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Siebenter Teil. Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung §§ 241-261a

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Aktiengesetz
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Schwab 2667Siebenter Teil. Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssenund des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegenunzulässiger UnterbewertungErster Abschnitt. Nichtigkeit von HauptversammlungsbeschlüssenErster Unterabschnitt. Allgemeines.§ 241NichtigkeitsgründeEin Beschluss der Hauptversammlung ist außer in den Fällen des § 192 Abs. 4,§§ 212, 217 Abs. 2, § 228 Abs. 2, § 234 Abs. 3 und § 235 Abs. 2 nur dann nichtig,wenn er1. in einer Hauptversammlung gefasst worden ist, die unter Verstoß gegen § 121Abs. 2 und 3 Satz 1 oder Abs. 4 einberufen war,2. nicht nach § 130 Abs. 1 und 2 Satz 1 und Abs. 4 beurkundet ist,3. mit dem Wesen der Aktiengesellschaft nicht zu vereinbaren ist oder durch seinenInhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutze derGläubiger der Gesellschaft oder sonst im öffentlichen Interesse gegeben sind,4. durch seinen Inhalt gegen die guten Sitten verstößt,5. auf Anfechtungsklage durch Urteil rechtskräftig für nichtig erklärt worden ist,6. nach § 398 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angele-genheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Grund rechtskräftiger Entscheidungals nichtig gelöscht worden ist.I. Allgemeines................. 11. Anwendungsbereich der §§ 241 ff . . . 12. Insbesondere unwirksame Beschlüsse 2a) Unwirksamkeitsgründe....... 2b) Rechtsfolgen der Unwirksamkeit . 33. Enumerationsprinzip........... 4II. Einberufungsmängel (§ 241 Nr. 1)... 51. Rechtfertigung der Nichtigkeitsfolge 52. Einberufung durch Unbefugte(§ 121 Abs. 2)................ 6a) Überblick................. 6b) Nichtige Organbestellung...... 7c) Einberufung durch Aktionärs-minderheit................ 83. Bekanntmachungsfehler......... 9a) Grundsätzlich: Geschäftsblätter(§ 121 Abs. 3 Satz 1).......... 9b) Ausnahme: Eingeschriebener Brief(§ 121 Abs. 4).............. 104. Fehlende Mindestangaben(§ 121 Abs. 3 Satz 1 bis 3)......... 115. Vollversammlung............. 14III. Beurkundungsmängel (§ 241 Nr. 2).. 151. Reichweite der Nichtigkeitsfolge . . . 152. Fehlende oder fehlerhafteBeurkundung................ 16IV. Unvereinbarkeit mit dem Wesender AG (§ 241 Nr. 3, 1. Alt.)....... 171. Verhältnis zu den anderenVarianten................... 17a) Meinungsstand............. 17b) Stellungnahme............. 18c) Konsequenzen.............. 192. Sonderfälle.................. 20V. Verstoß gegen Gläubigerschutzvor-schriften (§ 241 Nr. 3, 2. Alt.)...... 21EA2 – D/036
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Schwab 2667Siebenter Teil. Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssenund des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegenunzulässiger UnterbewertungErster Abschnitt. Nichtigkeit von HauptversammlungsbeschlüssenErster Unterabschnitt. Allgemeines.§ 241NichtigkeitsgründeEin Beschluss der Hauptversammlung ist außer in den Fällen des § 192 Abs. 4,§§ 212, 217 Abs. 2, § 228 Abs. 2, § 234 Abs. 3 und § 235 Abs. 2 nur dann nichtig,wenn er1. in einer Hauptversammlung gefasst worden ist, die unter Verstoß gegen § 121Abs. 2 und 3 Satz 1 oder Abs. 4 einberufen war,2. nicht nach § 130 Abs. 1 und 2 Satz 1 und Abs. 4 beurkundet ist,3. mit dem Wesen der Aktiengesellschaft nicht zu vereinbaren ist oder durch seinenInhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutze derGläubiger der Gesellschaft oder sonst im öffentlichen Interesse gegeben sind,4. durch seinen Inhalt gegen die guten Sitten verstößt,5. auf Anfechtungsklage durch Urteil rechtskräftig für nichtig erklärt worden ist,6. nach § 398 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angele-genheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Grund rechtskräftiger Entscheidungals nichtig gelöscht worden ist.I. Allgemeines................. 11. Anwendungsbereich der §§ 241 ff . . . 12. Insbesondere unwirksame Beschlüsse 2a) Unwirksamkeitsgründe....... 2b) Rechtsfolgen der Unwirksamkeit . 33. Enumerationsprinzip........... 4II. Einberufungsmängel (§ 241 Nr. 1)... 51. Rechtfertigung der Nichtigkeitsfolge 52. Einberufung durch Unbefugte(§ 121 Abs. 2)................ 6a) Überblick................. 6b) Nichtige Organbestellung...... 7c) Einberufung durch Aktionärs-minderheit................ 83. Bekanntmachungsfehler......... 9a) Grundsätzlich: Geschäftsblätter(§ 121 Abs. 3 Satz 1).......... 9b) Ausnahme: Eingeschriebener Brief(§ 121 Abs. 4).............. 104. Fehlende Mindestangaben(§ 121 Abs. 3 Satz 1 bis 3)......... 115. Vollversammlung............. 14III. Beurkundungsmängel (§ 241 Nr. 2).. 151. Reichweite der Nichtigkeitsfolge . . . 152. Fehlende oder fehlerhafteBeurkundung................ 16IV. Unvereinbarkeit mit dem Wesender AG (§ 241 Nr. 3, 1. Alt.)....... 171. Verhältnis zu den anderenVarianten................... 17a) Meinungsstand............. 17b) Stellungnahme............. 18c) Konsequenzen.............. 192. Sonderfälle.................. 20V. Verstoß gegen Gläubigerschutzvor-schriften (§ 241 Nr. 3, 2. Alt.)...... 21EA2 – D/036
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Chapters in this book

  1. Frontmatter I
  2. Vorwort VII
  3. Inhaltsverzeichnis IX
  4. Allgemeines Literaturverzeichnis XIII
  5. Abkürzungsverzeichnis XVII
  6. Text des Aktiengesetzes 1
  7. Einleitung 129
  8. Internationales Gesellschaftsrecht 140
  9. Erstes Buch. Aktiengesellschaft
  10. Erster Teil. Allgemeine Vorschriften §§ 1-22 163
  11. Zweiter Teil. Gründung der Gesellschaft §§ 23-53 421
  12. Dritter Teil. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter §§ 53a-75 705
  13. Vierter Teil. Verfassung der Aktiengesellschaft § 76-149 1041
  14. Fünfter Teil. Rechnungslegung. Gewinnverwendung. §§ 150-178 2159
  15. Sechster Teil. Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung §§ 179-240 2275
  16. Siebenter Teil. Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung §§ 241-261a 2667
  17. Achter Teil. Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft §§ 262-277 2967
  18. Zweites Buch. Kommanditgesellschaft auf Aktien §§ 278-290 3023
  19. Drittes Buch. Verbundene Unternehmen
  20. Erster Teil. Unternehmensverträge §§ 291-307 3113
  21. Zweiter Teil. Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen §§ 308-318 3353
  22. Dritter Teil. Eingegliederte Gesellschaften §§ 319-327 3499
  23. Vierter Teil. Ausschluss von Minderheitsaktionären §§ 327a–327f 3550
  24. Fünfter Teil. Wechselseitig beteiligte Unternehmen §§ 328 3633
  25. Sechster Teil. Rechnungslegung im Konzern §§ 329-393 3639
  26. Viertes Buch. Sonder-, Straf- und Schlussvorschriften
  27. Erster Teil. Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften §§ 394, 395 3641
  28. Zweiter Teil. Gerichtliche Auflösung §§ 396-398 3671
  29. Dritter Teil. Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlussvorschriften §§ 399-410 3679
  30. Anhang
  31. Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (Spruchverfahrensgesetz – SpruchG) 3713
  32. Stichwortverzeichnis 3805
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