Haustürwiderrufsrecht und Realkreditvertrag
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Ulrich Kulke
Abstract
Veranlasst durch die bei den Gerichten immer häufiger auftretenden Fälle von in einer Haustürsituation zustande gekommenen Realkreditverträgen hatte der Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob ein Realkreditvertrag von der Haustürgeschäfterichtlinie erfasst wird. Der Europäische Gerichthof hat mit Urteil vom 13. Dezember 2001 hinreichend deutlich entschieden und mit seiner Entscheidung auch ein Zeichen gesetzt, das über die Frage der Widerruflichkeit von Realkreditverträgen hinaus Bedeutung für die Bankenhaftung im Rahmen der Immobilienerwerbermodelle haben dürfte. Der Verfasser stellt die Hintergründe dar. Er begrüßt die klare Entscheidung des EuGH und sieht dadurch eine realistische Möglichkeit, dass sich die gebotene konsequente Anwendung des Verbraucherschutzrechts auch in der Rechtsprechung deutscher Gerichte durchsetzt.
© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Artikel in diesem Heft
- Aufsätze
- Das währungsverschiedene Substitutionsrecht in Euro
- Kreditrisikomodelle und Diversifikation
- Outsourcing bei Instituten in Deutschland
- Entscheidungsrezensionen. I. Entscheidung im Wortlaut
- II. Rezension
- Haustürwiderrufsrecht und Realkreditvertrag
- Rechtsprechung. Entscheidungen in Leitsätzen
- ZBB-Report
- Neue AGB für Überweisungen
- ZBB-Dokumentation
- Neue Bedingungen für den Überweisungsverkehr
- BAKred: Neues Rundschreiben zum Outsourcing
- „Freiwilliger Verhaltenskodex" über vorvertragliche Informationspflichten bei wohnungswirtschaftlichen Darlehen
- Literatur
- Schimansky/Bunte/Lwowski (Hrsg.)
Artikel in diesem Heft
- Aufsätze
- Das währungsverschiedene Substitutionsrecht in Euro
- Kreditrisikomodelle und Diversifikation
- Outsourcing bei Instituten in Deutschland
- Entscheidungsrezensionen. I. Entscheidung im Wortlaut
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- Haustürwiderrufsrecht und Realkreditvertrag
- Rechtsprechung. Entscheidungen in Leitsätzen
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- Literatur
- Schimansky/Bunte/Lwowski (Hrsg.)