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Einziehung bei Hinterziehung der Umsatzsteuer

  • Bettina Spilker
Veröffentlicht/Copyright: 16. Juli 2025
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Zusammenfassung

Seit der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl. I 2017, 872) gehört die Entscheidung über die Einziehung zum festen Bestandteil der meisten Strafgerichtsentscheidungen. Dem Täter soll grundsätzlich das aus der rechtswidrigen Tat Erlangte entzogen werden. Bei einer Umsatzsteuerhinterziehung erlangt der Täter entweder eine ungerechtfertigte Vorsteuererstattung oder er erspart sich Aufwendungen, weil er zu wenig Umsatzsteuer entrichtet hat. Dennoch kann nicht bei jeder Umsatzsteuerhinterziehung der Umsatzsteuerverkürzungsbetrag strafgerichtlich eingezogen werden.

Online erschienen: 2025-07-16
Erschienen im Druck: 2025-07-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 2.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ur-2025-741401/pdf?lang=de
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