Zum Schutz berufsrechtlicher Verschwiegenheitsrechte durch die DAC 6
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Lukas Münch
Zusammenfassung
Anlass für den Beitrag sind die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 30.5.2024 im Verfahren C-432/23. Diese betreffen ein auf Amtshilfe-RL gestütztes Informationsersuchen und auf den ersten Blick ein Spezifikum des luxemburgischen Rechts, nämlich den beschränkten Schutz berufsrechtlicher Verschwiegenheitsrechte im Bereich der Steuerrechtsberatung. Da allerdings offenbar auch mehrere Beteiligte Bezug genommen haben auf die ebenfalls auf die Amtshilfe-RL gestützte DAC 6- Anzeigepflicht, enthalten die Schlussanträge auch Ausführungen zur Vereinbarkeit der Anzeigepflicht mit den Unionsgrundrechten. Diese Ausführungen sollten nicht unterschätzt werden: Sie geben Anlass, die Vereinbarkeit der gesamten Anzeigepflicht mit der Grundrechte-Charta in Zweifel zu ziehen.
Abstract
The article is prompted by the Opinion of Advocate General Kokott of 30th may 2024 in the case C-432/23. The Opinion deals with an information enquiry based on the Directive on Administrative Cooperation and, at first glance, with a specific in Luxemburgian law, i.e. the limited protection of legal professional privilege when it comes to advice in tax matters. However, since the parties also referred to DAC 6 disclosure rules, which are part of the Directive on Administrative Cooperation as well, the Opinion also provides remarks on these disclosure rules. Those remarks should not be underestimated, as they might raise doubts regarding the compatibility of DAC 6 disclosure rules with the Charter of Fundamental Rights.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Zum Schutz berufsrechtlicher Verschwiegenheitsrechte durch die DAC 6
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- Verfassungsbeschwerde: Alle Wege führen nach Luxemburg? Überlegungen zur Vorlagepflicht bei den Verrechnungspreisen im Lichte von BVerfG, Urt. v. 8.11.2023 – 2 BvR 1079/20
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