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§ 8 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft

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GmbH-Vertragspraxis
Ein Kapitel aus dem Buch GmbH-Vertragspraxis
69§ 8 Geschäftsjahr, Dauer der GesellschaftI. Geschäftsjahr202Das GmbH-Gesetz enthältkeine Bestimmungenzum Geschäftsjahr. DieSatzung muss nichts zum Geschäftsjahr bestimmen, tut es aber üblicher-weise. Nach § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB darf das Geschäftsjahr nicht längerals 12 Monate dauern. Regelt die Satzung nichts, so ist das Geschäftsjahrnach allgemeiner Ansicht das Kalenderjahr.1Die erste Festlegung des Ge-schäftsjahrs in der Satzung ist steuerlich wirksam. Die spätere Umstellungbedarf der Zustimmung des Finanzamts, § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG.203Unstreitig ist, dass die Änderung des in der Satzung bestimmten Ge-schäftsjahresSatzungsänderungnach §§ 53, 54 GmbHG ist. Die rückwir-kende Änderung ist wegen der Publizitätsfunktion der Eintragung2nichtmöglich.3Die Änderung ist also anzumelden und einzutragen, bevor dasgeänderte Geschäftsjahr beginnt. Das entstehende Rumpfgeschäftsjahr darfbei Eintragung noch nicht abgelaufen sein4Beispiel:Das Geschäftsjahr läuft vom 1.10. bis 30.9. Am 10.10.2009 wird beschlossen und an-gemeldet, dass das Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist und vom 1.10. bis 31.12.2009ein Rumpfgeschäftsjahr läuft. Bei Eintragung der Satzungsänderung vor 31.12.2009ist der Vorgang nicht zu beanstanden.5Nach h.L.6ist die Änderung des Geschäftsjahrs auch dann, wenn die Sat-zung schweigt, also das Kalenderjahr Geschäftsjahr ist, Satzungsänderung.204Streitig ist, ob zur Vermeidung von Satzungsänderungen der Geschäftsfüh-rung die Bestimmung des Geschäftsjahrs überlassen werden kann. DasOLG Stuttgart7hat die Satzungsbestimmung: „Das Geschäftsjahr der Ge-sellschaft wird von der Geschäftsführung bestimmt“ für zulässig erachtet.Priester8hält eine derartige Klausel wegen Verstoßes gegen die Satzungs-autonomie der Gesellschafter für unzulässig. Neuerdings wird sie wiederbefürwortet.9LPG6 – D/8481Ulmer, § 53 GmbHG Rz. 110.2 § 54 GmbHG.3Scholz/Priester, 7. Aufl., § 53 GmbHG Rz. 181;Priester, GmbHR 1992, 585m.w.N.4 OLG Frankfurt, MittRhNotK 1999, 206.5 Vgl. auch BFH v. 18.9.1996 – I B 31/96, GmbHR 1997, 670.6Ulmer, § 53 GmbHG Rz. 110;Meyer-Landrut, § 53 GmbHG Rz. 4;Rowedder/Schmidt-Leithoff/Zimmermann, 4. Aufl. 2002, § 53 GmbHG Rz. 23;Scholz/Pries-ter, 9. Aufl., § 53 GmbHG Rz. 134.7 OLG Stuttgart v. 7.5.1992 – 8 W 72/92, GmbHR 1992, 468.8 GmbHR 1992, 584.9Kleinert/von Xylander, GmbHR 2003, 506.
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

69§ 8 Geschäftsjahr, Dauer der GesellschaftI. Geschäftsjahr202Das GmbH-Gesetz enthältkeine Bestimmungenzum Geschäftsjahr. DieSatzung muss nichts zum Geschäftsjahr bestimmen, tut es aber üblicher-weise. Nach § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB darf das Geschäftsjahr nicht längerals 12 Monate dauern. Regelt die Satzung nichts, so ist das Geschäftsjahrnach allgemeiner Ansicht das Kalenderjahr.1Die erste Festlegung des Ge-schäftsjahrs in der Satzung ist steuerlich wirksam. Die spätere Umstellungbedarf der Zustimmung des Finanzamts, § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG.203Unstreitig ist, dass die Änderung des in der Satzung bestimmten Ge-schäftsjahresSatzungsänderungnach §§ 53, 54 GmbHG ist. Die rückwir-kende Änderung ist wegen der Publizitätsfunktion der Eintragung2nichtmöglich.3Die Änderung ist also anzumelden und einzutragen, bevor dasgeänderte Geschäftsjahr beginnt. Das entstehende Rumpfgeschäftsjahr darfbei Eintragung noch nicht abgelaufen sein4Beispiel:Das Geschäftsjahr läuft vom 1.10. bis 30.9. Am 10.10.2009 wird beschlossen und an-gemeldet, dass das Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist und vom 1.10. bis 31.12.2009ein Rumpfgeschäftsjahr läuft. Bei Eintragung der Satzungsänderung vor 31.12.2009ist der Vorgang nicht zu beanstanden.5Nach h.L.6ist die Änderung des Geschäftsjahrs auch dann, wenn die Sat-zung schweigt, also das Kalenderjahr Geschäftsjahr ist, Satzungsänderung.204Streitig ist, ob zur Vermeidung von Satzungsänderungen der Geschäftsfüh-rung die Bestimmung des Geschäftsjahrs überlassen werden kann. DasOLG Stuttgart7hat die Satzungsbestimmung: „Das Geschäftsjahr der Ge-sellschaft wird von der Geschäftsführung bestimmt“ für zulässig erachtet.Priester8hält eine derartige Klausel wegen Verstoßes gegen die Satzungs-autonomie der Gesellschafter für unzulässig. Neuerdings wird sie wiederbefürwortet.9LPG6 – D/8481Ulmer, § 53 GmbHG Rz. 110.2 § 54 GmbHG.3Scholz/Priester, 7. Aufl., § 53 GmbHG Rz. 181;Priester, GmbHR 1992, 585m.w.N.4 OLG Frankfurt, MittRhNotK 1999, 206.5 Vgl. auch BFH v. 18.9.1996 – I B 31/96, GmbHR 1997, 670.6Ulmer, § 53 GmbHG Rz. 110;Meyer-Landrut, § 53 GmbHG Rz. 4;Rowedder/Schmidt-Leithoff/Zimmermann, 4. Aufl. 2002, § 53 GmbHG Rz. 23;Scholz/Pries-ter, 9. Aufl., § 53 GmbHG Rz. 134.7 OLG Stuttgart v. 7.5.1992 – 8 W 72/92, GmbHR 1992, 468.8 GmbHR 1992, 584.9Kleinert/von Xylander, GmbHR 2003, 506.
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Kapitel in diesem Buch

  1. Frontmatter I
  2. Vorwort V
  3. Inhaltsübersicht VII
  4. Literaturverzeichnis XLV
  5. Abkürzungsverzeichnis XLVII
  6. Kapitel 1 Strukturen, Typen, Reform
  7. § 1 Grundsätze 1
  8. § 2 Die GmbH-Reform 2008 12
  9. § 3 Strukturen der GmbH & Co. KG 30
  10. Kapitel 2 Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
  11. § 1 Vertragsmuster 33
  12. § 2 Die Firma der GmbH 44
  13. § 3 Der Sitz der GmbH 51
  14. § 4 Der Gegenstand des Unternehmens 52
  15. § 5 Die Gesellschafter 54
  16. § 6 Stammkapital, Einlagen 55
  17. § 7 Verdeckte Sacheinlagen bei Gründung der GmbH 63
  18. § 8 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft 69
  19. § 9 Geschäftsführung, Vertretung 71
  20. § 10 Gesellschafterversammlung, Beschlüsse, Stimmrecht 81
  21. § 11 Jahresabschluss, Ergebnisverwendung 86
  22. § 12 Wettbewerbsverbote, Wettbewerbsklauseln 90
  23. § 13 Teilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen 94
  24. § 14 Vinkulierung der Mitgliedschaft durch Abtretungsbeschränkungen, Vorkaufs- und Ankaufsrechte und Vererbungsbeschränkungen 96
  25. § 15 Austrittsrecht, Ausschließung, Einziehung 102
  26. § 16 Hinauskündigungsregelungen 106
  27. § 17 Abfindung ausscheidender Gesellschafter 113
  28. § 18 Fakultativer Aufsichtsrat/Beirat 119
  29. § 19 Schiedsgerichtsklauseln 121
  30. § 20 Bekanntmachungen 124
  31. § 21 Konfliktlösungsmechanismen 125
  32. Kapitel 3 Die Gestaltung der Gesellschaftsverträge der GmbH & Co. KG
  33. § 1 Vertragsmuster 129
  34. § 2 Gestaltungshinweise 136
  35. § 3 Die Einheitsgesellschaft 144
  36. Kapitel 4 Gründung und Anmeldung der GmbH und GmbH & Co. KG
  37. § 1 Notarielle Beurkundung der GmbH-Gründung 151
  38. § 2 Vorgesellschaft, Vorgründungsgesellschaft, Haftungsfragen 157
  39. § 3 Die Anmeldung der GmbH zum Handelsregister 160
  40. § 4 Besonderheiten der Sachgründung 174
  41. § 5 Gründung und Anmeldung der GmbH & Co. KG 177
  42. Kapitel 5 Besondere GmbH-Typen, Rechtsformalternativen zur GmbH
  43. § 1 Die gemeinnützige GmbH 179
  44. § 2 Die Freiberufler-GmbH 182
  45. § 3 Die Rechtsanwalts-GmbH 183
  46. § 4 Rechtsformalternative Kleine AG 184
  47. § 5 Die Limited nach englischem Recht 191
  48. Kapitel 6 Die Anstellung des Geschäftsführers
  49. § 1 Befugnisse des Geschäftsführers 201
  50. § 2 Abberufung und Amtsniederlegung 207
  51. § 3 Der Abschluss des Geschäftsführervertrags 210
  52. § 4 Der Inhalt des Geschäftsführervertrags 213
  53. Kapitel 7 Abtretung und Kauf von Geschäftsanteilen
  54. § 1 Die Abtretung von Geschäftsanteilen 219
  55. § 3 Der Anteilskauf 226
  56. § 4 Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen 232
  57. Kapitel 8 Treuhand, Mantelverwendung, Unternehmensverträge
  58. § 1 Treuhand an GmbH-Anteilen 235
  59. § 2 Mantelverwendung bei Vorrats-GmbH und Alt-GmbH 240
  60. § 3 Unternehmensverträge 249
  61. Kapitel 9 Satzungsänderung, Heilung verdeckter Sacheinlagen
  62. § 1 Satzungsänderung 255
  63. § 2 Heilung verdeckter Sacheinlagen 260
  64. Kapitel 10 Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung
  65. § 1 Kapitalerhöhung bei der GmbH 265
  66. § 2 Kapitalherabsetzung nach § 58 GmbHG 278
  67. § 3 Vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der GmbH 282
  68. Kapitel 11 Verschmelzungs-, Spaltungs- und Formwechselgestaltungen bei Beteiligung von GmbH und GmbH & Co.KG
  69. § 1 Grundsätze 287
  70. § 2 Die Reform des Umwandlungsrechts und Umwandlungssteuerrechts 2006/2007 294
  71. § 3 Rechtsformwechsel von GmbH und GmbH & Co. KG 298
  72. § 4 Die Verschmelzung als gesetzlicher Grundfall 313
  73. § 4 Die Spaltung 351
  74. § 5 Fälle der Abspaltung 361
  75. § 6 Ausgliederung 369
  76. Kapitel 12 Auflösung und Liquidation
  77. § 1 Auflösung und Liquidation der GmbH 375
  78. § 2 Auflösung und Liquidation der KG 377
  79. Stichwortverzeichnis 378
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