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IV. Sanierungskonzept (IDW S 6)

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Sanierungsfähigkeit § 3Zabel 39 und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Prognosezeitraum anhand eines Finanz-plans nachgewiesen werden kann.107)Die überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht als mathematisch fundiertes statistisches Konzept zu verstehen.108) Vielmehr müssen gewichtigere Argumente für die nachhaltige Fortführungsfähigkeit sprechen als dagegen.109) Da diese Einschätzung ein Prognoseurteil darstellt, kann der Ersteller des Sanierungskonzepts keine Gewähr dafür übernehmen, dass die prognostizierte Entwicklung tatsächlich eintritt.110)IV.Sanierungskonzept (IDW S 6) 1.Grundlagen Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW hat am 16.5.2018 den IDW Standard „Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6)“ verabschiedet.111) In dem Standard werden Mindestanforderungen für die Erstellung und Beurteilung von Sanie-rungskonzepten dargestellt. Der Standard basiert auf den Ausführungen des bisherigen IDW S 6 a. F. vom 20.8.2012. Im Vergleich zur bisherigen Fassung wurde der IDW S 6 deutlich gekürzt,112) indem wesentliche Abschnitte113) in den F&A zu IDW S 6114) verlagert und darüber hinaus einzelne Abschnitte115) ersatzlos gestrichen wurden. Daneben wird in der Neufassung des Standards i. R. der Beurteilung der Fortführungsfähigkeit (Stufe 1) anstelle der bisherigen Annahme der (weitergehenden) handelsrechtlichen Fortführungs-prognose nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB lediglich eine (eingeschränkte) positive insol-venzrechtliche Fortbestehensprognose i. S. des § 19 InsO gefordert. In dem Standard wird die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit der Erstellung von Sanierungskonzepten dargelegt.116) Die in dem Standard beschriebenen Anforderungen sollen von Wirtschaftsprüfern117) unter Berücksichtigung der Besonder-heiten des jeweiligen Auftrags bei der Erstellung von Sanierungskonzepten zugrunde ge-legt werden, wobei diese Grundsätze nach diesseits vertretener Auffassung auch für die Sanierungen i. R. eines Insolvenzverfahrens gelten sollen.118)___________ 107) Mönning, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 19 Rz. 19. 108) Groß, KSI 2012, 241, krit. hierzu Gleißner, KSI 2013, 172 ff. 109) F&A zu IDW S 6, IDW Life 8/2018, 826 ff., Abschn. 3.1. 110) Groß, KSI 2012, 241. 111) Der Standard wurde am 8.6.2018 durch den Hauptfachausschuss (HFA) billigend zur Kenntnis ge-nommen. Die Veröffentlichung in den FN-IDW erfolgte im August 2018. 112) Der Standard wurde von bislang 158 Randziffern auf 63 Randziffern um ungefähr 40 % gekürzt. 113) Die bisherigen Abschn. 3.3. (Analyse der Unternehmenslage), 3.4. (Feststellungen des Krisenstadiums), 3.5. (Analyse der Krisenursachen) und 5. (Stadiengerechte Bewältigung der Krise) wurden vollständig in die F&A zu IDW S 6 verlagert. 114) F&A zu IDW S 6, IDW Life 8/2018, 826 ff. 115) Die bisherigen Abschn. 3.6. (Aussagen zur Unternehmensfortführung) und 6.1. (Darstellung der Prob-lem- und Verlustbereiche) wurden ersatzlos gestrichen. 116) IDW S 6, IDW Life 8/2018, 813 ff., Rz. 1. Der Standard hat sich in der Praxis über die Grenzen des Be-rufsstandes der Wirtschaftsprüfer hinaus als Leitlinie zur Erstellung von Sanierungskonzepten durchge-setzt. Vor diesem Hintergrund richtet sich der IDW S 6 nicht nur an Wirtschaftsprüfer, sondern viel-mehr allgemein an den Ersteller von Sanierungskonzepten (Konzeptersteller). 117) Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass der Ersteller eines Sanierungskonzepts aufgrund des sog. Selbst-prüfungsverbots nicht gleichzeitig mit der Abschlussprüfung beauftragt werden darf, vgl. Hermanns, in: Buth/Hermanns, Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, § 6, Rz. 9. Die Beurteilung eines Sanie-rungskonzeptes ist mit der späteren Tätigkeit als Abschlussprüfer vereinbar, vgl. IDW S 6, IDW Life 8/2018, 813 ff., Rz. 38. 118) Die bisherige Regelung in IDW S 6 a. F., WPg Supplement 4/2012, 130 ff., Rz. 3. wurde ersatzlos ge-strichen. 58 59 60
© 2018 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

Sanierungsfähigkeit § 3Zabel 39 und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Prognosezeitraum anhand eines Finanz-plans nachgewiesen werden kann.107)Die überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht als mathematisch fundiertes statistisches Konzept zu verstehen.108) Vielmehr müssen gewichtigere Argumente für die nachhaltige Fortführungsfähigkeit sprechen als dagegen.109) Da diese Einschätzung ein Prognoseurteil darstellt, kann der Ersteller des Sanierungskonzepts keine Gewähr dafür übernehmen, dass die prognostizierte Entwicklung tatsächlich eintritt.110)IV.Sanierungskonzept (IDW S 6) 1.Grundlagen Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW hat am 16.5.2018 den IDW Standard „Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6)“ verabschiedet.111) In dem Standard werden Mindestanforderungen für die Erstellung und Beurteilung von Sanie-rungskonzepten dargestellt. Der Standard basiert auf den Ausführungen des bisherigen IDW S 6 a. F. vom 20.8.2012. Im Vergleich zur bisherigen Fassung wurde der IDW S 6 deutlich gekürzt,112) indem wesentliche Abschnitte113) in den F&A zu IDW S 6114) verlagert und darüber hinaus einzelne Abschnitte115) ersatzlos gestrichen wurden. Daneben wird in der Neufassung des Standards i. R. der Beurteilung der Fortführungsfähigkeit (Stufe 1) anstelle der bisherigen Annahme der (weitergehenden) handelsrechtlichen Fortführungs-prognose nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB lediglich eine (eingeschränkte) positive insol-venzrechtliche Fortbestehensprognose i. S. des § 19 InsO gefordert. In dem Standard wird die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit der Erstellung von Sanierungskonzepten dargelegt.116) Die in dem Standard beschriebenen Anforderungen sollen von Wirtschaftsprüfern117) unter Berücksichtigung der Besonder-heiten des jeweiligen Auftrags bei der Erstellung von Sanierungskonzepten zugrunde ge-legt werden, wobei diese Grundsätze nach diesseits vertretener Auffassung auch für die Sanierungen i. R. eines Insolvenzverfahrens gelten sollen.118)___________ 107) Mönning, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 19 Rz. 19. 108) Groß, KSI 2012, 241, krit. hierzu Gleißner, KSI 2013, 172 ff. 109) F&A zu IDW S 6, IDW Life 8/2018, 826 ff., Abschn. 3.1. 110) Groß, KSI 2012, 241. 111) Der Standard wurde am 8.6.2018 durch den Hauptfachausschuss (HFA) billigend zur Kenntnis ge-nommen. Die Veröffentlichung in den FN-IDW erfolgte im August 2018. 112) Der Standard wurde von bislang 158 Randziffern auf 63 Randziffern um ungefähr 40 % gekürzt. 113) Die bisherigen Abschn. 3.3. (Analyse der Unternehmenslage), 3.4. (Feststellungen des Krisenstadiums), 3.5. (Analyse der Krisenursachen) und 5. (Stadiengerechte Bewältigung der Krise) wurden vollständig in die F&A zu IDW S 6 verlagert. 114) F&A zu IDW S 6, IDW Life 8/2018, 826 ff. 115) Die bisherigen Abschn. 3.6. (Aussagen zur Unternehmensfortführung) und 6.1. (Darstellung der Prob-lem- und Verlustbereiche) wurden ersatzlos gestrichen. 116) IDW S 6, IDW Life 8/2018, 813 ff., Rz. 1. Der Standard hat sich in der Praxis über die Grenzen des Be-rufsstandes der Wirtschaftsprüfer hinaus als Leitlinie zur Erstellung von Sanierungskonzepten durchge-setzt. Vor diesem Hintergrund richtet sich der IDW S 6 nicht nur an Wirtschaftsprüfer, sondern viel-mehr allgemein an den Ersteller von Sanierungskonzepten (Konzeptersteller). 117) Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass der Ersteller eines Sanierungskonzepts aufgrund des sog. Selbst-prüfungsverbots nicht gleichzeitig mit der Abschlussprüfung beauftragt werden darf, vgl. Hermanns, in: Buth/Hermanns, Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, § 6, Rz. 9. Die Beurteilung eines Sanie-rungskonzeptes ist mit der späteren Tätigkeit als Abschlussprüfer vereinbar, vgl. IDW S 6, IDW Life 8/2018, 813 ff., Rz. 38. 118) Die bisherige Regelung in IDW S 6 a. F., WPg Supplement 4/2012, 130 ff., Rz. 3. wurde ersatzlos ge-strichen. 58 59 60
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Chapters in this book

  1. Frontmatter i
  2. Vorwort zur 3. Auflage v
  3. Inhaltsübersicht vii
  4. Inhaltsverzeichnis xi
  5. Autorenverzeichnis xxiii
  6. Literaturverzeichnis xxxi
  7. Abkürzungsverzeichnis xxxix
  8. Einführung
  9. § 1 Der Sanierungsgedanke im deutschen Insolvenzrecht – Eigenverwaltung und Insolvenzplan als Instrumente der Restrukturierung
  10. I. Die Entwicklung eines modernen Insolvenzrechts für Unternehmen 1
  11. II. Eigenverwaltung und Insolvenzplan als Instrumente der Restrukturierung 3
  12. III. Aktuelle Entwicklungen 5
  13. IV. Schlussfolgerungen 6
  14. 1. Teil Allgemeines
  15. § 2 Chancen und Risiken von Eigenverwaltung und Insolvenzplan
  16. I. Die systematische Stellung von Eigenverwaltung und Insolvenzplan in der InsO 8
  17. II. Eigenverwaltung und Insolvenzplan – cui bono? 12
  18. III. Eigenverwaltung und Insolvenzplan im Verbund 16
  19. IV. Problem der Fortführungsfinanzierung 19
  20. § 3 Sanierungsfähigkeit
  21. I. Vorbemerkungen 22
  22. II. Unternehmen in der Krise 24
  23. III. Sanierungsfähigkeit 33
  24. IV. Sanierungskonzept (IDW S 6) 39
  25. § 4 Finanzierungsoptionen im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren
  26. I. Einleitung 67
  27. II. Ausgangssituation 68
  28. III. Absicherung des Kreditgebers 70
  29. IV. Unechter und echter Massekredit 74
  30. V. Echter Massekredit 77
  31. VI. Unechter Massekredit 78
  32. VII. Zustimmungspflichten für den Abschluss eines Massekreditvertrags 85
  33. § 5 Kommunikation und Verhandlung in der Krise und im Insolvenzverfahren
  34. I. Einleitung 89
  35. II. Grundlagen der Unternehmenskommunikation 96
  36. III. Kommunikations- und Verhandlungssituationen im Eröffnungsverfahren 117
  37. IV. Kommunikations- und Verhandlungssituationen im eröffneten Insolvenzverfahren und ihre Besonderheiten 126
  38. V. Fazit 137
  39. 2. Teil Eigenverwaltung
  40. A. Eröffnungsverfahren
  41. § 6 Anordnungsvoraussetzungen, Antragsrecht, Antragsinhalte 138
  42. § 7 Vorläufige Eigenverwaltung 189
  43. § 8 Schutzschirmverfahren 253
  44. § 9 Vorläufiger Gläubigerausschuss 306
  45. B. Eröffnetes Verfahren
  46. § 10 Anordnungsvoraussetzungen und nachträgliche Anordnung 357
  47. § 11 Rechtsstellung und Aufgaben des Schuldners 382
  48. § 12 Rechtsstellung und Aufgaben des Sachwalters 424
  49. § 13 Zusammenspiel von Schuldner und Sachwalter bei der Betriebsfortführung 466
  50. § 14 Mitwirkung des Gläubigerausschusses 493
  51. § 15 Forderungsanmeldung, Forderungsprüfung und Verteilung 507
  52. § 16 Vorbereitung und Ablauf der Gläubigerversammlung 520
  53. § 17 Aufhebung der Eigenverwaltung 533
  54. § 18 Haftung, Liquiditätsplanung, Masseunzulänglichkeit 542
  55. C. Konzern
  56. § 19 Eigenverwaltung im nationalen Konzern 561
  57. § 20 Eigenverwaltung im internationalen Konzern 588
  58. D. Eigenverwaltung und EuInsVO
  59. § 21 Grenzüberschreitende Eigenverwaltung 604
  60. § 22 637
  61. 3. Teil Insolvenzplan
  62. A. Planvorbereitung und Planinitiative
  63. § 23 Planvorbereitung 638
  64. § 24 Planinitiativrecht 664
  65. B. Inhalt des Insolvenzplans
  66. § 25 Darstellender Teil des Insolvenzplans 676
  67. § 26 Gestaltender Teil des Insolvenzplans 693
  68. § 27 Plananlagen 754
  69. C. Einzelaspekte des darstellenden und gestaltenden Teils
  70. § 28 Gruppenbildung 803
  71. § 29 Fakultative Gläubigergruppen 827
  72. § 30 Absonderungsberechtigte Gläubiger, Eingriffe 834
  73. § 31 Anteilsinhaber, Debt-Equity-Swap 851
  74. § 32 Kreditrahmen 887
  75. § 33 Umwandlungen im Planverfahren 898
  76. § 34 Vergleichsrechnung 929
  77. D. Verfahrensablauf
  78. § 35 Vorprüfung durch das Insolvenzgericht, Niederlegung 969
  79. § 36 Gläubigerausschuss 985
  80. § 37 Ladung und Terminvorbereitung 1000
  81. § 38 Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin 1007
  82. § 39 Planänderungen 1015
  83. § 40 Stimmrechte im Planverfahren 1027
  84. § 41 Obstruktionsverbot 1049
  85. § 42 Planbestätigung 1073
  86. § 43 Minderheitenschutz, Rechtsmittel 1095
  87. § 44 Aufhebung des Insolvenzverfahrens 1147
  88. § 45 Vollstreckungsschutz und besondere Verjährungsfrist 1165
  89. § 46 Wirkungen des bestätigten Plans 1187
  90. § 47 Planüberwachung und Planerfüllung 1226
  91. §§ 48, 49 1273
  92. E. Konzern
  93. § 50 Insolvenzplan im nationalen Konzern 1274
  94. § 51 Insolvenzplan im internationalen Konzern 1315
  95. F. Formulare
  96. § 52 Musterinsolvenzplan und Planrechnungen mit Erläuterungen 1347
  97. §§ 53, 54 1437
  98. 4. Teil Arbeitsrecht
  99. § 55 Arbeitsrechtliche Sanierungsmaßnahmen
  100. I. Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer – Individualrechtliche Vereinbarungen 1438
  101. II. Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer – Kollektivrechtliche Vereinbarungen 1444
  102. III. Umstrukturierungen/Betriebsänderungen mit Interessenausgleich und Sozialplan 1455
  103. IV. Asset Deal und Betriebs(teil)übergang nach § 613a BGB 1465
  104. V. Kündigungen 1469
  105. VI. Transfergesellschaften zur Beschleunigung personalwirtschaftlicher Maßnahmen 1476
  106. VII. Arbeitsrechtliche Besonderheiten im Planverfahren 1477
  107. § 56 1480
  108. 5. Teil Steuerrecht
  109. § 57 Steuerfolgen der Sanierung durch Insolvenzplan
  110. I. Einleitung 1481
  111. II. Grundzüge der Besteuerung im (vorläufigen) Insolvenzverfahren 1485
  112. III. Steuerfolgen von Sanierungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren 1503
  113. IV. Insolvenzrechtliche Qualifikation 1535
  114. V. Steuerfolgen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens 1537
  115. VI. Steuerhaftung gemäß § 69 AO 1541
  116. VII. Steuerhaftung gemäß § 73 AO 1546
  117. 6. Teil Evaluierung des ESUG
  118. § 58 Die Ergebnisse der ESUG-Evaluation und Zukunftsperspektiven der Restrukturierung in der Insolvenz
  119. I. Grundlagen 1547
  120. II. Allgemeine Ergebnisse der Evaluation 1548
  121. III. Wesentliche Ergebnisse der strukturierten Befragung 1549
  122. IV. Ergebnisse der rechtswissenschaftlichen Analyse 1550
  123. V. Reformperspektiven 1557
  124. Stichwortverzeichnis 1561
Downloaded on 18.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/9783814558066-016/html?licenseType=restricted&srsltid=AfmBOorU2cNVDpuXkfk3RUZzZLM690bxLcA6OeWCvPuQgD8nFPbz3NzS
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