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Als Investitionsgut erworbene Immobilien – In vollem Umfang und auf einmal vorgenommene Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs nach der erstmaligen Verwendung des betreffenden Gutes

Published/Copyright: December 5, 2020
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Published Online: 2020-12-05
Published in Print: 2020-12-01

© 2020 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Articles in the same Issue

  1. Titelei
  2. Inhalt
  3. Aufsätze
  4. Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen der Jobcenter insbesondere unter Geltung des § 2b UStG
  5. Praxisprobleme bei Mehrzweckgutscheinen in (grenzüberschreitenden) Vertriebsketten
  6. Diskussionsbeiträge
  7. Abschied von der „Absichtsbesteuerung“ beim Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
  8. Rechtsprechung
  9. Steuerbare Umsätze
  10. Vorsteuervergütung im Insolvenzeröffnungsverfahren
  11. Unternehmer, Unternehmen
  12. Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Organschaft
  13. Vorsteuerabzug
  14. Als Investitionsgut erworbene Immobilien – In vollem Umfang und auf einmal vorgenommene Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs nach der erstmaligen Verwendung des betreffenden Gutes
  15. Verwaltungsentscheidungen
  16. Lieferung, sonstige Leistung
  17. Umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen; Gutschein-Richtlinie (EU) 2016/1065 v. 27.6.2016; Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.4.2018
  18. Steuerbefreiungen
  19. Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt; Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen
  20. Anwendung der Differenzbesteuerung beim Handel mit Kursmünzen
  21. Steuerberechnung
  22. Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Oktober 2020
  23. Bestätigungsverfahren
  24. Änderung zu Abschn. 18e.1. UStAE („Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“); Nachweisführung im Bestätigungsverfahren (§ 18e UStG)
  25. Einfuhrumsatzsteuer
  26. Bekanntgabe des Anwendungszeitpunktes für die Änderung des Fälligkeitstermins (§ 21 Abs. 3a UStG)
  27. Impressum
Downloaded on 3.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ur-2020-692307/html
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