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11. Kosten in Steuersachen

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Die Besteuerung der Anwaltskanzlei
This chapter is in the book Die Besteuerung der Anwaltskanzlei
31011. Kosten in Steuersachen11.1 A llgemeinesDie Kosten für das Verfahren gegen das Finanzamt spielen bei der Entscheidung, ob ein Rechtsstreit sich lohnt, eine erhebliche Rolle. Das Besteuerungsverfahren,einschließlich des Rechtsbehelfsverfahrens, ist als solches kostenfrei. Die wich-tigsten Formulare für Steuererklärungen sind im Internet abrufbar unter „www.formulare-bfi nv.de“. Sie können auch am PC ausgefüllt werden.Kosten entstehen allerdings, wenn Hilfe durch die steuerberatenden Berufe in Anspruch genommen wird. Auch wenn der Steuerpfl ichtige im Rechtsbehelfsver-fahren Erfolg hat, muss er seine Kosten selbst tragen.Kosten in SteuersachenKosten für Hilfeleistungin Steuersachen durch z. B.– Steuerberater– Rechtsanwalt– Wirtschaftsprüfer Prozesskosten– Gerichtskosten– Finanzgericht– BFH– Vertreterkosten11.2 GerichtskostenDie Kosten für das Finanzgerichtsverfahren richten sich nach dem Gerichts-kostengesetz. Maßgebend ist der Wert des Streitgegenstands. Dieser ist in al-ler Regel identisch mit dem umstrittenen Steuerbetrag. Der Mindeststreit-wert beträgt 1.000 Euro. Bei einem Prozessverfahren in der ersten Instanz entstehen vier volle Gebühren. Auch wenn eine Klage vor Ergehen des Urteils zürückgenommen wird, entstehen Gerichtsgebühren. Die Hälfte der Gebüh-ren ist zu zahlen.Eine volle Gebühr beträgt z. B. (§ 11 GKG):Streitwert bis 1.200 Euro Gebühr 55 EuroStreitwert bis 2.000 Euro Gebühr 73 EuroStreitwert bis 4.000 Euro Gebühr 105 EuroStreitwert bis 6.000 Euro Gebühr 131 Euro
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

31011. Kosten in Steuersachen11.1 A llgemeinesDie Kosten für das Verfahren gegen das Finanzamt spielen bei der Entscheidung, ob ein Rechtsstreit sich lohnt, eine erhebliche Rolle. Das Besteuerungsverfahren,einschließlich des Rechtsbehelfsverfahrens, ist als solches kostenfrei. Die wich-tigsten Formulare für Steuererklärungen sind im Internet abrufbar unter „www.formulare-bfi nv.de“. Sie können auch am PC ausgefüllt werden.Kosten entstehen allerdings, wenn Hilfe durch die steuerberatenden Berufe in Anspruch genommen wird. Auch wenn der Steuerpfl ichtige im Rechtsbehelfsver-fahren Erfolg hat, muss er seine Kosten selbst tragen.Kosten in SteuersachenKosten für Hilfeleistungin Steuersachen durch z. B.– Steuerberater– Rechtsanwalt– Wirtschaftsprüfer Prozesskosten– Gerichtskosten– Finanzgericht– BFH– Vertreterkosten11.2 GerichtskostenDie Kosten für das Finanzgerichtsverfahren richten sich nach dem Gerichts-kostengesetz. Maßgebend ist der Wert des Streitgegenstands. Dieser ist in al-ler Regel identisch mit dem umstrittenen Steuerbetrag. Der Mindeststreit-wert beträgt 1.000 Euro. Bei einem Prozessverfahren in der ersten Instanz entstehen vier volle Gebühren. Auch wenn eine Klage vor Ergehen des Urteils zürückgenommen wird, entstehen Gerichtsgebühren. Die Hälfte der Gebüh-ren ist zu zahlen.Eine volle Gebühr beträgt z. B. (§ 11 GKG):Streitwert bis 1.200 Euro Gebühr 55 EuroStreitwert bis 2.000 Euro Gebühr 73 EuroStreitwert bis 4.000 Euro Gebühr 105 EuroStreitwert bis 6.000 Euro Gebühr 131 Euro
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