Haftung für unrichtige Bankauskunft
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Klaus Peter Berger
Abstract
Seit langem wird über den richtigen Ansatzpunkt zur Begründung der Bankenhaftung für durch fehlerhafte Bankauskunft leicht fahrlässig verursachte primäre Vermögensschäden diskutiert. Als besonders kontrovers erweist sich dabei die Haftung bei punktuellem Auskunftskontakt. Die Ausführungen zur gesetzlichen Regelung der culpa in contrahendo in der Begründung zum Regierungsentwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (§311 Abs. 3 BGB-E) scheinen den Abschied von der insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretenen These vom stillschweigend abgeschlossenen Auskunftsvertrag einzuläuten. An die Stelle dieses häufig nur fingierten rechtsgeschäftlichen Ansatzes sollte ein gesetzliches Schuldverhältnis treten. Es beruht auf der beruflichen Gewährübernahme der Auskunft gebenden Bank und dem von ihr mit der Auskunft in die Waagschale geworfenen „informationellen Standing"
© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Articles in the same Issue
- Norbert Horn zum 65. Geburtstag
- Aufsätze
- Haftung für unrichtige Bankauskunft
- Determinanten der Bonitätsrisikoprämie bei der Emission internationaler DM-Anleihen
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- Rechtsprechung. Entscheidungen in Leitsätzen
- ZBB-Report
- Bankrechtstag 2001 der Bankrechtlichen Vereinigung e. V. am 29. Juni 2001 in Kiel
- ZBB-Dokumentation
- EG-Kommission: Vorschlag für eine Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen
- BAWe: Neuregelungen zum Daytrading in Wohlverhaltensrichtlinie
- Baseler Ausschuss: Risikomanagement beim elektronischen Geschäftsverkehr der Banken
- ZBB-Literatur
- Jochen Mues, Die Börse als Unternehmen
- Rainer Stelling. Die vorzeitige Ablösung festverzinslicher Realkredite
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