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Schuldnerverzug im Wandel - vom Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
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Jörg Dilger
Veröffentlicht/Copyright:
23. Oktober 2015
Abstract
Durch das zum 1. Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist §284 BGB um einen neuen Absatz 3 ergänzt worden, der den Schuldnerverzug bei nicht wiederkehrenden Geldforderungen nach 30 Tagen eintreten läßt und insoweit das bislang geltende Mahnsystem abgeschafft hat. Der Autor unterzieht diese Regelung einer kritischen Analyse und berücksichtigt hierbei die am 8. August 2000 in Kraft getretene Zahlungsverzugsrichtlinie sowie den Diskussionsentwuif des Bundesministeriums der Justiz für ein Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 4. August 2000.
Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 2000-10-01
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Artikel in diesem Heft
- Aufsätze
- Börsengeschäft und allgemeines Privatrecht – Das „Matchen" von Angeboten desselben Kreditinstituts
- Renditen und ihre Bezugsbasis
- Der neue Grundsatz I zwei Jahre nach Inkrafttreten: Systematische Darstellung und empirische Relevanz (Teil II)
- Schuldnerverzug im Wandel - vom Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
- Die außerordentliche Kündigung von Darlehensverträgen durch die Bank im Lichte des neuen § 284 Abs. 3 BGB
- Rechtsprechung. Entscheidungen in Leitsätzen
- ZBB-Report
- Zum Fernabsatzgesetz
- Neufassung der Wohlverhaltensrichtlinie und der Mitarbeiterleitsätze
- ZBB-Dokumentation
- Neue Wohlverhaltensrichtlinie des BAWe
- Neue Mitarbeiterleitsätze des BAWe und des BAKred
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