BAWe: Neuregelungen zum Daytrading in Wohlverhaltensrichtlinie
Abstract
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel will die so genannte Wohlverhaltensrichtlinie vom 9. Mai 2000 (abgedruckt in: ZBB 2000, 352) jetzt um die für den Anlegerschutz bedeutsamen
Aufklärungspflichten von Wertpapierdienstleistern bezüglich des Risikos von Daytradinggeschäfien ergänzen. Noch im März dieses Jahres hatte das Bundesamt den Entwurf einer eigenen Richtlinie
zum Daytradinggeschäft der Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorgelegt (abgedruckt in: ZBB 2001, 132). Bedingt durch die zwischenzeitliche Entwicklung des Daytradinggeschäfts sowie die Ergebnisse einer Anhörung zum Richtlinienentwurf soll jetzt von einer solchen Richtlinie abgesehen werden. Nachfolgend abgedruckt sind die Regelungen der Wohlverhaltensrichtlinie, die von diesen Änderungen betroffen sind. Die Kursivsetzungen heben die Neuerungen hervor.
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- Bankrechtstag 2001 der Bankrechtlichen Vereinigung e. V. am 29. Juni 2001 in Kiel
- ZBB-Dokumentation
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- BAWe: Neuregelungen zum Daytrading in Wohlverhaltensrichtlinie
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- Jochen Mues, Die Börse als Unternehmen
- Rainer Stelling. Die vorzeitige Ablösung festverzinslicher Realkredite
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