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Berichtigung wegen Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG — Besteht doch ein Wahlrecht des Unternehmers in zeitlicher Hinsicht?
Veröffentlicht/Copyright:
5. April 2024
Online erschienen: 2024-04-05
Erschienen im Druck: 2024-04-01
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Vorsteuerabzug der Insolvenzmasse aus der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
- Praxisforum Umsatzsteuer
- Berichtigung wegen Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG — Besteht doch ein Wahlrecht des Unternehmers in zeitlicher Hinsicht?
- Rechtsprechung
- Steuersätze
- Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Steuersatz
- Vorsteuerabzug
- Nicht operatives Unternehmen – Nationale Regelung, die das Recht auf Abzug, Erstattung oder Verrechnung der Vorsteuer versagt
- Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters
- Änderung der Bemessungsgrundlage
- Vollständige oder teilweise Nichtzahlung des Preises – Ausschlussfrist für die Beantragung der nachträglichen Verminderung der Bemessungsgrundlage – Zinsanspruch des Steuerpflichtigen
- Verwaltungsentscheidungen
- Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- Bestimmung des Leistungsempfängers bei Beistellung beziehungsweise Beiordnung von im Ausland ansässigen Rechtsanwälten durch Gerichte
- Steuerberechnung
- Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Februar 2024
- Besteuerungsverfahren
- Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Änderungen der Abschn. 16.2., 18.8. und 18.17. UStAE
- Neubekanntgabe des Merkblattes zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind
- Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neubekanntgabe der Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die Ihren Wohnsitz, Sitz oder Ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen
- Impressum
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Aufsätze
- Vorsteuerabzug der Insolvenzmasse aus der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
- Praxisforum Umsatzsteuer
- Berichtigung wegen Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG — Besteht doch ein Wahlrecht des Unternehmers in zeitlicher Hinsicht?
- Rechtsprechung
- Steuersätze
- Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Steuersatz
- Vorsteuerabzug
- Nicht operatives Unternehmen – Nationale Regelung, die das Recht auf Abzug, Erstattung oder Verrechnung der Vorsteuer versagt
- Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters
- Änderung der Bemessungsgrundlage
- Vollständige oder teilweise Nichtzahlung des Preises – Ausschlussfrist für die Beantragung der nachträglichen Verminderung der Bemessungsgrundlage – Zinsanspruch des Steuerpflichtigen
- Verwaltungsentscheidungen
- Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- Bestimmung des Leistungsempfängers bei Beistellung beziehungsweise Beiordnung von im Ausland ansässigen Rechtsanwälten durch Gerichte
- Steuerberechnung
- Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Februar 2024
- Besteuerungsverfahren
- Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Änderungen der Abschn. 16.2., 18.8. und 18.17. UStAE
- Neubekanntgabe des Merkblattes zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind
- Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neubekanntgabe der Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die Ihren Wohnsitz, Sitz oder Ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen
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