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Haftung für unrichtige Bankauskunft

  • Klaus Peter Berger
Published/Copyright: October 23, 2015
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Abstract

Seit langem wird über den richtigen Ansatzpunkt zur Begründung der Bankenhaftung für durch fehlerhafte Bankauskunft leicht fahrlässig verursachte primäre Vermögensschäden diskutiert. Als besonders kontrovers erweist sich dabei die Haftung bei punktuellem Auskunftskontakt. Die Ausführungen zur gesetzlichen Regelung der culpa in contrahendo in der Begründung zum Regierungsentwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (§311 Abs. 3 BGB-E) scheinen den Abschied von der insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretenen These vom stillschweigend abgeschlossenen Auskunftsvertrag einzuläuten. An die Stelle dieses häufig nur fingierten rechtsgeschäftlichen Ansatzes sollte ein gesetzliches Schuldverhältnis treten. Es beruht auf der beruflichen Gewährübernahme der Auskunft gebenden Bank und dem von ihr mit der Auskunft in die Waagschale geworfenen „informationellen Standing"

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 2001-08-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Downloaded on 13.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2001-0402/html
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