Startseite Wirtschaftswissenschaften Zur Reformbedürftigkeit des § 44 WpHG – ex-lege-Rechtsverlust oder Anordnungsbefugnis der BaFin?
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Zur Reformbedürftigkeit des § 44 WpHG – ex-lege-Rechtsverlust oder Anordnungsbefugnis der BaFin?

  • Felix Gegler
Veröffentlicht/Copyright: 13. April 2018
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Zusammenfassung

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat im Zuge seiner Beschlussempfehlung zum Regierungsentwurf des Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes die Bundesregierung gebeten, bis zum Ende des Jahres 2017 u. a. über die Erfahrungen mit der Regelung zum Rechtsverlust gem. § 44 WpHG zu berichten (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht vom 30. 9. 2015, BT-Drucks. 18/6220, S. 79). Dies gab Anlass zu einer Evaluation durch die Bundesregierung, in deren Rahmen sie betroffene Marktteilnehmer um eine Bewertung der Vorschrift ersuchte. Besonderes Interesse galt dabei der grundsätzlichen Frage, ob der Rechtsverlust von der bestehenden Wirkung ex lege hin zu einer Anordnungsbefugnis der BaFin modifiziert werden sollte. Die dogmatische Ausgestaltung war bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz umstritten und auch die nunmehrigen Stellungnahmen zeugen von einem geteilten Meinungsbild. Der nachfolgende Beitrag greift die bestehende Kontroverse auf und bewertet das Konzept einer behördlichen Anordnungsbefugnis.

Published Online: 2018-04-13
Published in Print: 2018-04-13

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