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Constraints on the Power to Issue Shares in England and Wales

  • Boris Kasolowsky
Veröffentlicht/Copyright: 23. Oktober 2015
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Abstract

Durch das Stimmrecht in der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihr Recht aus, über die Geschicke der Gesellschaft mitzuentscheiden. Das englische Gesellschaftsrecht gibt nun einem anderen Organ der Gesellschaft, dem Board of Directors, die Befugnis, das Stimmrecht der Aktionäre und dessen Ausübung zu modifizieren. Gesetz, Richtenecht, Anordnungen der Regulierungsbehörden und Verlautbarungen von Organen der Selbstregulierung versuchen, diese Befugnis der Directors zu beschränken. Derartige Beschränkungen sollen in diesem Aufsatz dargestellt und kommentiert werden. Dabei wird aufgezeigt, daß die „Institutional Investor Guidelines", veifaßt und veröffentlicht von Organisationen der Privatwirtschaft, sachgerecht und effizient unerwünschte Manipulationen der Aktionärsstimmrechte durch die Directors verhindern können, und zwar auch im Vergleich zur staatlichen Regulierung durch Rechtsregeln und Verwaltungsanordnungen. Diese in England gewonnene Erfahrung könnte nützlich sein bei der Implementierung des Zusammenschlusses der Londoner und der Frankfurter Börse.

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 2000-06-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

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