Die Reform des Trennbanksystems in den USA
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Michael Gruson
Abstract
US-amerikanische Banken unterliegen dem Trennbanksystem, d. h. der grundsätzlichen Trennung von Bankgewerbe (Einlagen- und Kreditgeschäfi) und anderen gewerblichen Tätigkeiten. Dieser Grundsatz gilt auch für Bankholdings, die zwar Töchter haben dürfen, die ganz bestimmte bankähnliche Geschäfie betreiben, aber nur bis zu 5% der Aktien von Industrie- und Gewerbebetrieben halten dürfen und dies nur als rein passives Investment zu Anlagezwecken. Die Regelungen gelten im wesentlichen auch für ausländische Banken mit einer Banktochter oder einer Zweigniederlassung in den USA. Nach 20Jahre dauernder Diskussion wurde das Trennbanksystem nunmehr reformiert. Die Reform beseitigt das bestehende System nicht grundsätzlich, erlaubt aber solchen Bankholdings, deren Einlagenkreditinstitutstöchter gut kapitalisiert und gut grführt sind, neben Bankaktivitäten auch bestimmte andere Aktivitäten. Für ausländische Universalbanken stellte das Trennbanksystem eine erhebliche Hürde für den Zugang zum US-amerikanischen Markt dar. Insbesondere konnte eine ausländische Gruppe, der sowohl Banken als auch Versicherungsgesellschaften angehörten, in den USA nur entweder das Bankgeschäft oder das Versicherungsgeschäft ausüben. Durch die nun erlaubte Verbindung von Bankinstituten, Versicherungsgesellschaften und Wertpapierhäusern in einer Holdinggruppe ist hier eine Erleichterung eingetreten. Die Voraussetzungen und das Ausmaß der Reform - insbesondere soweit es für deutsche Banken von Interesse ist - werden im folgenden dargestellt
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