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Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen in der Kreditwürdigkeitsprüfung

  • Tilman Schultheiß
Veröffentlicht/Copyright: 13. April 2018
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Zusammenfassung

Der Gesetzgeber hat bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie durch zwei Gesetzesnovellen nachgebessert und versucht, die in der Branche entstandenen Unsicherheiten zu beseitigen. Durch die Regelung in § 505a Abs. 3 BGB bzw. § 18a Abs. 2a KWG sind bestimmte Konstellationen im Bestandsgeschäft von der Kreditwürdigkeitsprüfung befreit. Diese Privilegierung ist zu begrüßen, bringt aber einige neue Fragestellungen mit sich. Einzelheiten dazu soll sich der folgende Beitrag widmen.

Published Online: 2018-04-13
Published in Print: 2018-04-13

© 2018 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

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