Über die Zulässigkeit des Fotografierens und Filmens von (Intensiv-)Patienten
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Ingo Palsherm
Zusammenfassung
Angesichts der (nahezu) Allgegenwart von Handys mit sehr leistungsfähiger Kamerafunktion stellt sich im Krankenhausalltag nicht selten die Frage, ob bewusstlose Patienten eigentlich überhaupt fotografiert oder gefilmt werden dürfen, beispielsweise wenn besuchende Angehörige „mal schnell das Handy zücken“. Im Hinblick auf die rechtliche Bewertung des ungefragten Abbildens von Patienten ist zu unterscheiden zwischen erstens dem Fotografieren/Filmen an sich und zweitens dem Verbreiten solcher Aufnahmen. Hier soll die zeitlich erste Phase der Erstellung einer Aufnahme an sich unter straf‑, zivil- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten behandelt werden, weil dies immer wieder zu unmittelbaren Konflikten im Krankenhaus auf der Station führt.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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- Über die Zulässigkeit des Fotografierens und Filmens von (Intensiv-)Patienten
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