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IV. Besonderheiten der Rechnungslegung von Krankenhäusern

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A. Der Krankenhausmarkt in Deutschland 32 Gutmann/Kersten/Meyer sieht eine Honorierung nach den Kriterien Vorhalteleistungen, Versorgungs-stufen und Leistungsgruppen vor:76)Die Regierungskommission empfiehlt, künftig einen festen Betrag als Vor-haltekosten zu definieren, den Krankenhäuser je nach ihrer Zuordnung zu ver-schiedenen Versorgungsstufen (Grundversorgung, Regel- und Schwerpunkt-versorgung, Maximalversorgung) und zu definierten Leistungsgruppen erhalten. Damit sollen die Krankenhäuser wirtschaftlich entlastet werden. Künftig sollen Krankenhäuser in drei Krankenhaus-Versorgungsstufen, „Le-veln“ (Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung, Maximalver-sorgung), eingeordnet werden und entsprechend gefördert werden. An jede Stufe sollen einheitlich geltende Mindestvoraussetzungen geknüpft werden, um so einheitliche Standards für die apparative, räumliche und personelle Ausge-staltung zu schaffen. Zudem soll die lediglich grobe Zuweisung von Fachabteilungen durch genauer definierte Leistungsgruppen abgelöst werden. Dies soll vor dem Hintergrund umgesetzt werden, dass Behandlungen künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung genau definierter Struktur-voraussetzungen, z. B. für die personelle oder apparative Ausstattung. Für jede Leistungsgruppe wird ein sog. Vorhalteanteil festgelegt werden. Es ist geplant, das parlamentarische Verfahren im September 2023 zu starten und im Dezember 2023 abzuschließen, sodass die Reform zum 1.1.2024 in Kraft treten kann. An dem Reformvorhaben wird von Verbandsvertretern Kritik geübt, sodass sich die Umsetzung verzögern und die Schwerpunkte verschieben könnten.77)IV. Besonderheiten der Rechnungslegung von Krankenhäusern 1. Krankenhaus-Buchführungsverordnung Gutmann/Kersten/Meyer Die für den Krankenhaussektor charakteristische duale Finanzierung führt zu Besonderheiten in der Rechnungslegung von Krankenhäusern, denen der Ge-setzgeber durch die speziellen Bestimmungen der Krankenhaus-Buchfüh-rungsverordnung (KHBV) Rechnung trägt. Die Rechnungslegung und Finan-zierung von Krankenhäusern können insoweit nicht separat betrachtet werden, sondern bedingen einander.78)Die KHBV regelt für alle Krankenhäuser die Rechnungs- und Buchführungs-pflichten unabhängig von der Rechtsform und rechtlichen Selbstständigkeit ___________ 76) Siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/kranken-hausreform.html [19.1.2023]. 77) Siehe z. B. die Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., „DKG blickt auf 2023“, https://www.dkgev.de/dkg/presse [19.1.2023]. 78) Schmidt-Graumann, Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser, S. 7. 86 87 88 89 90 91
© 2023 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

A. Der Krankenhausmarkt in Deutschland 32 Gutmann/Kersten/Meyer sieht eine Honorierung nach den Kriterien Vorhalteleistungen, Versorgungs-stufen und Leistungsgruppen vor:76)Die Regierungskommission empfiehlt, künftig einen festen Betrag als Vor-haltekosten zu definieren, den Krankenhäuser je nach ihrer Zuordnung zu ver-schiedenen Versorgungsstufen (Grundversorgung, Regel- und Schwerpunkt-versorgung, Maximalversorgung) und zu definierten Leistungsgruppen erhalten. Damit sollen die Krankenhäuser wirtschaftlich entlastet werden. Künftig sollen Krankenhäuser in drei Krankenhaus-Versorgungsstufen, „Le-veln“ (Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung, Maximalver-sorgung), eingeordnet werden und entsprechend gefördert werden. An jede Stufe sollen einheitlich geltende Mindestvoraussetzungen geknüpft werden, um so einheitliche Standards für die apparative, räumliche und personelle Ausge-staltung zu schaffen. Zudem soll die lediglich grobe Zuweisung von Fachabteilungen durch genauer definierte Leistungsgruppen abgelöst werden. Dies soll vor dem Hintergrund umgesetzt werden, dass Behandlungen künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung genau definierter Struktur-voraussetzungen, z. B. für die personelle oder apparative Ausstattung. Für jede Leistungsgruppe wird ein sog. Vorhalteanteil festgelegt werden. Es ist geplant, das parlamentarische Verfahren im September 2023 zu starten und im Dezember 2023 abzuschließen, sodass die Reform zum 1.1.2024 in Kraft treten kann. An dem Reformvorhaben wird von Verbandsvertretern Kritik geübt, sodass sich die Umsetzung verzögern und die Schwerpunkte verschieben könnten.77)IV. Besonderheiten der Rechnungslegung von Krankenhäusern 1. Krankenhaus-Buchführungsverordnung Gutmann/Kersten/Meyer Die für den Krankenhaussektor charakteristische duale Finanzierung führt zu Besonderheiten in der Rechnungslegung von Krankenhäusern, denen der Ge-setzgeber durch die speziellen Bestimmungen der Krankenhaus-Buchfüh-rungsverordnung (KHBV) Rechnung trägt. Die Rechnungslegung und Finan-zierung von Krankenhäusern können insoweit nicht separat betrachtet werden, sondern bedingen einander.78)Die KHBV regelt für alle Krankenhäuser die Rechnungs- und Buchführungs-pflichten unabhängig von der Rechtsform und rechtlichen Selbstständigkeit ___________ 76) Siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/kranken-hausreform.html [19.1.2023]. 77) Siehe z. B. die Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., „DKG blickt auf 2023“, https://www.dkgev.de/dkg/presse [19.1.2023]. 78) Schmidt-Graumann, Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser, S. 7. 86 87 88 89 90 91
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Chapters in this book

  1. Frontmatter i
  2. Vorwort v
  3. Inhaltsverzeichnis vii
  4. Autorenverzeichnis xvii
  5. Abkürzungsverzeichnis xix
  6. Literaturverzeichnis xxiii
  7. A. Der Krankenhausmarkt in Deutschland
  8. I. Die Krankenhauswirtschaft in der Krise 1
  9. II. Systematik der Krankenhäuser in Deutschland 19
  10. III. Grundzüge der Krankenhausfinanzierung 23
  11. IV. Besonderheiten der Rechnungslegung von Krankenhäusern 32
  12. B. Typischer Krisenverlauf und Krisenindikatoren bei Krankenhäusern
  13. I. Typischer Krisenverlauf bei Krankenhäusern 41
  14. II. Krisenindikatoren bei Krankenhäusern 42
  15. C. Möglichkeiten der Sanierung von Krankenhäusern außerhalb der Insolvenz
  16. I. Strategische, operative und finanzielle Sanierungsmaßnahmen 47
  17. II. Sanierung mittels StaRUG 54
  18. D. Möglichkeiten der Sanierung von Krankenhäusern in der Insolvenz
  19. I. Allgemeines zur Sanierung im Insolvenzverfahren 69
  20. II. Besonderheiten bei der Sanierung von Krankenhäusern im Insolvenzverfahren 122
  21. E. Praxisfälle von Krankenhaussanierungen im Insolvenzverfahren
  22. I. Sanierung eines kommunalen Krankenhauses durch Insolvenzplan aus Eigenverwaltungssicht 175
  23. II. Rekommunalisierung eines privaten Krankenhauses durch Insolvenzplan aus Insolvenzverwaltersicht 185
  24. III. Sanierung einer Fachklinik durch Insolvenzplan aus Sachwaltersicht 194
  25. IV. Sanierung einer Kurklinik im Regelinsolvenzverfahren durch Gesellschafterwechsel im Verwalter-Insolvenzplan 200
  26. V. Sanierung eines privaten Krankenhauses durch Asset-Deal aus Sachwaltersicht 207
  27. F. Lessons learned 223
  28. Stichwortverzeichnis 227
Downloaded on 14.11.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/9783814558028-008/html?srsltid=AfmBOoo3FIjqXA1QIYzvA5--DJFxwT0d883zlFWuWi1uApP24i5sOw7h
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