Home Business & Economics Der Begriff der „Einrichtung öffentlichen Rechts“ im EG-Vergaberecht - am Beispiel öffentlicher Finanzdienstleistungsunternehmen
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Der Begriff der „Einrichtung öffentlichen Rechts“ im EG-Vergaberecht - am Beispiel öffentlicher Finanzdienstleistungsunternehmen

  • Volker Heegemann
Published/Copyright: October 23, 2015
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Abstract

Nach dem EG-Vergaberecht sowie den darauf beruhenden Vorschriften des Haushaltsgrundsätzegesetzes sollen die zur Ausschreibung verpflichteten Stellen maßgeblich über die Formel der „öffentlichen Einrichtung“ bestimmt werden. Dieser Begriff allein ermöglicht jedoch keine klaren Abgrenzungen. Daher werden immer wieder Stimmen laut, die auch öffentliche Unternehmen wie Sparkassen, Landesbanken und Versicherungen dem Kreis der Vergabestellen zurechnen wollen. Der Verfasser versucht, spezifisch europarechtliche Kriterien für die Auslegung des Begriffs der öffentlichen Einrichtung zu gewinnen und kommt zu dem Ergebnis, daß die öffentlichen Finanzdienstleistungsunternehmen nicht als Vergabestellen anzusehen sind, da sie ihre Tätigkeit über den Markt finanzieren und dabei in Kategorien des Privatrechts handeln.

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 1995-12-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Downloaded on 28.2.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-1995-0407/html
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