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Viertes Kapitel: Softwareerstellungsverträge

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IT-Vertragsrecht
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HIR2 – D/208Viertes Kapitel:SoftwareerstellungsverträgeLiteratur(siehe auch die Quellen zu IT-Outsourcing und Change Request):Fritzemeyer,Die rechtliche Einordnung von IT-Verträgen und deren Folgen, NJW 2011, 2918;Hecht/Becker, Unberechtigte Mängelrügen bei IT-Projekten – Rechte und Pflichten der Ver-tragspartner und Hinweise zur Vertragsgestaltung, ITRB 2009, 59;Hecht, Schiedsgut-achtenklauseln in IT-Verträgen – Vertragsgestaltung und Durchführung des Verfahrens,ITRB 2008, 184;Karger, Desorganisierte Leistungsänderungen in IT-Verträgen – Umge-hung vereinbarter Verfahren, Missachtung von Formerfordernissen, fehlendes recht-liches Controlling, ITRB 2009, 18;Koch, Erstellung und Lieferung von Software nachWerkvertragsrecht – Ein Beitrag zum Umgang mit § 651 BGB, ITRB 2008, 233;Müller-Hengstenberg/Kirn, Die technologischen und rechtlichen Zusammenhänge der Test-und Abnahmeverfahren bei IT-Projekten, ITRB 2008, 755;Müller-Hengstenberg, Ist dasKaufrecht auf alle IT-Projektverträge anwendbar?, NJW 2010, 1181;Naus, Software-erstellung als Projekt, Hamburg 2006;Pagenberg/Geißler, Der Softwarelizenzvertrag inder Praxis, in: Lehmann (Hrsg.), Rechtsschutz und Verwertung von Computerprogram-men, 2. Aufl., Köln 1993;Roth/Dorschel, Das Pflichtenheft in der IT-Vertragsgestaltung– Bedeutung funktioneller Beschreibungen, ITRB 2008, 189, 191;Schneider/v. Westpha-len, Software-Erstellungsverträge, Köln 2006;Schneider, Handbuch des EDV-Rechts,3. Aufl., Köln 2003, insbes. Kapitel H;Schneider, IT-Vertragsrecht, CR 2005, 695;Schneider, Softwareerstellung und Softwareanpassung – Wo bleibt der Dienstvertrag,CR 2003, 317;Schneider, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Software-anpassung – Organisatorische Änderungen beim Kunden als wesentliche Mitwirkungs-leistung, ITRB 2008, 261;Söbbing, MAC-Klauseln in IT-Verträgen – Veränderungen imProjekt erkennen und Rechtsfolgen vertraglich regeln, ITRB 2008, 257;Söbbing,Rechtsfragen der Softwareentwicklung nach dem Prototyping-Verfahren, ITRB 2008,212.Ein wichtiger Bereich des IT-Vertragsrechts sind die Softwareerstellungsver-träge, d.h. die Verträge über dieErstellung von Individualsoftware. Dabei um-fassen die folgenden Ausführungen nicht nur die Programmierung von Soft-ware nach genau spezifizierten, individuellen Anforderungen des Anwenders,sondern auch die Anpassung von Standardsoftware an die spezifischen Bedürf-nisse einzelner Anwender (sog.Customizing)1und dieIT-Projektverträge.Gerade das IT-Projektgeschäft prägt den Softwaremarkt. Meist wissen wederAnwender noch Programmierer am Anfang ihrer Geschäftsbeziehung, was sieeigentlich wollen. Software lässt sich nicht wie ein Rock maßschneidern. DieBedürfnisse und Wünsche des Kunden lassen sich erst im Laufe der Vertrags-beziehung ermitteln und umsetzen. Softwareverträge sind daher meistkom-plexe Langzeitverträge,2auf die das BGB auch im Werkvertragsrecht nicht zu-geschnitten ist. Dadurch entstehen zahlreiche rechtliche Verwerfungen, diebis heute kaum zufriedenstellend gelöst sind.1931 Dazu ausführlichWitzel, in: Schneider/v. Westphalen (Hrsg.), Software-Erstellungs-verträge, Köln 2006, Kap. F.2 Siehe dazu grundlegendNicklisch(Hrsg.), Der komplexe Langzeitvertrag, 1987.
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

HIR2 – D/208Viertes Kapitel:SoftwareerstellungsverträgeLiteratur(siehe auch die Quellen zu IT-Outsourcing und Change Request):Fritzemeyer,Die rechtliche Einordnung von IT-Verträgen und deren Folgen, NJW 2011, 2918;Hecht/Becker, Unberechtigte Mängelrügen bei IT-Projekten – Rechte und Pflichten der Ver-tragspartner und Hinweise zur Vertragsgestaltung, ITRB 2009, 59;Hecht, Schiedsgut-achtenklauseln in IT-Verträgen – Vertragsgestaltung und Durchführung des Verfahrens,ITRB 2008, 184;Karger, Desorganisierte Leistungsänderungen in IT-Verträgen – Umge-hung vereinbarter Verfahren, Missachtung von Formerfordernissen, fehlendes recht-liches Controlling, ITRB 2009, 18;Koch, Erstellung und Lieferung von Software nachWerkvertragsrecht – Ein Beitrag zum Umgang mit § 651 BGB, ITRB 2008, 233;Müller-Hengstenberg/Kirn, Die technologischen und rechtlichen Zusammenhänge der Test-und Abnahmeverfahren bei IT-Projekten, ITRB 2008, 755;Müller-Hengstenberg, Ist dasKaufrecht auf alle IT-Projektverträge anwendbar?, NJW 2010, 1181;Naus, Software-erstellung als Projekt, Hamburg 2006;Pagenberg/Geißler, Der Softwarelizenzvertrag inder Praxis, in: Lehmann (Hrsg.), Rechtsschutz und Verwertung von Computerprogram-men, 2. Aufl., Köln 1993;Roth/Dorschel, Das Pflichtenheft in der IT-Vertragsgestaltung– Bedeutung funktioneller Beschreibungen, ITRB 2008, 189, 191;Schneider/v. Westpha-len, Software-Erstellungsverträge, Köln 2006;Schneider, Handbuch des EDV-Rechts,3. Aufl., Köln 2003, insbes. Kapitel H;Schneider, IT-Vertragsrecht, CR 2005, 695;Schneider, Softwareerstellung und Softwareanpassung – Wo bleibt der Dienstvertrag,CR 2003, 317;Schneider, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Software-anpassung – Organisatorische Änderungen beim Kunden als wesentliche Mitwirkungs-leistung, ITRB 2008, 261;Söbbing, MAC-Klauseln in IT-Verträgen – Veränderungen imProjekt erkennen und Rechtsfolgen vertraglich regeln, ITRB 2008, 257;Söbbing,Rechtsfragen der Softwareentwicklung nach dem Prototyping-Verfahren, ITRB 2008,212.Ein wichtiger Bereich des IT-Vertragsrechts sind die Softwareerstellungsver-träge, d.h. die Verträge über dieErstellung von Individualsoftware. Dabei um-fassen die folgenden Ausführungen nicht nur die Programmierung von Soft-ware nach genau spezifizierten, individuellen Anforderungen des Anwenders,sondern auch die Anpassung von Standardsoftware an die spezifischen Bedürf-nisse einzelner Anwender (sog.Customizing)1und dieIT-Projektverträge.Gerade das IT-Projektgeschäft prägt den Softwaremarkt. Meist wissen wederAnwender noch Programmierer am Anfang ihrer Geschäftsbeziehung, was sieeigentlich wollen. Software lässt sich nicht wie ein Rock maßschneidern. DieBedürfnisse und Wünsche des Kunden lassen sich erst im Laufe der Vertrags-beziehung ermitteln und umsetzen. Softwareverträge sind daher meistkom-plexe Langzeitverträge,2auf die das BGB auch im Werkvertragsrecht nicht zu-geschnitten ist. Dadurch entstehen zahlreiche rechtliche Verwerfungen, diebis heute kaum zufriedenstellend gelöst sind.1931 Dazu ausführlichWitzel, in: Schneider/v. Westphalen (Hrsg.), Software-Erstellungs-verträge, Köln 2006, Kap. F.2 Siehe dazu grundlegendNicklisch(Hrsg.), Der komplexe Langzeitvertrag, 1987.
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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