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Novellierung der Bankaufsichtsnorm Grundsatz I zur Erfassung und Begrenzung von Ausfallrisiken eines Kreditinstituts

  • Karl E. Dürselen
Veröffentlicht/Copyright: 23. Oktober 2015
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Abstract

Die Novellierung des Grundsatzes I ist am I.Januar 1993 zusammen mit der Vierten Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG) in Kraft getreten. Durch die Transformation der EG-Solvabilitäts-Richtlinie in den neuen Grundsatz I ist ein weiterer wichtiger Grundstein einer europäischen Bankrechtsharmonisierung gelegt worden. Im folgenden werden die wesentlichen Neuerungen des Grundsatzes I, die sich aufgrund der Umsetzung der Solvabilitäts-Richtlinie in deutsches Recht ergeben, in ihren Grundzügen dargestellt. Die deutschen Kreditinstitute mußten ihre Grundsatz-I-Auslastung nach den neuen Vorschriften erstmals zum 30. Juni 1993 der Bankenaufsicht melden. Die entscheidenden Modifikationen des Kreditwesengesetzes im Rahmen der Vierten KWG-Novelle sind in einem vorhergehenden Beitrag des Verfassers (ZBB 1993, 266) behandelt worden.

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 1994-03-01

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