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Stand: 1. Oktober 2019
-
Jörg Witting
und Martin Jäger
Veröffentlicht/Copyright:
20. Oktober 2019
Published Online: 2019-10-20
Published in Print: 2019-10-01
© 2019 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Impressum
- Aufsätze
- Zum Verhältnis von Datenschutzrecht und zivilrechtlichem Äußerungsrecht
- Die Sonderdelikte der Pflichtverletzung des verantwortlichen Redakteurs und des Verlegers
- Umstrukturierung im Konzern und rundfunkrechtliche Zulassung
- Bericht
- Datenschutz und Medienrecht: Komplementarität, Konkurrenz und Rivalität
- 16. Frankfurter Medienrechtstage 2019
- EGMR-Rechtsprechung
- Zur satirischen Namensverwendung in einem Brettspiel
- Blick nach Brüssel
- Stand: 1. Oktober 2019
- Medienkartellrecht
- Stand: 1. Oktober 2019
- Nachrichten
- EuGH: Unwirksames Leistungsschutzrecht der Verleger
- BMJV: Konsultation zur Umsetzung der neuen EU-Vorgaben zum Urheberrecht
- Regierungsentwurf zur Steuerbegünstigung elektronischer Verlagspublikationen
- VG Berlin: Zulässigkeit von JusProg
- USA: Klage von Verlagen gegen Amazons Audible Captions
- Entscheidungen
- Zur äußerungsrechtlichen Verantwortlichkeit beim Setzen von Hyperlinks
- Zum Urheberrechtsschutz für militärische Lageberichte – Afghanistan-Papiere
- Zulässige Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse – Spiegel Online
- Kein Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer Studie des BStU
- Rechtswidrige Berichterstattung über Erpressung mit intimen Aufnahmen
- Interessenabwägung bei Löschungsanspruch gegenüber Suchmaschinenbetreiber
- Zulässige Interviewäußerung über Wirkungsweise eines Körperpflegeprodukts
- Unzulässige Berichterstattung über Urlaubsverhalten eines Prominenten
- Kein Zugangsrecht der Presse zu Einwohnerversammlung
- Neuzulassung für bundesweites Fernsehvollprogrammn
- Fiktive Lizenzgebühr für rechtswidrige Plakatwerbung mit Prominentenfoto
- Kein Auskunftsanspruch gegenüber Kirche bzgl. Steuermittelverwendung
- Zulässiges Werturteil mit Sachbezug
- Identifizierende Berichterstattung über Hundehalter
- Unlautere Werbung durch Influencer
- Best Practice. Best Command
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhalt
- Impressum
- Aufsätze
- Zum Verhältnis von Datenschutzrecht und zivilrechtlichem Äußerungsrecht
- Die Sonderdelikte der Pflichtverletzung des verantwortlichen Redakteurs und des Verlegers
- Umstrukturierung im Konzern und rundfunkrechtliche Zulassung
- Bericht
- Datenschutz und Medienrecht: Komplementarität, Konkurrenz und Rivalität
- 16. Frankfurter Medienrechtstage 2019
- EGMR-Rechtsprechung
- Zur satirischen Namensverwendung in einem Brettspiel
- Blick nach Brüssel
- Stand: 1. Oktober 2019
- Medienkartellrecht
- Stand: 1. Oktober 2019
- Nachrichten
- EuGH: Unwirksames Leistungsschutzrecht der Verleger
- BMJV: Konsultation zur Umsetzung der neuen EU-Vorgaben zum Urheberrecht
- Regierungsentwurf zur Steuerbegünstigung elektronischer Verlagspublikationen
- VG Berlin: Zulässigkeit von JusProg
- USA: Klage von Verlagen gegen Amazons Audible Captions
- Entscheidungen
- Zur äußerungsrechtlichen Verantwortlichkeit beim Setzen von Hyperlinks
- Zum Urheberrechtsschutz für militärische Lageberichte – Afghanistan-Papiere
- Zulässige Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse – Spiegel Online
- Kein Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer Studie des BStU
- Rechtswidrige Berichterstattung über Erpressung mit intimen Aufnahmen
- Interessenabwägung bei Löschungsanspruch gegenüber Suchmaschinenbetreiber
- Zulässige Interviewäußerung über Wirkungsweise eines Körperpflegeprodukts
- Unzulässige Berichterstattung über Urlaubsverhalten eines Prominenten
- Kein Zugangsrecht der Presse zu Einwohnerversammlung
- Neuzulassung für bundesweites Fernsehvollprogrammn
- Fiktive Lizenzgebühr für rechtswidrige Plakatwerbung mit Prominentenfoto
- Kein Auskunftsanspruch gegenüber Kirche bzgl. Steuermittelverwendung
- Zulässiges Werturteil mit Sachbezug
- Identifizierende Berichterstattung über Hundehalter
- Unlautere Werbung durch Influencer
- Best Practice. Best Command