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Das Recht auf gleichgeschlechtliche Behandlung
-
Hans-Berndt Ziegler
Published/Copyright:
December 17, 2024
Zusammenfassung
Greift der Staat bei einer ärztlichen Untersuchung z.B. in der Haft in die Intimsphäre ein, ist der Bürger diesem Eingriff nicht vollständig ausgeliefert. Insbesondere stehen ihm bei ärztlichen Untersuchungen gem. § 81d StPO Rechte zu, welche eine unverhältnismäßige Verletzung der Intimsphäre verhüten sollen, so das Recht auf gleichgeschlechtliche Behandlung. Wie ist es aber, wenn sich Patienten in ärztliche Behandlung begeben müssen. Besteht außerhalb des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat ein Schutz der Würde und Intimsphäre für den Patienten?
Online erschienen: 2024-12-17
Erschienen im Druck: 2024-12-01
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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