Verfassungsbeschwerde: Einkünftekorrektur bei einem unbesicherten grenzüberschreitenden Konzerndarlehen – Anmerkung zum Beschluss des BVerfG v. 8.11.2023 – 2 BvR 1079/20
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Stephan Rasch
Zusamenfassung
Mit Beschluss vom 8.11.2023 hat das BVerfG erneut einer Verfassungsbeschwerde zur Rechtsprechung des BFH in Zusammenhang mit der Fremdüblichkeit unbesicherter grenzüberschreitender Konzerndarlehen stattgegeben. Konkret richtete sich die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH, Urt. v. 14.8.2019 - I R 34/18 zur Frage, ob Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Konzerndarlehen einer Korrektur i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG unterliegen. In dieser Anmerkung soll der Beschluss vorgestellt und in Bezug auf die Aussagen zur Fremdüblichkeit und zur Auslegung der „wirtschaftlichen Gründe“ analysiert werden.
Abstract
In a ruling dated 8 November 2023, the Federal Constitutional Court once again upheld a constitutional complaint regarding the case law of the BFH in connection with the arm’s length nature of unsecured cross-border group loans. Specifically, the constitutional complaint was directed against the BFH ruling of 14.8.2019 (I R 34/18) on the question of whether partial writedowns on unsecured group loans are subject to a correction within the meaning of Section 1 (1) AStG. In this note, the ruling will be presented and analyzed with regard to the statements on arm’s length and the interpretation of „economic reasons“.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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