterliegt die Zusage der Verschaffung von Geschäftsanteilen eineS Dritten oder ein Garantteversprechen dieses Inhalts der Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG.? 54
- 13. 1. Ist der Begriff „Spezialvollmacht" im § 119 Abs. 2 des preußischen Allgemeinen Berggesetzes im Sinne einer Vollmacht zu verstehen? 2. Ist eine derartige „Spezialvollmacht" nach Tarifstclle 19 Abf. 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes zu versteuern? 59
- 14. Kann die ohne Kündigungsvorbehalt erfolgte Anstellung eines Relchsbeamten dann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Vorbehalt nnr infolge eines Berschens nicht in die Anstellungsurkunde anfgenommen worden ist? 63
- 15. Was muß ein Beamter zu seiner Entlastung beweisen, wenn er für das Abhandenkommen einer in seine amtliche Obhut gelangten Sache verantwortlich gemacht wird? 67
- 16. 1. Welches Recht ist anzuwenden, wenn zwischen einem deutschen Versicherer und einem deutschen Versicherungsnehmer im Ausland eine Versicherung in ausländischer Währung abgeschlossen worden ist? 2. Ist, falls eine österreichische Versicherungsgesellschaft gemäß dem österreichischen Gesetze vom 80. September 1921 (Bundesgesetzblatt 1921 Nr. 547) die in Österreich abgeschlossenen Versicherungen einer deutschen Gesellschaft übernommen hat, die letztere auch dann von der BertragShastung befreit, wenn für das BcrsicherungsverhSltnis deutsches Recht gilt? 3. Ist durch das Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 und die dazu erlassenen Verordnungen auch die Aufwertung von BersicherungSansprüchen geregelt, die auf Auslandswährung lauten? 4. Ist nach deutschem Recht die freie Aufwertung einer auf österreichische Kronen lautenden Forderung zulässig? 70
- 17. über Wertersatzansprüche und Balutaschulden im Zusammenhang mit dem Verfall der deutschen Währung. 76
- 18. 1. Ist der Beschluß, durch den die Aufwertungsstelle daS Verfahren aussetzt, mit der einfachen oder mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar? 2. Hat die Aufwertungsstelle das Verfahren auch dann anszusetzen, wenn daS Bestreiten des zur Aufwertung angemeldeten Anspruchs durch den Schuldner offensichtlich unbegründet ist? 83
- 19. 1. Kann ein im Jahre 1917 von einer preußischen Stadlgemeinde für Kriegszwecke aufgenommenes größeres Darlehen, für das dem Darlehensgeber im Auftrag des Bürgermeisters als Sicherheit an Stelle eines Schuldscheins der Gemeinde mißbräuchlich ein Buch der städtischen Sparkasse mit den gewöhnlichen Einträgen eines ordnungsmäßigen Sparkassenbuchs behändigt worden ist, als Schuldschein-Darlehen im Sinne des § 30 Abs. 3 des AnleiheaMsnngs-Gesetzes vom 16. IM 1925 angesehen werden? 2. Wird durch die Vereinbarung, daß die Gemeinde später einen Schuldschein ausstellen soll, der Mangel der wirtlichen Ausstelümg eines solchen beseitigt? 3. über den Begriff deS Sparguthabens im Sinne des § 55 des Aufwertungsgesetzes vom 16. IM 1925. 85
- 20. 1. Inwieweit hat das zur Erlassung des Läuterungsurteils berufene Gericht die Sache erneut selbständig zu prüfen, wenn der Schwmpslichtige von mehrere« nach dem bedingten Endurteil von ihm zu beschwörenden Tatsachen nachträglich eine einzelne zugesteht, wegen der übrigen aber zur Eidesleistung bereit ist? 2. Genügt in solchem Falle zum Ausspruch der für die völlige Eidesverweigerung vorgesehenen Folge schon der Zweifel, ob das frühere Gericht diese Sachlage der völligen Eidesverweigerung gleichgestellt hätte? 91
- 21. 1. Sind die Vorschriften des § 1 UnlWG. und des § 826 BGB. bei allen Gegenständen gewerblicher Schutzrechte vor Erwerb und nach Ablauf des Sonderrechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt unzMssiger Aneignung eines mit Mühe und Kosten errungenen fremden Arbeitsergebnisses gleichmäßig anwendbar? 2. Fallen die Anwendungsbereiche des Geschmaüsnmstergesetzes und des WettbewerbsgesctzeS zusammen? 3. Welcher Voraussetzungen bedarf es für die Annahme, daß die Nachbildung eineS Gegenstandes, der weder Patent- noch Gebrauchsmusterfchutz genossen hat, eine gegen Wettbewerbsgrundsätze verstoßende Ausnutzung eineS fremden Arbeitsergebnisses darstellt? 94
- 22. Zur Tarifberechmmg bei Chemikalien, wenn zwar der versandte Stoff eine andere chemische Verbindung ist alS der im Tarif genannte, wenn aber beide a«S dem nämlichen Abfallerzeugnis hergestellt und in gleicher Weise wirtschaftlich verwertet werden. 101
- 23. Verliert der Gläubiger feine persönliche Forderung, wenn er erst «ach dem 1. Januar 1926 den persönlichen Schuldner der Auswertungsstelle angibt oder seine frühere Angabe dmch Benennung des wirküchen Schuldners berichtigt? 104
- 24. Wirkt die Vermutung des § 1362 Abs. 1 BGB. auch dann, wenn der Konkursverwalter eine vom Gemeinschuldner vorgenommene Rechtshandlung als unentgeltliche Verfügung nach § 32 Rr. 2 KO. anficht und fich darauf beruft, daß die von der Ehefrau dem Mann alS angebliche Gegenleistung gewährten Sachen von vornherein dessen Eigentum gewesen seien? 107
- 25. Ist die Eintragung der Pfändung oder der Verpfändung einer im Falle der Bestellung einer HüchstbetragShypothek dem Eigentümer nur vorläufig zustehenden Eigentümergrundschuld ohne weiteres deshalb unwirksam, weil diese Eintragung wegen der Vorschrift deS § 40 GBO. nicht hätte erfolgen dürfen? 110
- 26. Unterliegt der Formvorfchrift des § 313 BGB. ein Vergleich, durch den sich der Schwarzverkäufer nach der Anflafsnng und der Eintragung des Käufers im Grundbuch verpflichtet, das Grundstück dem Käufer zu belassen und zur Erteilung der nach dem preußischen Grundstücksverkehrs-GeseH erforderlichen behördlichen Genehmigung mitzuwirken? 114
- 27. 1. Kann das Grundbuchamt durch einstweilige Berfügunlg zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlmrg angehalten werden? 2. Welche rechtliche Bedeutung hat eine einstweilige Verfügung, durch die dem Käufer eines Grundstücks verboten wir-, die zu seinem Eigentumserwcrb erforderliche Eintragung hm Grundbuch herbeizuführen? 3. Findet § 878 BGB. auf ein durch einstweilige Verfügung begründetes Erwerbsverbot Anwendung? 118
- 28. Hat der Schleppschiffahrts-Unternehmer auch autzervertraglich eine Sorgfaltspflicht für den geschleppten Kahn? Wann endet diese Sorgfaltspflicht? Mutz auch beim Fehlen einer vertraglichen Beziehung zwischen jenem Unternehmer Md dem Kahneigner die SchiffsbesatzMg Hilfe leiste», tocim der Kahn ans Ersuchen des Kahnschifsers an Land gesetzt worden ist und zu sinken droht? 121
- 29. Gilt § 139 BGB. mir für teilweise nichtige Rechtsgeschäfte oder auch für solche, die wegen Fehlens der erforderlichen Genehmigung teilweise unwirksam sind? 2. Kann der Bertragsgegner, nachdem er gemäß § 179 BGB. gegen den Vertreter ohne BertretungSmacht den Erfüllnngsanfpruch gewählt hat, unter den Voraussetzungen des § 326 BGB. zum Schadensersatzanspruch übergehen? 3. Zur Haftung wegen Verschuldens beim Bertragsschluß. 126
- 30. Was ist -ei der Vermietung von Räumen alS „übermäßiger Gewinn" im Sinne von § 4 der Preistreiberei-Verordnung vom 13. Juli 1923 und als „unangemessene Vergütung" im Sinne von § 49a des Mieterschutzgesetzes anzusehen? 130
- 31. 1. Muß die Klage des Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Auszahlung seines Gewinnanteils ausschließlich gegen die Gesellschaft gerichtet werden oder kommen dabei auch die anderen Gesellschafter als Mithaftende in Betracht? 2. Findet die Vorschrift des § 122 Abs. 1 HGB., daß der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft die Auszahlung seines vollen Gewinnanteils für das letzte Jahr nut insoweit verlangen kann, als sie nicht der Gesellschaft znm offenbaren Schaden gereicht, ans den Kommanditisten Anwendung» dem vertragsmäßig das Recht eingeränmt ist, in dem im § 122 Ms. 1 bezeichneten Umfang Geld ans der Gefellschaftskasse zn erheben? 135
- 32. Hat ein vor Einlegung der Berufung eingereichtes Armenrechtsgefuch fristhemmende Wirkung, wenn der Vorsitzende des Bernfnngsgerichts nach Einlegung der Berufung die Frist für den Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr nur für den Fall bestimmt, daß das Armenrecht nicht bewilligt wird, und wenn die Geschäftsstelle erst nach Versagung des Armenrechts die Prozeßgebühr berechnet, dem Berufungskläger bekanntgibt und von ihm einfordert? 142
- 33. Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Vertrags, worin ein gemeinnütziges SiedlungSuntcrnehmen gegen Entgelt auf die AuSübung deS ihm gesetzlich zustehenden Vorkaufsrechts verzichtet. 144
- 34. Kann der Gläubiger einer Hhpothekensorderung die im Kaufvertrag über das belastete Grundstück vom Erwerber erMrte Schuldübernahme noch im Laufe des Anfwertungsverfahrens wirksam genehmigen? 151
- 35. 1. Pflichten der Halter und Führer don Kraftfahrzeugen. 2. Zum Begriff des Halters eines Kraftfahrzeugs. 154
- 36. über die Haftung einer Gemeinde gegenüber einer Krankenkasse, die gemäß § 404 RBO. den Gemcindevorstand mit den Geschäften einer von ihr eingerichteten Zahlstelle betraut hat, wenn ein von jenem in der Zahlstelle beschäftigter Dritter dort eingegangene Kassenbeiträge veruntreut? 162
- 37. Bedarf ein Kaufvertrag über das vom Eigentümer selbst zu schlagende Holz eines Waldgrnndstüüs der Genehmigung nach § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl. S. 128)? 165
- 38. Gibt es eine Anslegungsregel, wonach die Übernahme einer für den Verkäufer eingetragenen Eigcntümergrundschuld in Anrechmmg auf den Kaufpreis die Kaufpreisforderung nicht tilgt, sondern nur sichert? 166
- 39. 1. Gegen welches Urteil ist die Nichtigkeitsklage (§ 578 Abs. 1 ZPO.) zu richten? 2. Steht ein Beschluß, der die Revision als «nzMssig verwirft, im Sinne des § 584 Abs. 1 ZPO. einem Urteil gleich? 3. Zum Begriff der Geschäftsunfähigkeit Im Sinne des § 104 Nr. 2 BGB. 170
- 40. Sind bei der Aufwertung der Enteignungsentschüdigung dem Enteigueten auch Zinsen ans dem Reichsmarkbetrag seit dem für die Wertermittlmg maßgebenden Stichtag zuzusprechen? 174
- 41. Zur Frage der Gültigkeit von Satzungsbestimmungcn, die den allmählichen Übergang der Aktienrechte auf den an dem Unternehmen beteiligten Staat bezwecken. 177
- 43. 1. Wem Ist nach § 520 Ms. 1 ZPO. der Termin für die mündliche Verhandlung bekannt zu machen? 2. Zum Begriff der Instanz in §§ 176 und 210a ZPO. 3. Zum Begriff des unabwendbaren Zufalls in § 233 Abs. 1 das. 183
- 44. Unterbricht der Tod elueS Rechtsmittelllagers, der durch einen Prozetzbevollmächttgten vertreten ist, den Lauf der Frist zum Nachweis der Zahlung der zu entrichtenden Prozetzgebühr? 188
- 45. 1. Liegt KlagSnderung vor, wenn eine zunächst aus § 31 Rr. 1 KO. verfolgte Anfechtung später auf § 40 Abs. 2 Nr. 1 das. gestützt wird? 2. Kann der Konkursverwalter auS eigenem Recht einen Schadensersatzanspruch wegen einer unerlaubten Handlung geltend machen, die eine Schädigung der Gesamtheit der Konkursgläubiger verursacht hat? 189
- 46. 1. Erfordernisse der Rachfristsetzung nach § 326 BGB. 2. Kann beim gegenseitigen Vertrag und insbesondere beim SiilzesfivtteferimgsgefchSft der im Verzug befindliche Teil, wenn inzwischen eine Leistung des anderen Teils fällig geworden ist, daraufhin die eigene Leistung verweigern oder ein Zuriickbehaltrmgsrccht geltend machen? 193
- 47. 1. Inwieweit ist die Anwendung des Art. 15 des hessischen Ausführungsgesetzes znm Bürgerlichen Gesetzbuch in der Revisionsinstanz nachprüfbar? 2. über die Staatsangehörigkeit der Frau eines durch den Versailler Vertrag zum Franzosen gewordenen vormaligen Elsaß- Lothringers, die von der Möglichkeit, Französin zu werde«, keinen Gebrauch gemacht hat. 198
- 48. 1. Wann kann jemand, der sich für einen andern, ohne in dessen Schuld mitelnzutretcn, nur wechselmäßig verpflichtet hat, auS dem SchuldverhültniS deS andern eine Einrede gegen den Wechselanspruch herleiten? 2. Gilt die Regel, wonach ein Wechselregrctzschuldner nur zur Tilgung seiner eigenen Verpflichtung zahlt, auch dann, wenn der Zahlende der Aussteller deS Wechsels ist und der Bezogene aus Gefälligkeit gegen ihn akzeptiert hat? 3. Zum Begriff des Pfandindossaments. 205
- 49. Zur Auslegung des § 21 Abs. 2 des Aufwertungsgesetzes. 211
- 50. Ist eine Anmeldung zur Aufwertung kraft Rückwirkung unwirksam, wenn sie schon vor dem Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes bewirkt wurde? 217
- 51. Unter welchen Voraussetzungen ist die Polizei befugt, Privatwohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen zu beschlagnahmen? 220
- 52. 1. Allgemeine Voraussetzungen des Gebrauchsmusterschutzes. 2. Wie ist der Gegenstand eines Gebrauchsmusters nach § 2 Abs. 2 GebrMG, zu bestimmen? 3. Zur Frage der rechtlichen Bedeutung von Schutzansprüchen, die nachEintragung einesGe-ranchsmusterS eingereichtwordensind. 224
- 53. Bewirkt die Zurücknahme der Anmeldung des Anspruchs auf Aufwertung einer gelöschten Papiermarkhhpothek ohne weiteres das Erlöschen des Gläubigerrechts, wenn ihr die Absicht zugrundeliegt, aus die ausznwertende Hypothek zu verzichten, oder wird der Verzicht auf die Aufwertungshypothek erst wirksam, wenn er ins Grundbuch eingetragen ist? 230
- 54. Welchen Einfluß hat die Entwertung eines unter der Herrschaft des Preußischen Allgemeinen Landrechts einer Kirchengemeinde vermachten Kapitals auf die Fortdauer der Berpflichtung der Gemeinde zur Erfüllung der ihr vom Erblasser gemachten Auslage, sein Erbbegräbnis instandzuhalten? 237
- 55. 1. Bedeutung der von Amts wegen bewirkten Zustellung nicht verkündeter Urteile. 2. Wie ist eine Erklärung zu bewerten, durch die ein Rechtsmittel unter Angabe des Grundes zurückgenommen wird? 3. Steht der Umstand, daß ein Rechtsmittel zunächst ordnungsmäßig eingelegt, dann aber irrtümlich zurückgenommen worden ist, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen, wenn nach Ablauf der Berufungsfrist das Rechtsmittel erneut eingelegt wurde? 4. In welchem Umfang muß der Prozeßbevollmächttgte sein Kanzleipersonal über die Zustellung nicht verkündeter Urteile und den Beginn der Rechtsmittelfrist belehren und persönlich eine Nachprüfung vornehmen? 243
- 56. 1. Haftet der Vertreter, solange er im eigenen Namen verhandelt, persönlich für Verschulden -ei Vertragsschluß (culpa in contrahendo) ? 2. Zur Haftung des sachlich am Vertragsschlnß beteiligten Vertreters, der aus formalen Gründen für einen andern austritt und «-schließt. 249
- 57. Ist eine formlose Vereinbarung über die Aufwertung wirksam, nachdem der Gläubiger die Anmeldefrist des § 16 AufwG. versäumt hat? 253
- 58. 1. Zur Haftung für den Schaden, der durch eine verkehrsgefährdende Anlage verursacht worden ist. 2. über den sog. prima kaeie-Beweis. 258
- 59. Kann der Patentinhaber auf Unterlassung klagen, wen» der Eingriff in das Patent durch polizeiliche Sicherheitsvorschriften veranlaßt worden ist? 264
- 60. 1. Unklarheiten in den Bestimmungen der Beförderungstarifc. 2. Fallen Ansprüche auf Erstattung von zuviel erhobener Fracht unter Art. 27 Abs. 3 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn-Frachtverkehr vom 14. Oktober 1890? 3. Zum Begriff der Umstationierung von Privatwagen. 4. Bon wann ab tritt das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 23. Oktober 1924 in Kraft? 268
- 61. Ist im Verfahren vor der Aufwertungsstelle nach Ablauf der Frist für die sofortige Beschwerde noch eine Beschwerde als Anschlutzbeschwerde zulässig? 274
- 62. Richtet sich die Anfwertbarkeit der einem Inländer zustehenden persönlichen Forderung aus einem Markdarlehen, für das im später polnisch gewordenen Teil Oberschlesiens Hypothek bestellt worden war, nach deutschem oder nach polnischem Recht? 277
- 63. Kann der Schuldner, der ans Unkenntnis einer ihm gegen den Gläubiger zustehenden Forderung die Aufrechnung versäumt und seine Schuld an den Gläubiger bezahlt hat, das Gezahlte zurückfordern und noch nachträglich aufrcchnen? 280
- 64. 1. Stellt der Berkans der sämtlichen Geschäftsanteile einer Gesellschast m. b. H., namentlich einer Grundstücks-Gesellschaft, regelmäßig auch eine Veräußerung des Unternehmens selbst dar und finden in solchen Fällen die gesetzlichen Borschristen über Haftung für Rechts- und Sachmängel auch ohne besondere Bertragsbestimmnng entsprechende AMoendung? 2. Muß auch bei Grundstücksverkänfen aus der Zeit nach Erlassung der 3. Steuernotverordnung der Verkäufer den Käufer von der Aufwertungsschuld befreien, die mtf Grund der Bor fchriften des Aufwertungsgesctzes über Aufwertung kraft Rücklvirkung nach der LöschMg von Hypotheken bestehen geblieben ist? 3. Sind die in RGZ. Bd. 112 S. 329 für Grundstüüsverkäufe aus der Inflationszeit ausgesprochenen Grundsätze entsprechend anzuwenden auf Kaufabschlüsse, die in der ersten Zeit nach Festigung der deutschen Währung gegen einen wertbeständigen Preis vorgcnommen wurden? 283
- 65. Kann der Veräußerer eines Grundstücks, das zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrags nach dem Inhalt des Grundbuchs lastenfrei war, vom gutgläubigen Erwerber Ausgleichung verlangen, wenn er auf Auswertung der persönlichen Schuld aus der gelöschten Hypothek in Anspruch genommen wird? 292
- 66. In welchem Umfang steht dem Gläubiger der Versteigerungserlös von Wertpapieren zu, die er von feiner Bank zu verlangen hatte, wenn die Wertpapiere in London hinterlegt, dann während des Krieges versteigert und die Erlöse buchmäßig der Ban? gutgebracht worden waren? 297
- 67. Ist eine Konkursforderung, die einem Mitglied des Vorstands einer in Konkurs geratenen Aktiengesellschaft wegen seiner Gehaltsansprüche ans der Zeit vor der KonknrserSfftmng gegen die Gesellschaft zusteht, gemäß 8 61 Nr. 1 KO. bevorrechtigt? 300
- 68. 1. Inwieweit können Anordnungen, die jemand auf Grund irrtümlich angenommener vertraglicher Beziehungen einem andern gegenüber trifft, znm Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verpflichten? 2. Zum Unterschied zwischen der -Bornahme eines Staatshoheitsaktes und einer Maßnahme der staatlichen Vermögensverwaltung. 3. Unter welchen Voraussetzungen handelt ein Offizier als verfasfnngsmüßig berufener Vertreter deS Reiches? 304
- 69. 1. Kann die in Art. 19 Ms. 2 Satz 1 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 vorgesehene Vereinbarung mit Wirksamkeit auch noch nach der Einzahlung aus das Sparkassenbuch getroffen werden? 2. Ist sür die Anrechnung Satz 1 oder Satz 2 des Art. 19 Abs. 1 maßgebend, wenn das Sparkassenguthaben zwar vor dem 15. Juni 1922 erworben, aber die Vereinbarung, daß es zur Abtragung einer Hypothek oder Grundschiild zu dienen bestimmt sei, erst nach dem 14. Juni 1922 getroffen wurde? 307
- 70. 1. Können wertvollere Felle als Kostbarkeiten gelten? 2. Mutz die Eisenbahn bei Annahme eines Frachtstücks, als dessen Inhalt „Felle" angegeben sind, zur Wahrung ihrer Rechte veranlassen, daß der Absender die Art der Felle, ob kostbar oder nicht kostbar, näher angebe? 3. Wann kommt bei Ausschluß der Haftung aus dem Frachtvertrag eine autzervertragliche Haftung der Bahn in Betracht? 4. Ist bei gleichzeitigem Abhandenkommen von Frachtgut und Frachtbrief bis zur Erbringung des GegenbeweifeS anzunehmen, daß Bahnangestellte daran beteiligt sind? 313
- 71. Wie weit reicht die Rechtskraft, wenn ein Anspruch als Teilanspruch erhoben und teilweise zugesprochcn, teilweise abgewtesen wird? 317
- 72. Steht den nach § 1 des Reichsgesetzes vom 12. September 1919 in den Ruhestand versetzten Beamten ein lebenslänglicher Anspruch auf zehnprozentige Erhöhung ihres jeweiligen Ruhegehalts als wohlerworbenes Recht im Sinne des Art. 129 der Reichsverfassung zu, gleichviel nach welcher BesoldungsordnWg das Ruhegehalt berechnet ist? 321
- 73. Zur Frage des Verhältnisses zwischen dem eingetragenen Warenzeichen und der Vorbenutzung des Zeichens. 325
- 74. Ist bei der Berechnung des Goldmartbetrags einer aufzuwertenden Hypothek der Erwerb auf Grund der Auseinandersetzung einer offenen Handelsgesellschaft ebenso zu behandeln wie der Erwerb durch Auseinandersetzung einer Gemeinschaft im Sinne von § 3 Ms. 1 9h. 4 AufwG.? 331
- 75. Begründet die durch den Liquidator einer Gesellschaft m. b. H. bewirkte Übertragung des Vermögens der Gesellschaft auf die Gefellfchafter oder auf einen von ihnen, der zugleich Treuhänder der übrigen ist, eine Übernahme des Vermögens als ganzen im Sinne von § 3 Ms. 1 Rr. 8 AufwG.? 334
- 76. Verliert ein preußischer Beamter durch seine Verurteilung zu Festungshaft von längerer als einjähriger Tauer wegen Beihilfe zum Hochverrat auch dann ohne weiteres sein Amt, wenn im Strafurteil nicht auf Verlust der bekleideten ösfenllichen Ämter erkaMt worden ist? 337
- 77. 1. Rechtsfolgen der Umwandlung einer Forderung ans Beteiligungsverhältnis in eine Darlehensfordernng. 2. In welchem Verhältnis stehen die Absätze 2 und 3 des § 66 AufwG. zueinander? 340
- 78. Hat ein Bankkunde Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes nach § 281 BGB. gegen seinen deutschen Bankier, wen» dieser vollbezahlte Effekten des Kunden bei einem englischen Bankier ins Depot gelegt hatte und letzterer sie zur Deckung seiner Forderwg gegen den deutschen Bankier im Kriege zwangsweise verkauft hat, ohne daß der deutsche Bankier jemals über den Verkaufserlös verfügen konnte? 347
- 79. Gilt § 14 des Reichsgesetzes vom 9. IM 1927 (RGBl. I S. 171) auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Grundstückserwerbers, von dem oder für dessen Rechnung die Hypothek abgelöst worden ist? 352
- 80. 1. In Welchem Zeitpunkt endet die Hemmung der Verjährung von Anfwertungsansprüchen, die in der Unmöglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung solcher Ansprüche ihren Grund hat? 2. Beginnt bet Ansprüchen der in § 196 Abs. 1 Satz 1 BGB. bezeichneten Art der Lauf (Weiterlauf) der Verjährungsfrist als- bald mit dem Wegfall deS HemvumgSgrimdeS oder erst mit dem Schlaffe des Jahres, in dem dieser Wegfall eingetreten ist? 355
- 81. 1. Unheilbare Richtigkeit von Generalversammlungs -Beschlüssen einer Aktiengesellschaft. 2. Rach welchen Grundsätzen sind rückständige Einlagen ans Aktien einer in Konkurs geratenen Gesellschaft umzuwerten, wenn die vor Konkursausbruch gefaßten Umstellungs- und Umwertungsbeschlüsse zwar im Handelsregister eingetragen, aber unheilbar nichtig sind? 3. Gilt § 15 HGB. auch für das Verhältnis der Gesellschaft zu den Aktionären? 363
- 82. Sind die Vorschriften der Art. 12 und 13 des württembergischen Gesetzes über die Dienstverhältnisse der Minister vom 26. März 1927, soweit sie dem Gesetze rückwirkende Kraft beilegen, mit der ReichsverfasfMg vereinbar? 374
- 83. Ist eine durch Höchstbetragshhpothek gesicherte Forderung auch dann als eine durch Hypothek gesicherte Forderung im Sinne von § 9 AuswG. anzuschcn, wenn noch nicht feststeht, welche bestimmten Forderungen durch die Höchstbetragshhpothek gesichert werden sollen? 398
- 84. 1. über Tauer und Berkust des Ausstattungsbesitzes. 2. Sind gegenüber der Popularklage nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 WM. Einwendungen aus der Person des PopularMgers zulässig, insbesondere die Einrede der Arglist? 402
- 85. Zur Frage des Gewinnbeteilignngsrechts des stillen Gesellschafters. 410
- Anhang: Entscheidungen des Ltaatsgerichtshofs 413
- Register 437
- Zusammenstellung 463
- Berichtigungen 464
- Backmatter 465
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- 1. Ist bei der Fristsetzung nach § 519 Abs. 6 ZPO. die mit einem festen Endpunkt bestimmte Rachweisfrist der nach einem Zeitraum bestimmten Rachweisfrist gleich zn behandeln in Bezug auf die Frage, wann die durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs gehemmte Frist ihr Ende erreicht? 1
- 2. Ist bet der Aufwertung eines Pachtinvcntar-Wertes, der auS Anlaß der Rückgabe der Pachtung in Papicrmar! geschätzt wurde, der Umstand zu berücksichtigen, daß der Pächter den Pachtzins in entwertetem Gelde entrichtet hat? 6
- 3. Kann sich der BerpSchter gegenüber dem Anspruch des Pächters auf den bei Rückgabe der Pachtung in fester Währung geschätzten Pachtinventar-Preis darauf berufen, daß der Pachter den Pachtzins in entwertetem Gelde gezahlt habe? 10
- 4. Inwieweit hindert die Eintragung der Vormerkung einer Hypothek die Wiedereintragung einer gelöschten Hypothek in Höhe der Aufwertung an der früheren Rangstelle? 13
- 5. 1. Ist ein Todesfall, der durch nicht vorauszusehendes AuStretcn von Kohlenoxydgas anS einem Zimmerofen verursacht worden ist, alS Unfall im Sinne des § 2 Abs. I der Allgemeinen Berfichernngsbedingnngen des Unfallverficherimgs-Berbands anznsehen? 2. Trifft auf ihn die Vorschrift im §2 Abs. ll daselbst zn, wonach „Vergiftungen" nicht als Unfälle gelten? 18
- 6. Unter welchen Voraussetzungen gilt für die Parteien eines MetverhSltnisseS die gesetzliche Miete? 21
- 7. Welchen Einfluß hat die unheilbare Richtigkeit von Generalvcrsammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft aus die Rechtsgültigkeit späterer derartiger Beschlüsse? 28
- 8. Begeht ein Ehemann, der tatsächlich in Doppelehe lebt, durch geschlechtlichen Verkehr mit seiner nunmehrigen Fran schon dann einen die Scheidung der früheren Ehe rechtfertigenden Ehebruch, wenn seiue Annahme, diese Ehe fei ohne Richterspruch nichtig, auf Fahrlässigkeit beruht, oder liegt ein solcher Ehebruch nur dann vor, wenn er die Rechtsbeständigkelt seiner früheren Ehe kennt? 35
- 9. Geht ein Schaden, der dadurch verursacht worden ist, daß das Schiff Infolge nicht gehöriger Beladung nicht seetüchtig war, zu Lasten des Versicherers oder deS Versicherungsnehmers? 39
- 10. über Art und Umfang der Haftung des Verfrachters gegenüber den Befrachtern für die Reisetüchtigkeit des Schiffes und zur Frage der Freizeichnung des Verfrachters von dieser Haftung. 42
- 11. 1. Steht der Unterlassungsklage, die ein Berband zur Förderung gewerblicher Interessen (§ 13 NnlWG.) anstrengt, der Umstand entgegen, daß gegen denselben Beklagten schon der durch dessen Wettbewerb unmittelbar Verletzte Klage auf Unterlassung erhoben hat? 2. Wann ist vertragswidrige Rabattgewährung sittenwidrig? 3. Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn dem vertragsuntreuen Abnehmer (Wiederverkäufer) für den Fall der Nichteinhaltung der „Markenpreise" Liefersperre angedroht wird? 47
- 12. Unterliegt die Zusage der Verschaffung von Geschäftsanteilen eineS Dritten oder ein Garantteversprechen dieses Inhalts der Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG.? 54
- 13. 1. Ist der Begriff „Spezialvollmacht" im § 119 Abs. 2 des preußischen Allgemeinen Berggesetzes im Sinne einer Vollmacht zu verstehen? 2. Ist eine derartige „Spezialvollmacht" nach Tarifstclle 19 Abf. 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes zu versteuern? 59
- 14. Kann die ohne Kündigungsvorbehalt erfolgte Anstellung eines Relchsbeamten dann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Vorbehalt nnr infolge eines Berschens nicht in die Anstellungsurkunde anfgenommen worden ist? 63
- 15. Was muß ein Beamter zu seiner Entlastung beweisen, wenn er für das Abhandenkommen einer in seine amtliche Obhut gelangten Sache verantwortlich gemacht wird? 67
- 16. 1. Welches Recht ist anzuwenden, wenn zwischen einem deutschen Versicherer und einem deutschen Versicherungsnehmer im Ausland eine Versicherung in ausländischer Währung abgeschlossen worden ist? 2. Ist, falls eine österreichische Versicherungsgesellschaft gemäß dem österreichischen Gesetze vom 80. September 1921 (Bundesgesetzblatt 1921 Nr. 547) die in Österreich abgeschlossenen Versicherungen einer deutschen Gesellschaft übernommen hat, die letztere auch dann von der BertragShastung befreit, wenn für das BcrsicherungsverhSltnis deutsches Recht gilt? 3. Ist durch das Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 und die dazu erlassenen Verordnungen auch die Aufwertung von BersicherungSansprüchen geregelt, die auf Auslandswährung lauten? 4. Ist nach deutschem Recht die freie Aufwertung einer auf österreichische Kronen lautenden Forderung zulässig? 70
- 17. über Wertersatzansprüche und Balutaschulden im Zusammenhang mit dem Verfall der deutschen Währung. 76
- 18. 1. Ist der Beschluß, durch den die Aufwertungsstelle daS Verfahren aussetzt, mit der einfachen oder mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar? 2. Hat die Aufwertungsstelle das Verfahren auch dann anszusetzen, wenn daS Bestreiten des zur Aufwertung angemeldeten Anspruchs durch den Schuldner offensichtlich unbegründet ist? 83
- 19. 1. Kann ein im Jahre 1917 von einer preußischen Stadlgemeinde für Kriegszwecke aufgenommenes größeres Darlehen, für das dem Darlehensgeber im Auftrag des Bürgermeisters als Sicherheit an Stelle eines Schuldscheins der Gemeinde mißbräuchlich ein Buch der städtischen Sparkasse mit den gewöhnlichen Einträgen eines ordnungsmäßigen Sparkassenbuchs behändigt worden ist, als Schuldschein-Darlehen im Sinne des § 30 Abs. 3 des AnleiheaMsnngs-Gesetzes vom 16. IM 1925 angesehen werden? 2. Wird durch die Vereinbarung, daß die Gemeinde später einen Schuldschein ausstellen soll, der Mangel der wirtlichen Ausstelümg eines solchen beseitigt? 3. über den Begriff deS Sparguthabens im Sinne des § 55 des Aufwertungsgesetzes vom 16. IM 1925. 85
- 20. 1. Inwieweit hat das zur Erlassung des Läuterungsurteils berufene Gericht die Sache erneut selbständig zu prüfen, wenn der Schwmpslichtige von mehrere« nach dem bedingten Endurteil von ihm zu beschwörenden Tatsachen nachträglich eine einzelne zugesteht, wegen der übrigen aber zur Eidesleistung bereit ist? 2. Genügt in solchem Falle zum Ausspruch der für die völlige Eidesverweigerung vorgesehenen Folge schon der Zweifel, ob das frühere Gericht diese Sachlage der völligen Eidesverweigerung gleichgestellt hätte? 91
- 21. 1. Sind die Vorschriften des § 1 UnlWG. und des § 826 BGB. bei allen Gegenständen gewerblicher Schutzrechte vor Erwerb und nach Ablauf des Sonderrechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt unzMssiger Aneignung eines mit Mühe und Kosten errungenen fremden Arbeitsergebnisses gleichmäßig anwendbar? 2. Fallen die Anwendungsbereiche des Geschmaüsnmstergesetzes und des WettbewerbsgesctzeS zusammen? 3. Welcher Voraussetzungen bedarf es für die Annahme, daß die Nachbildung eineS Gegenstandes, der weder Patent- noch Gebrauchsmusterfchutz genossen hat, eine gegen Wettbewerbsgrundsätze verstoßende Ausnutzung eineS fremden Arbeitsergebnisses darstellt? 94
- 22. Zur Tarifberechmmg bei Chemikalien, wenn zwar der versandte Stoff eine andere chemische Verbindung ist alS der im Tarif genannte, wenn aber beide a«S dem nämlichen Abfallerzeugnis hergestellt und in gleicher Weise wirtschaftlich verwertet werden. 101
- 23. Verliert der Gläubiger feine persönliche Forderung, wenn er erst «ach dem 1. Januar 1926 den persönlichen Schuldner der Auswertungsstelle angibt oder seine frühere Angabe dmch Benennung des wirküchen Schuldners berichtigt? 104
- 24. Wirkt die Vermutung des § 1362 Abs. 1 BGB. auch dann, wenn der Konkursverwalter eine vom Gemeinschuldner vorgenommene Rechtshandlung als unentgeltliche Verfügung nach § 32 Rr. 2 KO. anficht und fich darauf beruft, daß die von der Ehefrau dem Mann alS angebliche Gegenleistung gewährten Sachen von vornherein dessen Eigentum gewesen seien? 107
- 25. Ist die Eintragung der Pfändung oder der Verpfändung einer im Falle der Bestellung einer HüchstbetragShypothek dem Eigentümer nur vorläufig zustehenden Eigentümergrundschuld ohne weiteres deshalb unwirksam, weil diese Eintragung wegen der Vorschrift deS § 40 GBO. nicht hätte erfolgen dürfen? 110
- 26. Unterliegt der Formvorfchrift des § 313 BGB. ein Vergleich, durch den sich der Schwarzverkäufer nach der Anflafsnng und der Eintragung des Käufers im Grundbuch verpflichtet, das Grundstück dem Käufer zu belassen und zur Erteilung der nach dem preußischen Grundstücksverkehrs-GeseH erforderlichen behördlichen Genehmigung mitzuwirken? 114
- 27. 1. Kann das Grundbuchamt durch einstweilige Berfügunlg zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlmrg angehalten werden? 2. Welche rechtliche Bedeutung hat eine einstweilige Verfügung, durch die dem Käufer eines Grundstücks verboten wir-, die zu seinem Eigentumserwcrb erforderliche Eintragung hm Grundbuch herbeizuführen? 3. Findet § 878 BGB. auf ein durch einstweilige Verfügung begründetes Erwerbsverbot Anwendung? 118
- 28. Hat der Schleppschiffahrts-Unternehmer auch autzervertraglich eine Sorgfaltspflicht für den geschleppten Kahn? Wann endet diese Sorgfaltspflicht? Mutz auch beim Fehlen einer vertraglichen Beziehung zwischen jenem Unternehmer Md dem Kahneigner die SchiffsbesatzMg Hilfe leiste», tocim der Kahn ans Ersuchen des Kahnschifsers an Land gesetzt worden ist und zu sinken droht? 121
- 29. Gilt § 139 BGB. mir für teilweise nichtige Rechtsgeschäfte oder auch für solche, die wegen Fehlens der erforderlichen Genehmigung teilweise unwirksam sind? 2. Kann der Bertragsgegner, nachdem er gemäß § 179 BGB. gegen den Vertreter ohne BertretungSmacht den Erfüllnngsanfpruch gewählt hat, unter den Voraussetzungen des § 326 BGB. zum Schadensersatzanspruch übergehen? 3. Zur Haftung wegen Verschuldens beim Bertragsschluß. 126
- 30. Was ist -ei der Vermietung von Räumen alS „übermäßiger Gewinn" im Sinne von § 4 der Preistreiberei-Verordnung vom 13. Juli 1923 und als „unangemessene Vergütung" im Sinne von § 49a des Mieterschutzgesetzes anzusehen? 130
- 31. 1. Muß die Klage des Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Auszahlung seines Gewinnanteils ausschließlich gegen die Gesellschaft gerichtet werden oder kommen dabei auch die anderen Gesellschafter als Mithaftende in Betracht? 2. Findet die Vorschrift des § 122 Abs. 1 HGB., daß der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft die Auszahlung seines vollen Gewinnanteils für das letzte Jahr nut insoweit verlangen kann, als sie nicht der Gesellschaft znm offenbaren Schaden gereicht, ans den Kommanditisten Anwendung» dem vertragsmäßig das Recht eingeränmt ist, in dem im § 122 Ms. 1 bezeichneten Umfang Geld ans der Gefellschaftskasse zn erheben? 135
- 32. Hat ein vor Einlegung der Berufung eingereichtes Armenrechtsgefuch fristhemmende Wirkung, wenn der Vorsitzende des Bernfnngsgerichts nach Einlegung der Berufung die Frist für den Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr nur für den Fall bestimmt, daß das Armenrecht nicht bewilligt wird, und wenn die Geschäftsstelle erst nach Versagung des Armenrechts die Prozeßgebühr berechnet, dem Berufungskläger bekanntgibt und von ihm einfordert? 142
- 33. Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Vertrags, worin ein gemeinnütziges SiedlungSuntcrnehmen gegen Entgelt auf die AuSübung deS ihm gesetzlich zustehenden Vorkaufsrechts verzichtet. 144
- 34. Kann der Gläubiger einer Hhpothekensorderung die im Kaufvertrag über das belastete Grundstück vom Erwerber erMrte Schuldübernahme noch im Laufe des Anfwertungsverfahrens wirksam genehmigen? 151
- 35. 1. Pflichten der Halter und Führer don Kraftfahrzeugen. 2. Zum Begriff des Halters eines Kraftfahrzeugs. 154
- 36. über die Haftung einer Gemeinde gegenüber einer Krankenkasse, die gemäß § 404 RBO. den Gemcindevorstand mit den Geschäften einer von ihr eingerichteten Zahlstelle betraut hat, wenn ein von jenem in der Zahlstelle beschäftigter Dritter dort eingegangene Kassenbeiträge veruntreut? 162
- 37. Bedarf ein Kaufvertrag über das vom Eigentümer selbst zu schlagende Holz eines Waldgrnndstüüs der Genehmigung nach § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl. S. 128)? 165
- 38. Gibt es eine Anslegungsregel, wonach die Übernahme einer für den Verkäufer eingetragenen Eigcntümergrundschuld in Anrechmmg auf den Kaufpreis die Kaufpreisforderung nicht tilgt, sondern nur sichert? 166
- 39. 1. Gegen welches Urteil ist die Nichtigkeitsklage (§ 578 Abs. 1 ZPO.) zu richten? 2. Steht ein Beschluß, der die Revision als «nzMssig verwirft, im Sinne des § 584 Abs. 1 ZPO. einem Urteil gleich? 3. Zum Begriff der Geschäftsunfähigkeit Im Sinne des § 104 Nr. 2 BGB. 170
- 40. Sind bei der Aufwertung der Enteignungsentschüdigung dem Enteigueten auch Zinsen ans dem Reichsmarkbetrag seit dem für die Wertermittlmg maßgebenden Stichtag zuzusprechen? 174
- 41. Zur Frage der Gültigkeit von Satzungsbestimmungcn, die den allmählichen Übergang der Aktienrechte auf den an dem Unternehmen beteiligten Staat bezwecken. 177
- 43. 1. Wem Ist nach § 520 Ms. 1 ZPO. der Termin für die mündliche Verhandlung bekannt zu machen? 2. Zum Begriff der Instanz in §§ 176 und 210a ZPO. 3. Zum Begriff des unabwendbaren Zufalls in § 233 Abs. 1 das. 183
- 44. Unterbricht der Tod elueS Rechtsmittelllagers, der durch einen Prozetzbevollmächttgten vertreten ist, den Lauf der Frist zum Nachweis der Zahlung der zu entrichtenden Prozetzgebühr? 188
- 45. 1. Liegt KlagSnderung vor, wenn eine zunächst aus § 31 Rr. 1 KO. verfolgte Anfechtung später auf § 40 Abs. 2 Nr. 1 das. gestützt wird? 2. Kann der Konkursverwalter auS eigenem Recht einen Schadensersatzanspruch wegen einer unerlaubten Handlung geltend machen, die eine Schädigung der Gesamtheit der Konkursgläubiger verursacht hat? 189
- 46. 1. Erfordernisse der Rachfristsetzung nach § 326 BGB. 2. Kann beim gegenseitigen Vertrag und insbesondere beim SiilzesfivtteferimgsgefchSft der im Verzug befindliche Teil, wenn inzwischen eine Leistung des anderen Teils fällig geworden ist, daraufhin die eigene Leistung verweigern oder ein Zuriickbehaltrmgsrccht geltend machen? 193
- 47. 1. Inwieweit ist die Anwendung des Art. 15 des hessischen Ausführungsgesetzes znm Bürgerlichen Gesetzbuch in der Revisionsinstanz nachprüfbar? 2. über die Staatsangehörigkeit der Frau eines durch den Versailler Vertrag zum Franzosen gewordenen vormaligen Elsaß- Lothringers, die von der Möglichkeit, Französin zu werde«, keinen Gebrauch gemacht hat. 198
- 48. 1. Wann kann jemand, der sich für einen andern, ohne in dessen Schuld mitelnzutretcn, nur wechselmäßig verpflichtet hat, auS dem SchuldverhültniS deS andern eine Einrede gegen den Wechselanspruch herleiten? 2. Gilt die Regel, wonach ein Wechselregrctzschuldner nur zur Tilgung seiner eigenen Verpflichtung zahlt, auch dann, wenn der Zahlende der Aussteller deS Wechsels ist und der Bezogene aus Gefälligkeit gegen ihn akzeptiert hat? 3. Zum Begriff des Pfandindossaments. 205
- 49. Zur Auslegung des § 21 Abs. 2 des Aufwertungsgesetzes. 211
- 50. Ist eine Anmeldung zur Aufwertung kraft Rückwirkung unwirksam, wenn sie schon vor dem Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes bewirkt wurde? 217
- 51. Unter welchen Voraussetzungen ist die Polizei befugt, Privatwohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen zu beschlagnahmen? 220
- 52. 1. Allgemeine Voraussetzungen des Gebrauchsmusterschutzes. 2. Wie ist der Gegenstand eines Gebrauchsmusters nach § 2 Abs. 2 GebrMG, zu bestimmen? 3. Zur Frage der rechtlichen Bedeutung von Schutzansprüchen, die nachEintragung einesGe-ranchsmusterS eingereichtwordensind. 224
- 53. Bewirkt die Zurücknahme der Anmeldung des Anspruchs auf Aufwertung einer gelöschten Papiermarkhhpothek ohne weiteres das Erlöschen des Gläubigerrechts, wenn ihr die Absicht zugrundeliegt, aus die ausznwertende Hypothek zu verzichten, oder wird der Verzicht auf die Aufwertungshypothek erst wirksam, wenn er ins Grundbuch eingetragen ist? 230
- 54. Welchen Einfluß hat die Entwertung eines unter der Herrschaft des Preußischen Allgemeinen Landrechts einer Kirchengemeinde vermachten Kapitals auf die Fortdauer der Berpflichtung der Gemeinde zur Erfüllung der ihr vom Erblasser gemachten Auslage, sein Erbbegräbnis instandzuhalten? 237
- 55. 1. Bedeutung der von Amts wegen bewirkten Zustellung nicht verkündeter Urteile. 2. Wie ist eine Erklärung zu bewerten, durch die ein Rechtsmittel unter Angabe des Grundes zurückgenommen wird? 3. Steht der Umstand, daß ein Rechtsmittel zunächst ordnungsmäßig eingelegt, dann aber irrtümlich zurückgenommen worden ist, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen, wenn nach Ablauf der Berufungsfrist das Rechtsmittel erneut eingelegt wurde? 4. In welchem Umfang muß der Prozeßbevollmächttgte sein Kanzleipersonal über die Zustellung nicht verkündeter Urteile und den Beginn der Rechtsmittelfrist belehren und persönlich eine Nachprüfung vornehmen? 243
- 56. 1. Haftet der Vertreter, solange er im eigenen Namen verhandelt, persönlich für Verschulden -ei Vertragsschluß (culpa in contrahendo) ? 2. Zur Haftung des sachlich am Vertragsschlnß beteiligten Vertreters, der aus formalen Gründen für einen andern austritt und «-schließt. 249
- 57. Ist eine formlose Vereinbarung über die Aufwertung wirksam, nachdem der Gläubiger die Anmeldefrist des § 16 AufwG. versäumt hat? 253
- 58. 1. Zur Haftung für den Schaden, der durch eine verkehrsgefährdende Anlage verursacht worden ist. 2. über den sog. prima kaeie-Beweis. 258
- 59. Kann der Patentinhaber auf Unterlassung klagen, wen» der Eingriff in das Patent durch polizeiliche Sicherheitsvorschriften veranlaßt worden ist? 264
- 60. 1. Unklarheiten in den Bestimmungen der Beförderungstarifc. 2. Fallen Ansprüche auf Erstattung von zuviel erhobener Fracht unter Art. 27 Abs. 3 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn-Frachtverkehr vom 14. Oktober 1890? 3. Zum Begriff der Umstationierung von Privatwagen. 4. Bon wann ab tritt das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 23. Oktober 1924 in Kraft? 268
- 61. Ist im Verfahren vor der Aufwertungsstelle nach Ablauf der Frist für die sofortige Beschwerde noch eine Beschwerde als Anschlutzbeschwerde zulässig? 274
- 62. Richtet sich die Anfwertbarkeit der einem Inländer zustehenden persönlichen Forderung aus einem Markdarlehen, für das im später polnisch gewordenen Teil Oberschlesiens Hypothek bestellt worden war, nach deutschem oder nach polnischem Recht? 277
- 63. Kann der Schuldner, der ans Unkenntnis einer ihm gegen den Gläubiger zustehenden Forderung die Aufrechnung versäumt und seine Schuld an den Gläubiger bezahlt hat, das Gezahlte zurückfordern und noch nachträglich aufrcchnen? 280
- 64. 1. Stellt der Berkans der sämtlichen Geschäftsanteile einer Gesellschast m. b. H., namentlich einer Grundstücks-Gesellschaft, regelmäßig auch eine Veräußerung des Unternehmens selbst dar und finden in solchen Fällen die gesetzlichen Borschristen über Haftung für Rechts- und Sachmängel auch ohne besondere Bertragsbestimmnng entsprechende AMoendung? 2. Muß auch bei Grundstücksverkänfen aus der Zeit nach Erlassung der 3. Steuernotverordnung der Verkäufer den Käufer von der Aufwertungsschuld befreien, die mtf Grund der Bor fchriften des Aufwertungsgesctzes über Aufwertung kraft Rücklvirkung nach der LöschMg von Hypotheken bestehen geblieben ist? 3. Sind die in RGZ. Bd. 112 S. 329 für Grundstüüsverkäufe aus der Inflationszeit ausgesprochenen Grundsätze entsprechend anzuwenden auf Kaufabschlüsse, die in der ersten Zeit nach Festigung der deutschen Währung gegen einen wertbeständigen Preis vorgcnommen wurden? 283
- 65. Kann der Veräußerer eines Grundstücks, das zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrags nach dem Inhalt des Grundbuchs lastenfrei war, vom gutgläubigen Erwerber Ausgleichung verlangen, wenn er auf Auswertung der persönlichen Schuld aus der gelöschten Hypothek in Anspruch genommen wird? 292
- 66. In welchem Umfang steht dem Gläubiger der Versteigerungserlös von Wertpapieren zu, die er von feiner Bank zu verlangen hatte, wenn die Wertpapiere in London hinterlegt, dann während des Krieges versteigert und die Erlöse buchmäßig der Ban? gutgebracht worden waren? 297
- 67. Ist eine Konkursforderung, die einem Mitglied des Vorstands einer in Konkurs geratenen Aktiengesellschaft wegen seiner Gehaltsansprüche ans der Zeit vor der KonknrserSfftmng gegen die Gesellschaft zusteht, gemäß 8 61 Nr. 1 KO. bevorrechtigt? 300
- 68. 1. Inwieweit können Anordnungen, die jemand auf Grund irrtümlich angenommener vertraglicher Beziehungen einem andern gegenüber trifft, znm Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verpflichten? 2. Zum Unterschied zwischen der -Bornahme eines Staatshoheitsaktes und einer Maßnahme der staatlichen Vermögensverwaltung. 3. Unter welchen Voraussetzungen handelt ein Offizier als verfasfnngsmüßig berufener Vertreter deS Reiches? 304
- 69. 1. Kann die in Art. 19 Ms. 2 Satz 1 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 vorgesehene Vereinbarung mit Wirksamkeit auch noch nach der Einzahlung aus das Sparkassenbuch getroffen werden? 2. Ist sür die Anrechnung Satz 1 oder Satz 2 des Art. 19 Abs. 1 maßgebend, wenn das Sparkassenguthaben zwar vor dem 15. Juni 1922 erworben, aber die Vereinbarung, daß es zur Abtragung einer Hypothek oder Grundschiild zu dienen bestimmt sei, erst nach dem 14. Juni 1922 getroffen wurde? 307
- 70. 1. Können wertvollere Felle als Kostbarkeiten gelten? 2. Mutz die Eisenbahn bei Annahme eines Frachtstücks, als dessen Inhalt „Felle" angegeben sind, zur Wahrung ihrer Rechte veranlassen, daß der Absender die Art der Felle, ob kostbar oder nicht kostbar, näher angebe? 3. Wann kommt bei Ausschluß der Haftung aus dem Frachtvertrag eine autzervertragliche Haftung der Bahn in Betracht? 4. Ist bei gleichzeitigem Abhandenkommen von Frachtgut und Frachtbrief bis zur Erbringung des GegenbeweifeS anzunehmen, daß Bahnangestellte daran beteiligt sind? 313
- 71. Wie weit reicht die Rechtskraft, wenn ein Anspruch als Teilanspruch erhoben und teilweise zugesprochcn, teilweise abgewtesen wird? 317
- 72. Steht den nach § 1 des Reichsgesetzes vom 12. September 1919 in den Ruhestand versetzten Beamten ein lebenslänglicher Anspruch auf zehnprozentige Erhöhung ihres jeweiligen Ruhegehalts als wohlerworbenes Recht im Sinne des Art. 129 der Reichsverfassung zu, gleichviel nach welcher BesoldungsordnWg das Ruhegehalt berechnet ist? 321
- 73. Zur Frage des Verhältnisses zwischen dem eingetragenen Warenzeichen und der Vorbenutzung des Zeichens. 325
- 74. Ist bei der Berechnung des Goldmartbetrags einer aufzuwertenden Hypothek der Erwerb auf Grund der Auseinandersetzung einer offenen Handelsgesellschaft ebenso zu behandeln wie der Erwerb durch Auseinandersetzung einer Gemeinschaft im Sinne von § 3 Ms. 1 9h. 4 AufwG.? 331
- 75. Begründet die durch den Liquidator einer Gesellschaft m. b. H. bewirkte Übertragung des Vermögens der Gesellschaft auf die Gefellfchafter oder auf einen von ihnen, der zugleich Treuhänder der übrigen ist, eine Übernahme des Vermögens als ganzen im Sinne von § 3 Ms. 1 Rr. 8 AufwG.? 334
- 76. Verliert ein preußischer Beamter durch seine Verurteilung zu Festungshaft von längerer als einjähriger Tauer wegen Beihilfe zum Hochverrat auch dann ohne weiteres sein Amt, wenn im Strafurteil nicht auf Verlust der bekleideten ösfenllichen Ämter erkaMt worden ist? 337
- 77. 1. Rechtsfolgen der Umwandlung einer Forderung ans Beteiligungsverhältnis in eine Darlehensfordernng. 2. In welchem Verhältnis stehen die Absätze 2 und 3 des § 66 AufwG. zueinander? 340
- 78. Hat ein Bankkunde Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes nach § 281 BGB. gegen seinen deutschen Bankier, wen» dieser vollbezahlte Effekten des Kunden bei einem englischen Bankier ins Depot gelegt hatte und letzterer sie zur Deckung seiner Forderwg gegen den deutschen Bankier im Kriege zwangsweise verkauft hat, ohne daß der deutsche Bankier jemals über den Verkaufserlös verfügen konnte? 347
- 79. Gilt § 14 des Reichsgesetzes vom 9. IM 1927 (RGBl. I S. 171) auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Grundstückserwerbers, von dem oder für dessen Rechnung die Hypothek abgelöst worden ist? 352
- 80. 1. In Welchem Zeitpunkt endet die Hemmung der Verjährung von Anfwertungsansprüchen, die in der Unmöglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung solcher Ansprüche ihren Grund hat? 2. Beginnt bet Ansprüchen der in § 196 Abs. 1 Satz 1 BGB. bezeichneten Art der Lauf (Weiterlauf) der Verjährungsfrist als- bald mit dem Wegfall deS HemvumgSgrimdeS oder erst mit dem Schlaffe des Jahres, in dem dieser Wegfall eingetreten ist? 355
- 81. 1. Unheilbare Richtigkeit von Generalversammlungs -Beschlüssen einer Aktiengesellschaft. 2. Rach welchen Grundsätzen sind rückständige Einlagen ans Aktien einer in Konkurs geratenen Gesellschaft umzuwerten, wenn die vor Konkursausbruch gefaßten Umstellungs- und Umwertungsbeschlüsse zwar im Handelsregister eingetragen, aber unheilbar nichtig sind? 3. Gilt § 15 HGB. auch für das Verhältnis der Gesellschaft zu den Aktionären? 363
- 82. Sind die Vorschriften der Art. 12 und 13 des württembergischen Gesetzes über die Dienstverhältnisse der Minister vom 26. März 1927, soweit sie dem Gesetze rückwirkende Kraft beilegen, mit der ReichsverfasfMg vereinbar? 374
- 83. Ist eine durch Höchstbetragshhpothek gesicherte Forderung auch dann als eine durch Hypothek gesicherte Forderung im Sinne von § 9 AuswG. anzuschcn, wenn noch nicht feststeht, welche bestimmten Forderungen durch die Höchstbetragshhpothek gesichert werden sollen? 398
- 84. 1. über Tauer und Berkust des Ausstattungsbesitzes. 2. Sind gegenüber der Popularklage nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 WM. Einwendungen aus der Person des PopularMgers zulässig, insbesondere die Einrede der Arglist? 402
- 85. Zur Frage des Gewinnbeteilignngsrechts des stillen Gesellschafters. 410
- Anhang: Entscheidungen des Ltaatsgerichtshofs 413
- Register 437
- Zusammenstellung 463
- Berichtigungen 464
- Backmatter 465