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Die Bruchteilsgemeinschaft als steuerrechtliche Mitunternehmerschaft?

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Festschrift für Hans-Joachim Priester
This chapter is in the book Festschrift für Hans-Joachim Priester
133Franz Josef Haas und Klaus-Dieter DrüenDie Bruchteilsgemeinschaft als steuerrechtlicheMitunternehmerschaft?InhaltsübersichtI. EinleitungII. Bruchteilsgemeinschaft als konklu-dente Gesellschaft?1. Die neuere Rechtsprechung zurBruchteilsgemeinschaft als Besitz-unternehmen2. Gemeinschaft und Gesellschaft imZivilrecht3. Konsequenzen für konkludenteBesitzgesellschaften bei Bruchteils-gemeinschaftenIII. Gesellschaftsverhältnis und steuer-rechtliche Mitunternehmerschaft1. Gesellschaftsverhältnis als hin-reichende Bedingung einer steuer-rechtlichen Mitunternehmerschaft?2. Gesellschaftsverhältnis als not-wendige Bedingung der steuerrecht-lichen Mitunternehmerschaft?3. Orientierung am Gesellschafts-verhältnis oder eigenständigersteuerrechtlicher Mitunternehmer-begriff?IV. Folgen für die steuerrechtlicheQualifikation von Bruchteilsgemein-schaften1. Bruchteilsgemeinschaft mit (kon-kludentem) Gesellschaftsverhältnis2. „Reine“ Bruchteilsgemeinschaft alsMitunternehmerschaftV. ResümeeI. EinleitungDie einkommensteuerrechtliche Zentralnorm für die subjektive Zurechnungvon mehreren Personen erwirtschafteter Einkünfte ist § 15 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 EStG1. Der dort normierte Begriff der steuerrechtlichen Mitunterneh-merschaft knüpft an die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft,einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft an. Der GroßeSenat des Bundesfinanzhofs ist in seinem bis heute wegweisenden Beschlusszur Aufgabe der sog. Geprägerechtsprechung aus dem Jahre 1984 aber dabeibekanntlich nicht stehen geblieben. „Sinn und Zweck“ der Vorschrift, Ein-künfte beim gemeinschaftlichen Bezug von Einkünften aus einem gewerb-lichen Unternehmen zu bestimmen, erlauben es nach höchstrichterlicherAnsicht, „als Mitunternehmer auch solche Personen anzusehen, die nicht ineinem zivilrechtlichen Gesellschaftsverhältnis einer Außen- oder Innenge-sellschaft, sondern in einem wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschafts-__________1 Vielen gilt die Norm als „verbal recht dürftig“, „skizzenhaft“ oder „rudimentär“(vgl. die Nachweise bei N. Schneider, Sonderbetriebsvermögen – Rechtsgrundlageund Umfang, 2000, S. 7 mit Fn. 26).
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

133Franz Josef Haas und Klaus-Dieter DrüenDie Bruchteilsgemeinschaft als steuerrechtlicheMitunternehmerschaft?InhaltsübersichtI. EinleitungII. Bruchteilsgemeinschaft als konklu-dente Gesellschaft?1. Die neuere Rechtsprechung zurBruchteilsgemeinschaft als Besitz-unternehmen2. Gemeinschaft und Gesellschaft imZivilrecht3. Konsequenzen für konkludenteBesitzgesellschaften bei Bruchteils-gemeinschaftenIII. Gesellschaftsverhältnis und steuer-rechtliche Mitunternehmerschaft1. Gesellschaftsverhältnis als hin-reichende Bedingung einer steuer-rechtlichen Mitunternehmerschaft?2. Gesellschaftsverhältnis als not-wendige Bedingung der steuerrecht-lichen Mitunternehmerschaft?3. Orientierung am Gesellschafts-verhältnis oder eigenständigersteuerrechtlicher Mitunternehmer-begriff?IV. Folgen für die steuerrechtlicheQualifikation von Bruchteilsgemein-schaften1. Bruchteilsgemeinschaft mit (kon-kludentem) Gesellschaftsverhältnis2. „Reine“ Bruchteilsgemeinschaft alsMitunternehmerschaftV. ResümeeI. EinleitungDie einkommensteuerrechtliche Zentralnorm für die subjektive Zurechnungvon mehreren Personen erwirtschafteter Einkünfte ist § 15 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 EStG1. Der dort normierte Begriff der steuerrechtlichen Mitunterneh-merschaft knüpft an die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft,einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft an. Der GroßeSenat des Bundesfinanzhofs ist in seinem bis heute wegweisenden Beschlusszur Aufgabe der sog. Geprägerechtsprechung aus dem Jahre 1984 aber dabeibekanntlich nicht stehen geblieben. „Sinn und Zweck“ der Vorschrift, Ein-künfte beim gemeinschaftlichen Bezug von Einkünften aus einem gewerb-lichen Unternehmen zu bestimmen, erlauben es nach höchstrichterlicherAnsicht, „als Mitunternehmer auch solche Personen anzusehen, die nicht ineinem zivilrechtlichen Gesellschaftsverhältnis einer Außen- oder Innenge-sellschaft, sondern in einem wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschafts-__________1 Vielen gilt die Norm als „verbal recht dürftig“, „skizzenhaft“ oder „rudimentär“(vgl. die Nachweise bei N. Schneider, Sonderbetriebsvermögen – Rechtsgrundlageund Umfang, 2000, S. 7 mit Fn. 26).
© 2012 Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Chapters in this book

  1. Frontmatter I
  2. Vorwort V
  3. Inhalt IX
  4. Verzeichnis der Autoren XIII
  5. Zur immer noch geheimnisvollen Regelung der faktisch abhängigen AG 1
  6. Verfahrensgrundsätze aktienrechtlicher Angelegenheiten in der freiwilligen Gerichtsbarkeit 23
  7. Corporate Governance – eine Standortbeschreibung 41
  8. Gesellschaftsrecht und § 17 EStG 55
  9. Georg Crezelius Von „bubble laws“ und „quack regulation“ – Zur Kritik kriseninduzierter Reformgesetze im Aktien- und Kapitalmarktrecht 75
  10. Zur Voreinzahlung auf künftige Kapitalerhöhung bei der GmbH 95
  11. Die Bilanz der Unterbeteiligungsgesellschaft 107
  12. Wer kann ohne besonderen Anlass seine Gesellschafterstellung verlieren? 123
  13. Die Bruchteilsgemeinschaft als steuerrechtliche Mitunternehmerschaft? 133
  14. Dienst- und Werkleistungen des Gesellschafters und das Verbot der verdeckten Sacheinlage und des Hin- und Herzahlens 157
  15. Anwaltlicher Beratungsvertrag und Aufsichtsratsmandat 175
  16. Die Kontrolle des Bezugsrechtsausschlusses im Rahmen des genehmigten Kapitals in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes 201
  17. Die Limited zwischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht – Gestaltungsspielräume oder der Platz zwischen zwei Stühlen? 221
  18. Kombinierte Beschlussfassung in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat 233
  19. Die Gesetzgebungsinitiative des Europäischen Parlaments zur Europäischen Privatgesellschaft 245
  20. Finanzierungsfolgenverantwortung de lege lata und de lege ferenda 259
  21. Festausgleich und Abfindung als alternative Instrumente zur Sicherung außenstehender Aktionäre 285
  22. Stichtagsprinzip und Wertaufhellung 301
  23. Das Kapital in Bedrängnis 337
  24. Grenzüberschreitendes zur Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen 353
  25. Mantelverwendung und Mindestkapitalerfordernis 369
  26. Unbeantwortete Aktionärsfragen im notariellen Hauptversammlungsprotokoll 387
  27. Zur Nützlichkeit einer notariellen Beurkundung von Kabinettsbeschlüssen – nicht ganz ernsthafte Gedanken zum Kabinettsbeschluss über den Referentenentwurf AktG 1965 405
  28. Verhaltenspflichten von Organmitgliedern bei Interessenkonflikten 417
  29. Die Nachgründungskontrolle bei Einheit von Aktienerwerb und Verkehrsgeschäft 427
  30. Kapitalaufbringungsrisiken bei der GmbH im Rahmen eines sog. Cash-Pooling und Heilungsmöglichkeiten 445
  31. Abschlussprüfung bei öffentlichen Unternehmen 467
  32. Sacheinlagepflicht, Sacheinlagevereinbarung und Sacheinlagefestsetzungen im Aktien- und GmbH-Recht 485
  33. Die Kapitalmarktrechnungslegung 505
  34. Die (vorsorgliche) Heilung von fehlerhaften Kapitalaufbringungsvorgängen bei der GmbH 523
  35. Die Entwicklung des Europäischen Gesellschaftsrechts im Spiegel der Brüsseler Konsultationsverfahren und Parlamentsentschließungen 543
  36. Gesundheitswesen ohne Wettbewerb – Zum Verlust einer rechtlichen Ordnungsidee 557
  37. Reparaturbedarf des Kodex – Kritische Anmerkungen zu kontraproduktiven und änderungsbedürftigen Aussagen des DCGK 573
  38. Auskunftsverlangen des Großaktionärs 593
  39. Durchgriffshaftung nach der Reform des GmbH-Rechts 619
  40. Das Steuerrecht – eine unerwünschte Quelle des Konzernrechts? 633
  41. Die Stiftung als GmbH? Oder: Der willenlose Stifter 647
  42. Die Bedeutung des Ausgleichsanspruchs in einem Unternehmensvertrag für die im Rahmen einer nachfolgenden Strukturmaßnahme zu gewährende Kompensation 661
  43. Kostenrecht ist Folgerecht des materiellen Rechts – Kostenrechtliche Betrachtungen zum Gesellschaftsrecht anhand von Fällen, an denen der Jubilar beteiligt war 679
  44. Zehn Jahre GmbH & Co. KGaA – Zurechnungs- und Durchgriffsprobleme nach BGHZ 134, 392 691
  45. Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft und ihrer Geschäftsleiter bei Delegation öffentlich-rechtlicher Pflichten 713
  46. Niederlassungsfreiheit als Gründungsfreiheit 737
  47. Ausweis der Sachdividende im Jahresabschluß und im Gewinnverwendungsbeschluß 749
  48. UMAG – Zu den Begriffen „Unredlichkeit oder grobe Verletzung des Gesetzes oder der Satzung“ in § 148 AktG und zu den Zusammenhängen zwischen §§ 93 und 148 AktG 763
  49. Nochmals: Zum Wirksamkeitszeitpunkt der Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen – Auf der Suche nach einem interessengerechten Lösungsmodell 775
  50. Rechtsprinzipien und Regelungskonzepte im europäischen Gesellschaftsrecht 799
  51. Notizen zur Realteilung nach dem BMF-Schreiben vom 28. Februar 2006 819
  52. Wohin steuert die GmbH? – Benutzerkreis und Verwendungszwecke der Rechtsform im künftigen deutschen Gesellschaftsrecht 835
  53. Zum gesellschaftsrechtlichen Anlegerschutz in Publikums-Personengesellschaften 857
  54. Die Rechtsfolgen der „verdeckten“ Sacheinlage – Versuch einer Neubestimmung 867
  55. Satzungsdurchbrechung 879
  56. Schriftenverzeichnis Prof. Dr. Hans-Joachim Priester 895
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