Die Erstreckung der Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung auf den Zessionar der Grundschuld: Ein neuer Status quo nach dem Streit der Senate
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Jochen Hoffmann
Zusammenfassung
Fast unbemerkt von der Fachöffentlichkeit hat der V. Zivilsenat des BGH mit einer subtilen Änderung seiner Rechtsprechung einen Schlussstrich unter einen Streit gezogen, der zu Anfang des Jahrzehnts zwischen XI. und VII. Zivilsenat geführt worden ist und der zeitweise zu erheblicher Unsicherheit in der notariellen Praxis geführt hatte. Inhaltlich ging es um die Auslegung einer formularmäßigen Unterwerfungserklärung und deren prozessuale Konsequenzen bei Vollstreckung durch den Zessionar einer Grundschuld. Der V. Zivilsenat hat insoweit offenbar die Rolle eines Vermittlers übernommen und durch seine Rechtsprechung einen neuen Status quo begründet. Das Ergebnis des Streits wird man als ein Unentschieden werten können, entspricht doch die neue Rechtslage weder den Vorstellungen des XI. noch des VII. Zivilsenats, sondern einer Kombination von Elementen beider Konzepte.
© 2014 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
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