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Neues Medizinforschungsgesetz für Deutschland: Reformen nicht nur halbherzig angehen
Published/Copyright:
March 20, 2024
Online erschienen: 2024-03-20
Erschienen im Druck: 2024-03-01
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- GesR Report
- Aktuelles . GKV-Spitzenverband
- Erster Vertrag zur Blankoverordnung geschlossen – Start in der Ergotherapie
- Aktuelles . Bundesärztekammer
- Patientenwohl muss vor Profitorientierung gehen
- Aufsätze
- Aktuelle Rechtsfragen des erstinstanzlichen Arzthaftungsprozesses
- Typische Streitpunkte bei Vergütungsvereinbarungen nach § 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
- Das Heilmittelwerbegesetz in der Rechtsprechung im Jahre 2023
- Rechtsprechung kompakt
- Verurteilung wegen Unterdosierung von Krebsmedikamenten: Gleichartige Wahlfeststellung verfassungsgemäß?
- Blutentnahme durch Heilpraktiker zur Herstellung von Eigenblutprodukten
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Differenzkostenberechnung nur auf unwirtschaftliche, nicht auf unzulässige Verordnungen anwendbar
- Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund bei Treuepflichtverletzung
- Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur Anerkennung von Berufskrankheiten – PTBS bei Rettungssanitätern und Hepatitis-B bei der Freiwilligen Feuerwehr
- Rechtsprechung
- Hirntoddiagnostik
- Rechtsweg für Zahlung von Corona-Sonderleistungen an Pflegekräfte
- Position eines MVZ bei Entsperrung eines Planungsbereichs
- Kriterien für Nachfolgezulassung eines Psychotherapeuten
- Rabattgewährung durch Vermittler ärztlicher Leistungen
- Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes
- Keine Approbation bei erheblicher Sehschwäche
- Meinungsfreiheit für Arzt
- Behandlungsuntersuchung im Rahmen einer Sicherungsverwahrung
- Rettungsdienst: Bestimmung der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber
- GesR Report
- Aktuelles . vfa
- Neues Medizinforschungsgesetz für Deutschland: Reformen nicht nur halbherzig angehen
- Aktuelles . AKEK
- Stellungnahme des AKEK zur Einrichtung einer zentralen Bundes-Ethik-Kommission bei den Bundesoberbehörden
- Impressum
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- Rechtsprechung kompakt
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- Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Differenzkostenberechnung nur auf unwirtschaftliche, nicht auf unzulässige Verordnungen anwendbar
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- Rabattgewährung durch Vermittler ärztlicher Leistungen
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- Keine Approbation bei erheblicher Sehschwäche
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