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§ 18 Fakultativer Aufsichtsrat/Beirat

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GmbH-Vertragspraxis
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119§ 18 Fakultativer Aufsichtsrat/Beirat339In Anlehnung an das Recht der Aktiengesellschaft1kann auch der GmbHein Beirat oder fakultativer Aufsichtsrat eingerichtet werden2. Neben sei-ner Aufsichtsfunktion kann er insbesondere bei Familiengesellschaftenzum Ausgleich zwischen verschieden gerichteten Interessen etwa einzel-ner Familienstämme beitragen und der Gesellschaft bei Pattsituationenden Rat und die Entscheidungsbefugnis Außenstehender sichern.3340Der organschaftliche freiwillige Aufsichtsrat oder Beirat ist in der Satzungzu verankern. Er kann mitKompetenzenausgestattet werden, die die ent-sprechenden Kompetenzen der Gesellschafterversammlung verdrängen.Hierzu gehören die Überwachung der Geschäftsführung, die Feststellungdes Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Ergebnisverwendung unddie Hoheit über Personalentscheidungen. Die Grundlagenentscheidungenmüssen aber der Gesellschafterversammlung verbleiben.4So muss die Ge-sellschafterversammlung die Rückfallkompetenz in dem Sinne behalten,dass sie die Kompetenzen des Aufsichtsrats/Beirats wieder beschneidenoder den Aufsichtsrat/Beirat aufheben kann. Zum unveräußerlichen Kern-bereich der Verbandssouveränität, der nicht auf Aufsichtsräte/Beiräte ver-lagert werden kann, gehören weiter die Befugnis zur Satzungsänderung,zur Auflösung, zur Umwandlung und zum Abschluss strukturverändern-der Unternehmensverträge.341Für den fakultativen organschaftlichen Aufsichtsrat/Beirat verweist § 52GmbHG auf aktienrechtliche Vorschriften, denen aber die Bestimmungendes Gesellschaftsvertrages vorgehen. Es empfiehlt sich, eine möglichstvollständige Regelung in die Satzung aufzunehmen.342DieSatzungsollte mindestens bestimmen– die Zahl der Aufsichtsräte,– die Bestellung der Aufsichtsräte z.B. durch die Gesellschafterversamm-lung oder Gesellschaftergruppen,5– die Amtszeit der Aufsichtsratmitglieder,LPG6 – D/8481 §§ 95 f. AktG.2 Ausn.: GmbH mit ständiger Belegschaft von über 500 Arbeitnehmern müssen ge-mäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG einen Aufsichtsrat haben, wenn eine Ausnahmenach § 1 Abs. 2 DrittelbG nicht vorliegt.3 Vgl.Robertz, Der Beirat als freiwilliges Organ der Gesellschaft, MittRhNot 1991,239;Buth/Hermanns, Unternehmenspolitische Erwägungen zum Beirat in derGmbH und der KG, DStR 1996, 597;Rohleder, Die Übertragbarkeit von Kom-petenzen auf GmbH-Beiräte, 1991;Ruter/Thümmel, Beiräte in mittelständischenFamilienunternehmen, 1994;Mohr, Aufsichtsrat und Beirat in der GmbH, GmbH-StB 2001, 86 (89);Dahlbender, Errichtung eines fakultativen Aufsichtsrats,GmbH-StB 2008, 21.4K. Müller/Wolff, GmbHR 2003, 810 m.w.N.5 Z.B. Familienstämme, Entsendungsrechte Dritter sind möglich, vgl.Lutter/Hom-melhoff, § 52 GmbHG Rz. 6.
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

119§ 18 Fakultativer Aufsichtsrat/Beirat339In Anlehnung an das Recht der Aktiengesellschaft1kann auch der GmbHein Beirat oder fakultativer Aufsichtsrat eingerichtet werden2. Neben sei-ner Aufsichtsfunktion kann er insbesondere bei Familiengesellschaftenzum Ausgleich zwischen verschieden gerichteten Interessen etwa einzel-ner Familienstämme beitragen und der Gesellschaft bei Pattsituationenden Rat und die Entscheidungsbefugnis Außenstehender sichern.3340Der organschaftliche freiwillige Aufsichtsrat oder Beirat ist in der Satzungzu verankern. Er kann mitKompetenzenausgestattet werden, die die ent-sprechenden Kompetenzen der Gesellschafterversammlung verdrängen.Hierzu gehören die Überwachung der Geschäftsführung, die Feststellungdes Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Ergebnisverwendung unddie Hoheit über Personalentscheidungen. Die Grundlagenentscheidungenmüssen aber der Gesellschafterversammlung verbleiben.4So muss die Ge-sellschafterversammlung die Rückfallkompetenz in dem Sinne behalten,dass sie die Kompetenzen des Aufsichtsrats/Beirats wieder beschneidenoder den Aufsichtsrat/Beirat aufheben kann. Zum unveräußerlichen Kern-bereich der Verbandssouveränität, der nicht auf Aufsichtsräte/Beiräte ver-lagert werden kann, gehören weiter die Befugnis zur Satzungsänderung,zur Auflösung, zur Umwandlung und zum Abschluss strukturverändern-der Unternehmensverträge.341Für den fakultativen organschaftlichen Aufsichtsrat/Beirat verweist § 52GmbHG auf aktienrechtliche Vorschriften, denen aber die Bestimmungendes Gesellschaftsvertrages vorgehen. Es empfiehlt sich, eine möglichstvollständige Regelung in die Satzung aufzunehmen.342DieSatzungsollte mindestens bestimmen– die Zahl der Aufsichtsräte,– die Bestellung der Aufsichtsräte z.B. durch die Gesellschafterversamm-lung oder Gesellschaftergruppen,5– die Amtszeit der Aufsichtsratmitglieder,LPG6 – D/8481 §§ 95 f. AktG.2 Ausn.: GmbH mit ständiger Belegschaft von über 500 Arbeitnehmern müssen ge-mäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG einen Aufsichtsrat haben, wenn eine Ausnahmenach § 1 Abs. 2 DrittelbG nicht vorliegt.3 Vgl.Robertz, Der Beirat als freiwilliges Organ der Gesellschaft, MittRhNot 1991,239;Buth/Hermanns, Unternehmenspolitische Erwägungen zum Beirat in derGmbH und der KG, DStR 1996, 597;Rohleder, Die Übertragbarkeit von Kom-petenzen auf GmbH-Beiräte, 1991;Ruter/Thümmel, Beiräte in mittelständischenFamilienunternehmen, 1994;Mohr, Aufsichtsrat und Beirat in der GmbH, GmbH-StB 2001, 86 (89);Dahlbender, Errichtung eines fakultativen Aufsichtsrats,GmbH-StB 2008, 21.4K. Müller/Wolff, GmbHR 2003, 810 m.w.N.5 Z.B. Familienstämme, Entsendungsrechte Dritter sind möglich, vgl.Lutter/Hom-melhoff, § 52 GmbHG Rz. 6.
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Chapters in this book

  1. Frontmatter I
  2. Vorwort V
  3. Inhaltsübersicht VII
  4. Literaturverzeichnis XLV
  5. Abkürzungsverzeichnis XLVII
  6. Kapitel 1 Strukturen, Typen, Reform
  7. § 1 Grundsätze 1
  8. § 2 Die GmbH-Reform 2008 12
  9. § 3 Strukturen der GmbH & Co. KG 30
  10. Kapitel 2 Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
  11. § 1 Vertragsmuster 33
  12. § 2 Die Firma der GmbH 44
  13. § 3 Der Sitz der GmbH 51
  14. § 4 Der Gegenstand des Unternehmens 52
  15. § 5 Die Gesellschafter 54
  16. § 6 Stammkapital, Einlagen 55
  17. § 7 Verdeckte Sacheinlagen bei Gründung der GmbH 63
  18. § 8 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft 69
  19. § 9 Geschäftsführung, Vertretung 71
  20. § 10 Gesellschafterversammlung, Beschlüsse, Stimmrecht 81
  21. § 11 Jahresabschluss, Ergebnisverwendung 86
  22. § 12 Wettbewerbsverbote, Wettbewerbsklauseln 90
  23. § 13 Teilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen 94
  24. § 14 Vinkulierung der Mitgliedschaft durch Abtretungsbeschränkungen, Vorkaufs- und Ankaufsrechte und Vererbungsbeschränkungen 96
  25. § 15 Austrittsrecht, Ausschließung, Einziehung 102
  26. § 16 Hinauskündigungsregelungen 106
  27. § 17 Abfindung ausscheidender Gesellschafter 113
  28. § 18 Fakultativer Aufsichtsrat/Beirat 119
  29. § 19 Schiedsgerichtsklauseln 121
  30. § 20 Bekanntmachungen 124
  31. § 21 Konfliktlösungsmechanismen 125
  32. Kapitel 3 Die Gestaltung der Gesellschaftsverträge der GmbH & Co. KG
  33. § 1 Vertragsmuster 129
  34. § 2 Gestaltungshinweise 136
  35. § 3 Die Einheitsgesellschaft 144
  36. Kapitel 4 Gründung und Anmeldung der GmbH und GmbH & Co. KG
  37. § 1 Notarielle Beurkundung der GmbH-Gründung 151
  38. § 2 Vorgesellschaft, Vorgründungsgesellschaft, Haftungsfragen 157
  39. § 3 Die Anmeldung der GmbH zum Handelsregister 160
  40. § 4 Besonderheiten der Sachgründung 174
  41. § 5 Gründung und Anmeldung der GmbH & Co. KG 177
  42. Kapitel 5 Besondere GmbH-Typen, Rechtsformalternativen zur GmbH
  43. § 1 Die gemeinnützige GmbH 179
  44. § 2 Die Freiberufler-GmbH 182
  45. § 3 Die Rechtsanwalts-GmbH 183
  46. § 4 Rechtsformalternative Kleine AG 184
  47. § 5 Die Limited nach englischem Recht 191
  48. Kapitel 6 Die Anstellung des Geschäftsführers
  49. § 1 Befugnisse des Geschäftsführers 201
  50. § 2 Abberufung und Amtsniederlegung 207
  51. § 3 Der Abschluss des Geschäftsführervertrags 210
  52. § 4 Der Inhalt des Geschäftsführervertrags 213
  53. Kapitel 7 Abtretung und Kauf von Geschäftsanteilen
  54. § 1 Die Abtretung von Geschäftsanteilen 219
  55. § 3 Der Anteilskauf 226
  56. § 4 Gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen 232
  57. Kapitel 8 Treuhand, Mantelverwendung, Unternehmensverträge
  58. § 1 Treuhand an GmbH-Anteilen 235
  59. § 2 Mantelverwendung bei Vorrats-GmbH und Alt-GmbH 240
  60. § 3 Unternehmensverträge 249
  61. Kapitel 9 Satzungsänderung, Heilung verdeckter Sacheinlagen
  62. § 1 Satzungsänderung 255
  63. § 2 Heilung verdeckter Sacheinlagen 260
  64. Kapitel 10 Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung
  65. § 1 Kapitalerhöhung bei der GmbH 265
  66. § 2 Kapitalherabsetzung nach § 58 GmbHG 278
  67. § 3 Vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der GmbH 282
  68. Kapitel 11 Verschmelzungs-, Spaltungs- und Formwechselgestaltungen bei Beteiligung von GmbH und GmbH & Co.KG
  69. § 1 Grundsätze 287
  70. § 2 Die Reform des Umwandlungsrechts und Umwandlungssteuerrechts 2006/2007 294
  71. § 3 Rechtsformwechsel von GmbH und GmbH & Co. KG 298
  72. § 4 Die Verschmelzung als gesetzlicher Grundfall 313
  73. § 4 Die Spaltung 351
  74. § 5 Fälle der Abspaltung 361
  75. § 6 Ausgliederung 369
  76. Kapitel 12 Auflösung und Liquidation
  77. § 1 Auflösung und Liquidation der GmbH 375
  78. § 2 Auflösung und Liquidation der KG 377
  79. Stichwortverzeichnis 378
Downloaded on 14.11.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ovs.9783504381455.119/pdf?licenseType=restricted&srsltid=AfmBOoruuYcAsG7fPiyIPtYS81L3ERIcVkzTe4TKahtoMXVGhhRQXAFM
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