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Hermann Aubin und Eberhard Menzel, Die niederländischen Ansprüche auf die Emsmündung

Published/Copyright: January 1, 2013

500 Literatur. sehen Atlasses von Bayern im Maßstab 1:50 000 erforderte eine exakte Bearbeitung. Sie ist dankenswerterweise wenigstens für Heft 1 im Mehrfarbendruck gehalten und zeigt, wie gesagt, die Hochgerichtssprengel am Ende des Alten Reiches. Der Maßstab gestattete es, daß der Grenzverlauf genau eingezeichnet wurde. Wo archivalische Quellen zur Festlegung der oftmals strittigen Grenzen versagten, wurden Grenzsteine sowie Flurnamen mit zu Rate gezogen. Leider sind die zu Vergleichszwecken erwünschten modernen Gemeindegrenzen auf der Karte nicht berücksichtigt, zweifellos ein Nachteil, der bei den beiden weiteren beigegebenen Karten behoben ist, denen die bayerische Amtsgerichtsübersichts-karte 1:100000 zugrundeliegt. Sie enthalten jeweils die Organi-sationsformen bei dem Übergang an Bayern, bzw. die Wandlung der bayerischen Verwaltungseinteilung im 19. Jh. und bringen das Anschauungsmaterial zum zweiten Teil des Textheftes. Es ist bezeichnend für die Verhältnisse in Franken, daß es im Ver-gleich zu dem altbayerischen Gegenstück nicht möglich war, beide Teile des Erläuterungsbandes auf einem einzigen Kartenblatt dar-zustellen. In solchem Gewände können sich also die ersten Atlashefte des Teiles Franken sehr wohl dem Urteil der gelehrten Fachwelt stellen, die dem Bearbeiter für seine fleißige und zuverlässige Arbeit dankbar sein und wünschen wird, daß der verheißungs-volle Anfang weiterhin so rasch und unentwegt voranschreitet. München. J. Gebhard Bildstein. Hermann Aubin und Eberhard Menzel, Die nieder-ländischen Ansprüche auf die Emsmündung ( = Abhand-lungen der Forschungsstelle für Völkerrecht und auslän-disches öffentliches Recht der Universität Hamburg, Band 4). H. H. Nölke-Verlag, Hamburg 1951, 87 S., 7 Karten, 8°. ¿ Die vorliegende Abhandlung, für deren historische Darstellun-gen Aubin und für deren rechtliche Menzel verantwortlich zeichnet, prüft die in zwei Memoranden 1947 erhobenen Ansprüche Hollands im Bereich der Emsmündung, nämlich auf das Flußgebiet vom Ausgang des Dollarts bis zur Mündung der Ems in der offenen See beiderseits Borkum, auf die Insel selbst, den Küstenstreifen auf dem deutschen Ufer von Knock bis Pilsum, sowie den bisher deutschen Teil des Dollarts und das sog. Reiderland. Der Schwerpunkt liegt in der Klärung der Frage, ob nach geltendem Völkerrecht das Wassergebiet der Emsmündung zum
Published Online: 2013-1-1
Published in Print: 1954-8-1

© 2013 by Böhlau Verlag GmbH & Co.KG

Articles in the same Issue

  1. Titelei
  2. Inhalt des LXXI. Bandes
  3. Alphabetisches Verzeichnis der Mitarbeiter dieses Bandes
  4. Hans Planitz
  5. I. Recht, Religion und Moral bei den frühen Germanen
  6. II . Zur Textgestalt und Textgeschichte der Lex Burgundionum
  7. III. Paraveredus – Pferd
  8. IV. Die fränkische Schwurfreundschaft der Merowingerzeit
  9. V. Handmahal
  10. VI. Studien zur Grafschaftsverfassung Althessens im Mittelaiter
  11. VII. Zum Gebietsrecht der Stadtallmende
  12. VIII . Zur Feudalisierung der Gerichtsbarkeit in Baiern
  13. Miszellen
  14. Zur Entstehung und Bedeutung des Landesfürstentums im Baume Bayern – Österreich – Tirol
  15. Comaun Kastelrut
  16. Spruchtätigkeit der hallischen Juristenfakultät (Nachtrag)
  17. Die Geschichte der Rechtsphilosophie in der Naturrechtslehre von Karl Anton von Martini
  18. Eine wieder aufgefundene Quelle zum Konstanzer Stadtrecht des 14. und 15. Jahrhunderts
  19. Literatur
  20. Rudolf Buchner, Die Rechtsquellen. Beiheft zu Wattenbach- Levison, Deutschlands Geschichtsquellen
  21. Eugen Rosenstock-Huessy, Die europäischen Revolutionen und der Charakter der Nationen
  22. Georg Dahm, Deutsches Recht
  23. Otto Höfler, Germanisches Sakralkönigtum; erster Band: Der Runenstein von Rök und die Germanische Individualweihe
  24. Otto Oppermann, Rheinische Urkundenstudien. Zweiter Teil : Die trierisch-moselländischen Urkunden
  25. Guido Rotthoff , Studien zur Geschichte des Reichsguts in Niederlothringen und Friesland während der sächsischsalischen Kaiserzeit.
  26. Histoire des relations internationales, publiée sous la direction de Pierre Renouvin. Tome I: Le Moyen Age par François L. Ganshof.
  27. Heinrich Mitteis, Der Staat des hohen Mittelalters. Grundlinien einer vergleichenden Verfassungsgeschichte des Lehnszeitalters. 4., bearbeitete und ergänzte Auflage
  28. Walther Kienast, Untertaneneid und Treuvorbehalt in England und Frankreich
  29. Rudolf Kötzschke, Ländliche Siedlung und Agrarwesen in Sachsen. Derselbe, Salhof und Siedelhof im älteren deutschen Agrarwesen. Aus dem Nachlaß herausgegeben von Herbert Heibig
  30. Hermann Krause, Kaiserrecht und Rezeption Hermann Conrad
  31. Albert Κ. Homberg, Die Entstehung der westfälischen Freigrafschaften als Problem der mittelalterlichen deutschen Verfassungsgeschichte,
  32. Herbert Fischer, Die Siedlungsverlegung im Zeitalter der Stadtbildung.
  33. Ferdinand Elsener, Der Hof Benken
  34. Oskar Vogel, Der ländliche Einung nach den zürcherischen Rechtsquellen
  35. Wilhelm Ebel, Die Willkür
  36. Fritz Koller, Der Eid im Münchener Stadtrecht des Mittelalters
  37. Karl Haase, Recht und Verfassung der Stadt Osnabrück im 15. Jahrhundert im Spiegel Osnabrücker Rechtsbelehrungen für Wiedenbrück.
  38. Götz Freiherr von Pölnitz, Fugger und Hanse.
  39. Severin Corsten, Das Domanialgut im Amt Heinsberg von den Anfängen bis zum Ende des 18. Jh.s
  40. Erich Döhring, Geschichte der deutschen Rechtspflege seit 1500
  41. Hans Jürgen Querfurth, Die Unterwerfung der Stadt Braunschweig im Jahre 1671
  42. Manfred Erle, Die Ehe im Naturrecht des 17. Jahrhunderts.
  43. Gottfried Baumgärtel, Die Gutachter- und Urteilstätigkeit der Erlanger Juristenfakultät in dem ersten Jahrhundert ihres Bestehens. Engelbert Klugkist, Die Göttinger Juristenfakultät als Spruchkollegium
  44. Hans Haussherr, Verwaltungseinheit und Ressorttrennung vom Ende des 17. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts
  45. Historischer Atlas von Bayern
  46. Hermann Aubin und Eberhard Menzel, Die niederländischen Ansprüche auf die Emsmündung
  47. Eberhard Frhr. von Künßberg, Rechtsbrauch und Kinderspiel
  48. Walter Paatz, Sceptrum Universitatis. Die europäischen Universitätsszepter
  49. Jürgen Dieselhorst, Die Bestrafung der Selbstmörder im Territorium der Reichsstadt Nürnberg
  50. Eugen Wohlhaupter, Dichterjuristen. Herausgegeben von H. G. Seifert . Bd. I
  51. Jean de Laplanche, La „Soutenance" ou „Pourvéance" dans le droit coutumier Français aux XIIIe et XlVe siècles
  52. Robert Feenstra, A quelle époque les Provinces-Unies sont-elles devenues indépendantes en droit à l'égard du Saint-Empire ?
  53. Heinrich Felix Schmid, Dalmatinische Stadtbücher
  54. Urkundenregesten zur Geschichte der Stadt Würz bürg (1201–1401) (Regesta Herbipolensia I),
  55. Dissertationen
  56. Weitere Büchereingänge
  57. In memoriam
  58. Karl Frölich und die rechtliche Volkskunde
  59. Hans Oppikofer
  60. Richard Horna
  61. Heinrich v. Loesch
  62. Germanistische Chronik
  63. Universitätsnachrichten
  64. Thomasiana
  65. 10. Deutscher Rechtshistorikertag
  66. Bericht über die Arbeiten am Deutschen Rechtswörterbuch seit 1945
  67. Monumenta Germaniae Histórica
  68. Mitteilungen
  69. Internationaler Historikertag in Rom 1955.
  70. Preisausschreiben der Moser-Nef-Stiftung
  71. Redaktionelle Bemerkung
  72. Inhalt des LXXI. Bandes
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