Haftung von Direktbanken bei Nichterreichbarkeit
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Peter Balzer
Abstract
Das schnelle Wachstum der Direktbanken und die damit verbundenen Schwierigkeiten, die personellen und technischen Kapazitäten an das gestiegene Kundenaufkommen anzupassen, haben in den vergangenen Monaten mehrfach dazu geführt, daß Kunden ihre Bank zeitweilig weder über das Internet noch über Telefon oder Fax erreichen konnten. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat im Februar 2000 die Häufung der Kundenbeschwerden zum Anlaß genommen, um einzelne Direktbanken auf die Erfüllung ihrer nach § 33 Abs. 1 WpHG bestehenden Organisationspflichten hinzuweisen. Im folgenden wird vor dem Hintergrund der gesetzlichen Organisationspflichten und der Vertragsbeziehung mit dem Kunden untersucht, ob eine schadensersatzbewehrte Verpflichtung der Direktbanken besteht, für eine jederzeitige Erreichbarkeit Sorge zu tragen. Bei der Erörterung der Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch des Kunden wird insbesondere die Zulässigkeit von Haftungsfreizeichnungen in AGB der Direktbanken sowie die Beweislastverteilung bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen diskutiert
Abstract
Das schnelle Wachstum der Direktbanken und die damit verbundenen Schwierigkeiten, die personellen und technischen Kapazitäten an das gestiegene Kundenaufkommen anzupassen, haben in den vergangenen Monaten mehrfach dazu geführt, daß Kunden ihre Bank zeitweilig weder über das Internet noch über Telefon oder Fax erreichen konnten. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat im Februar 2000 die Häufung der Kundenbeschwerden zum Anlaß genommen, um einzelne Direktbanken auf die Erfüllung ihrer nach § 33 Abs. 1 WpHG bestehenden Organisationspflichten hinzuweisen. Im folgenden wird vor dem Hintergrund der gesetzlichen Organisationspflichten und der Vertragsbeziehung mit dem Kunden untersucht, ob eine schadensersatzbewehrte Verpflichtung der Direktbanken besteht, für eine jederzeitige Erreichbarkeit Sorge zu tragen. Bei der Erörterung der Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch des Kunden wird insbesondere die Zulässigkeit von Haftungsfreizeichnungen in AGB der Direktbanken sowie die Beweislastverteilung bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen diskutiert.
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- Haftung von Direktbanken bei Nichterreichbarkeit
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