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Als Band 2 erscheinen die Verfassungsdokumente Österreichs, Ungarns und Liechtensteins. Der Band enthält eine Sammlung von 39 der wichtigsten Verfassungsdokumente dieser Länder.
Die 22 Verfassungstexte aus Österreich aus den Jahren 1816 bis 1849 hat die Verfassungshistorikerin Ilse Reiter herausgegeben. Darunter befinden sich die "Verfassung von Österreich" von 1848 und das 1849 veröffentlichte "Grundrechtspatent von Österreich", in dem erstmals unter dem Druck einer liberalen Öffentlichkeit echte Grundrechte verliehen, diese aber gleichzeitig durch vage Definitionen stark eingeschränkt wurden.
In Ungarn sind in der Zeit von 1791 bis 1848 elf Verfassungsdokumente erschienen. Im Königreich Ungarn entwickelte sich nach 1806 eine starke liberale und nationale, gegen Österreich gerichtete, Bewegung. Das spiegelt sich auch in den Verfassungstexten wider, in denen in den 1840er Jahren Ungarisch Latein als Amtssprache ablöste. Der Historiker András Cieger hat die Dokumente herausgegeben.
Sechs Bestimmungen und Verfassungstexte sind aus dem seit 1815 zum Deutschen Bund zählenden Liechtenstein überliefert. Sie wurden vom Archivar und Historiker Paul Vogt ediert und annotiert.
Forschenden, Lehrenden und Studierenden der Geschichte, der Politologie, der Politischen Philosophie, der Soziologie und des Staatsrechts steht mit den Bänden erstmals eine vollständige, auf authentischer Textbasis zugängliche und annotierte Sammlung von historischen Verfassungstexten zur Verfügung. Die einzigartige und grundlegende Quellenedition dokumentiert umfassend die Verfassungsgeschichte Österreichs, Ungarns, Liechtensteins und Deutschlands. Gleichzeitig ergänzt sie die Mikrofiche-Edition Verfassungen der Welt 1850 bis zur Gegenwart, die ebenfalls im K. G. Saur Verlag veröffentlicht wird.
Der vorliegende Band enthält eine Sammlung der wichtigsten russischen Verfassungsprojekte aus der Zeit des ausgehenden 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Gemäß der russischen Rechtstradition wurden nur diejenigen Texte ausgewählt und ediert, die ihrer Form und ihrem Inhalt nach der Vorstellungen einer modernen Verfassung möglichst vollständig entsprechen und somit die am Anfang des 19. Jahrhunderts in Russland hervorgetretene Tendenz zur Reformierung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung widerspiegeln. Die Dokumente reichen zeitlich vom letzten Versuch des aufgeklärten Absolutismus zur Staatsreform um 1800 bis zu den rechtspolitischen Doktrinen der Dekabristen aus den 1820er Jahren.
Im Entwurf von Alexander Andreevič Bezborodko (1747–1799) von 1799 finden sich zahlreiche fortschrittliche Bestimmungen, wie eine Ständevertretung, die Gewährung bürgerlicher Rechte sowie die Neuordnung der Verwaltung und Gerichte.
Ebenfalls in der Edition enthalten ist die zehn Jahre später im Auftrag von Zar Alexander I. (1777– 1825) verfasste Einleitung zum Staatsgesetzbuch (Vvedenie k Uloženiju gosudarstvennych zakonov) von Michail Michailovič Speranskij (1772– 1839), welche unter anderem eine Liberalisierung der feudalen Strukturen des Landes und eine repräsentative Regierung erstrebte.
Der 1818 bis 1820 unter der Federführung Nikolaj Nikolaevič Novosil'cevs (1761– 1836) erstellte Entwurf einer Verfassungscharta für das Russische Kaiserreich (Gosudarstvennaja ustavnaja gramota Rossijskoj imperii) baut auf den staatsrechtlichen Erfahrungen europäischer Länder, insbesondere Frankreichs, Polens und Deutschlands (Verfassungen von Bayern und Württemberg) auf und beeinflusste die nachfolgenden Projekte der liberalen Bürokratie bis Anfang des 20. Jahrhunderts.
Anders als die von der russischen Regierung selbst angestoßenen Reformversuche des Staatsapparats, stellen die Verfassungsprojekte der Dekabristen von 1825 einen revolutionären Gegenentwurf zur zaristischen Herrschaft dar. Aufbauend auf den naturrechtlichen Konzeptionen der Aufklärung und beeinflusst von den Verfassungen Nordamerikas stehen diese für Volkssouveränität, einen republikanischen Staatsaufbau sowie für die Abschaffung der Leibeigenschaft ein.
Allen Forschenden, Lehrenden und Studierenden der Politologie, der politischen Philosophie, des Staatsrechts und der Geschichte steht somit eine wissenschaftlich annotierte Sammlung von russischen historischen Verfassungsprojekten auf authentischer Textbasis zur Verfügung.
Oleg Subbotin , der Herausgeber der Bandes, lehrt an der Weißrussischen Staatsuniversität für Pädagogik in Minsk.
Mit den in der Schlussphase der polnischen Adelsrepublik entstandenen 3. Mai-Verfassung von 1791 und der Verfassung von Grodno von 1793 führt der Editionsband herausragende Dokumente aus der Frühzeit des europäischen Konstitutionalismus auf.
Es schließen sich Verfassungstexte aus der napoleonischen Epoche, wie z. B. für das Warschauer Herzogtum von 1807, und jener Zeit an, in der Polen nicht mehr als souveräner Staat existierte (sog. Verfassungsgrundsätze 1815, Verfassung 1815, Novellierung 1825, Organisches Statut 1832). Zu den interessanten, bislang fast unbekannten Verfassungsprojekten für Galizien, das nach der Teilung Polens 1772 zur Habsburger Monarchie gehörte, zählen die Magna Charta / Charta Leopoldina (1790) und zwei Versionen der Lemberger Petition (1848). Auch die verfassungsrelevanten Dokumente der Freien Stadt Krakau, welche auch als Krakauer Republik bekannt ist, (u. a. Verfassungen 1815, 1818, 1833 mit Novellierungen) wurden ediert.
Entsprechend der Editionsprinzipien der Publikationsreihe fasst der Band die insgesamt 21 Dokumente in allen damals veröffentlichten Originalsprachen, zu denen neben Polnisch auch Französisch, Deutsch, Latein, Russisch und Alt-Ukrainisch zählten.
Die Texte wurden von der Rechtshistorikerin Anna Tarnowska, Nicolaus Copernicus Universität / Thorn, ediert und annotiert.
Als sechster Band des Europa-Teils der Reihe Verfassungen der Welt vom späten 18. Jahrhundert bis Mitte des 19. Jahrhunderts erscheinen die Verfassungsdokumente Dänemarks, Norwegens und Schwedens . Der Band enthält 32 der wichtigsten Verfassungsdokumente aus diesen drei Ländern.
Der Historiker Thomas Riis ist Herausgeber der drei dänischen Verfassungstexte aus den Jahren 1831 bis 1849: die "Anordning angaaende Provindsial-Stænders indførelse i Danmark" (1831), der "Verfassungsentwurf für Dänemark, Schleswig und Holstein" (1848) sowie "Danmarks Riges Grundlov" (1849).
In Norwegen sind während des relevanten Zeitraums insgesamt sechs Verfassungsdokumente erschienen, die von dem Juristen Dag Michalsen ediert und annotiert werden. Im Zentrum stehen dabei die beiden Verfassungen namens "Kongeriget Norges Grundlov" aus dem Jahr 1814 und der "Rigs-Act" von 1815, neben denen auch die entsprechenden Änderungsdokumente ediert werden.
Die schwedische Sektion des Bandes, herausgegeben von Magnus Isberg , wissenschaftlicher Mitarbeiter des schwedischen Reichstags, enthält sechs Verfassungstexte, nämlich die "Regerings-Form" von 1809 und die "Riksdags-Ordning" von 1810 sowie die jeweils erste und zweite "Successions-Ordning" (1809/10) und "Tryckfrihets-Förordning" (1810/12) und von allen die jeweiligen Amendierungen bis 1844.
Der siebte Europa-Band der Verfassungen der Welt widmet sich mit Belgien, Luxemburg und den Niederlanden einer zentralen europäischen Region, in der die Revolutionen von 1789, 1830 und 1848, die Restauration in der Folge des Wiener Kongresses und die nationalen Unabhängigkeitsbestrebungen ihren konstitutionellen Widerhall finden. Von der Lütticher Menschenrechtserklärung von 1789 und der Declaratie van de Rechten van de Mens en Burger van Holland von 1795 reichen die edierten Quellen über die Verfassungsdokumente des Vereinigten Königreichs der Niederlande (1815– 1830/39) und des 1831 gegründeten Königreichs Belgien bis hin zur Verfassung des Großherzogtums Luxemburg von 1848.
Die 38 kroatischen, slowenischen und tschechischen Verfassungsdokumente spiegeln das Entstehen der modernen Nationalbewegungen dieser mittel- und südosteuropäischen slawischen Völker und deren politischen und kulturellen Emanzipationsbestrebungen gegenüber der Habsburger Monarchie um 1848 wider. Von besonderer Bedeutung für das tschechische Bürgertum sind dabei die beiden kaiserlichen "Kabinettsschreiben für Böhmen", während für Kroatien die "Rechtsforderungen der Nationalbewegung des dreieinigen Königreichs Dalmatien, Kroatien und Slawonien" und für Slowenien das "Programm des Vereinten Sloweniens" herausragen.
Band 11 des Europa-Teils der Verfassungen der Welt widmet sich der französischen Verfassungsgeschichte von ihren Anfängen im späten 18. Jahrhundert bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts. Er spannt den Bogen von der revolutionären Menschen- und Bürgerrechtserklärung in seinen unterschiedlichen Fassungsvarianten (Déclaration des droits de l'homme et du citoyen, 1789) über die Republiks- und Direktoriumsverfassungen (Constitution de l'an I, III; 1791, 1793) bis zur restaurativen Charte Constitutionelle von 1814 sowie den liberalen Verfassungen von 1830 und 1848.
Damit wird die Buchedition Verfassungen der Welt vom späten 18. Jahrhundert bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts um einen wichtigen Band ergänzt, denn die französische Verfassungsgeschichte ist in ihrer Vorbildfunktion grundlegend für viele Länder Europas wie Deutschland, Italien, Spanien, Schweiz oder Polen, aber auch für Länder Latein-Amerikas und Afrikas in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
So ist beispielsweise die Verfassung von 1793 richtungsweisend hinsichtlich der Einführung der Gewaltenteilung. Obwohl sie nie zur Anwendung gekommen ist, bildet sie jedoch auf Grundlage der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 mit dem enthaltenen Recht auf Eigentum, dem Widerstandsrecht oder dem Wahlrecht (für Männer) einen ersten Vorschlag für eine direkte Demokratie. Aber auch die restaurative Charte Constitutionelle von 1814 diente in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts der gemäßigt liberalen Bewegung als Vorbild, indem in ihr zentrale Grundrechte wie das der Gleichheit vor dem Gesetz, die individuelle Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit garantiert waren.
Auf Grundlage der Originaldokumente rekonstruierten die Herausgeber des Bandes, Stéphane Caporal (Université Jean Monnet, St. Étienne), Jörg Luther (Università degli Studi del Piemonte Orientale, Alessandria) und Olivier Vernier (Université de Nice Sophia-Antipolis, Nizza) die authentischen Verfassungstexte, die in zahlreichen Archiven und Bibliotheken verstreut sind.
Der Band enthält eine kurze Einführung, einen Hauptteil mit den edierten Verfassungsdokumenten Frankreichs (18 Dokumente), Korsikas (eines) und Monacos (vier), Anmerkungen und einen englischen und französischen Index. Somit wurden erstmals sämtliche, bislang weit verstreute und vielfach unbekannte Verfassungen aus der Frühphase des modernen Konstitutionalismus Frankreichs auf zuverlässiger, authentischer Textbasis verfügbar gemacht.
Von dem durch die Franzosen oktroyierten "Estatuto de Bayona" von 1808 über die erste eigenständige Verfassung Spaniens von Cadiz ("Constitucion politica de la Monarquia Española", 1812) bis zur "Constitución de la Monarquía Española" von 1845 enthält der Band insgesamt 31 Verfassungen, Verfassungsentwürfe und -änderungen, die die wechselhafte politische Geschichte Spaniens in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts illustrieren. Neun Verfassungsdokumente Portugals aus dem Zeitraum 1808 bis 1838 schließen die Constitutional Documents of Portugal and Spain 1808–1845 ab.