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„Börsentermingeschäftsfahigkeit“ von privaten Anlegern auch ohne Unterzeichnung des Informationsmerkblatts?

  • Volker Lang
Veröffentlicht/Copyright: 23. Oktober 2015
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Abstract

Die Rechtsprechung zur Haftung bei der Anlageberatung wird im wesentlichen von zwei Bereichen dominiert. Neben der Konkretisierung der durch die berühmte Bond-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsätze einer anleger- und anlagegerechten Beratung liegt der Schwerpunkt auf dem Problem der Herstellung der Börsentermingeschäftsfähigkeit nach §53 Abs. 2 BörsGdurch schriftliche Information. Es häufen sich dabei die Fälle, in denen sich Bankkunden mangels Unterzeichnung des Informationsmerkblatts auf den Termineinwand berufen, obwohl sie über erhebliche Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Geschäftssegment verfügen. Der Beitrag untersucht den Schutzzweck der börsenrechtlichen Aufklärungspflichten und ermittelt Fallgruppen zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben gegenüber dem Termineinwand.

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 1999-08-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

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