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Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V.

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Verluste im Steuerrecht
This chapter is in the book Verluste im Steuerrecht
Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e. V.1Satzung (Auszug)§ 2 VereinszweckDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweckeim Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.Der Verein hat den Zweck,a) die steuerrechtliche Forschung und Lehre und die Umsetzung steuer-rechtswissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis zu fçrdern;b) auf eine angemessene Berücksichtigung des Steuerrechts im Hochschul-unterricht und in staatlichen und akademischen Prüfungen hinzuwirken;c) Ausbildungsrichtlinien und Berufsbilder für die juristische Tätigkeit imBereich des Steuerwesens zu entwickeln;d) in wichtigen Fällen zu Fragen des Steuerrechts, insbesondere zu Gesetz-gebungsvorhaben, çffentlich oder durch Eingaben Stellung zu nehmen;e) das Gespräch zwischen den in der Gesetzgebung, in der Verwaltung, inder Gerichtsbarkeit, im freien Beruf und in der Forschung und Lehre tä-tigen Steuerjuristen zu fçrdern;f) die Zusammenarbeit mit allen im Steuerwesen tätigen Personen und Ins-titutionen zu pflegen.§ 3 Mitgliedschaft(1) Mitglied kann jeder Jurist werden, der sich in Forschung, Lehre oderPraxis mit dem Steuerrecht befaßt.(2) Andere Personen, Vereinigungen und Kçrperschaften kçnnen fçr-dernde Mitglieder werden. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.(3) Die Mitgliedschaft wird dadurch erworben, daß der Beitritt zur Gesell-schaft schriftlich erklärt wird und der Vorstand die Aufnahme als Mit-glied bestätigt.1 Sitz der Gesellschaft ist Kçln (§ 1 Abs. 2 der Satzung). Geschäftsstelle: Gustav-Hei-nemann-Ufer 58, 50968 Kçln.
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e. V.1Satzung (Auszug)§ 2 VereinszweckDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweckeim Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.Der Verein hat den Zweck,a) die steuerrechtliche Forschung und Lehre und die Umsetzung steuer-rechtswissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis zu fçrdern;b) auf eine angemessene Berücksichtigung des Steuerrechts im Hochschul-unterricht und in staatlichen und akademischen Prüfungen hinzuwirken;c) Ausbildungsrichtlinien und Berufsbilder für die juristische Tätigkeit imBereich des Steuerwesens zu entwickeln;d) in wichtigen Fällen zu Fragen des Steuerrechts, insbesondere zu Gesetz-gebungsvorhaben, çffentlich oder durch Eingaben Stellung zu nehmen;e) das Gespräch zwischen den in der Gesetzgebung, in der Verwaltung, inder Gerichtsbarkeit, im freien Beruf und in der Forschung und Lehre tä-tigen Steuerjuristen zu fçrdern;f) die Zusammenarbeit mit allen im Steuerwesen tätigen Personen und Ins-titutionen zu pflegen.§ 3 Mitgliedschaft(1) Mitglied kann jeder Jurist werden, der sich in Forschung, Lehre oderPraxis mit dem Steuerrecht befaßt.(2) Andere Personen, Vereinigungen und Kçrperschaften kçnnen fçr-dernde Mitglieder werden. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.(3) Die Mitgliedschaft wird dadurch erworben, daß der Beitritt zur Gesell-schaft schriftlich erklärt wird und der Vorstand die Aufnahme als Mit-glied bestätigt.1 Sitz der Gesellschaft ist Kçln (§ 1 Abs. 2 der Satzung). Geschäftsstelle: Gustav-Hei-nemann-Ufer 58, 50968 Kçln.
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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