Versicherungsanlageprodukte im Fokus des EU-Rechts – Anlegerschutz im Versicherungsrecht
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Dörte Poelzig
Zusammenfassung
Versicherungen dienen herkömmlich der Absicherung von Risiken. Zunehmend werden Versicherungsverträge aber auch als Kapitalanlage angeboten. Anleger investieren beispielsweise in sog. fondsgebundene Lebensversicherungen, bei denen die Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Investmentfonds abhängt. Auf den Charakter von Versicherungen als Kapitalanlage und das damit verbundene Bedürfnis nach Anlegerschutz nimmt das Versicherungsrecht bislang allerdings nur wenig Rücksicht. Deshalb hat sich der europäische Gesetzgeber dieser Produkte nun eigens angenommen und ein Reformpaket zur Regulierung von Versicherungsanlageprodukten geschnürt. Diese Entwicklung auf europäischer Ebene und ihre Folgen für den Anlegerschutz im deutschen Versicherungsrecht sind Gegenstand des nachfolgenden Beitrags.
© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
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