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M. Anhang: Musterformulare zur Eigenverwaltung

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Eigenverwaltung
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199 M. Anhang: Musterformulare zur Eigenverwaltung Die nachfolgenden Muster verstehen sich als Vorschläge, welche im Hinblick auf die inhaltliche Tiefe ggf. auch deutlich erweiterungsbedürftig sind. Sie sollen insoweit lediglich beispielhafte Hinweise für die Praxis geben, wie ent-sprechende Anträge, Beschlüsse, Schriftsätze oder Vereinbarungen zu for-mulieren sind. Eine – ggf. auch tiefgreifende – Anpassung an den jeweiligen Einzelfall ist insoweit dringend zu empfehlen. I. Insolvenzantragstellung 1. Insolvenzantrag einer GmbH mit Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung [Briefkopf der Schuldnerin]551)An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – [Anschrift] [Ort, Datum] Insolvenzantrag der XYZ GmbH, Geschäftsanschrift: [...], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [...], HRB [...] Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Eigenschaft als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der XYZ GmbH (im Folgenden auch: Schuldnerin) beantrage ich, 1. das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen drohen-der Zahlungsunfähigkeit und wegen Überschuldung552) zu eröffnen, 2. gemäß § 270 InsO die Eigenverwaltung anzuordnen. ___________ 551) Aus Sicht des Verfassers erscheint es empfehlenswert, dass den Insolvenzantrag – vor-bereitet durch die insolvenzrechtlichen Berater – tatsächlich die Schuldnerin durch ihre vertretungsberechtigten Geschäftsführer stellt. Zugleich erscheint es empfehlenswert, dass dem eigentlichen Insolvenzantrag ggf. ein Anschreiben der insolvenzrechtlichen Berater beigefügt wird, in welchem diese unter Vollmachtsvorlage nochmals bestätigen, die Schuldnerin zu beraten und auch im Rahmen des weiteren (Eigenverwaltungs-)Ver-fahrens begleiten zu werden. 552) In Fällen drohender Zahlungsunfähigkeit liegt – mit Ausnahme von Sonderkonstellationen – nach der Erfahrung des Verfassers regelmäßig auch Überschuldung i. S. v. § 19 InsO vor. Bei einer Insolvenzantragstellung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit sollte daher – allein schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit und Transparenz gegenüber dem Insolvenzge-richt – stets geprüft werden, ob nicht auch der Insolvenzgrund der Überschuldung vorliegt. 616 617
© 2016 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

199 M. Anhang: Musterformulare zur Eigenverwaltung Die nachfolgenden Muster verstehen sich als Vorschläge, welche im Hinblick auf die inhaltliche Tiefe ggf. auch deutlich erweiterungsbedürftig sind. Sie sollen insoweit lediglich beispielhafte Hinweise für die Praxis geben, wie ent-sprechende Anträge, Beschlüsse, Schriftsätze oder Vereinbarungen zu for-mulieren sind. Eine – ggf. auch tiefgreifende – Anpassung an den jeweiligen Einzelfall ist insoweit dringend zu empfehlen. I. Insolvenzantragstellung 1. Insolvenzantrag einer GmbH mit Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung [Briefkopf der Schuldnerin]551)An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – [Anschrift] [Ort, Datum] Insolvenzantrag der XYZ GmbH, Geschäftsanschrift: [...], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [...], HRB [...] Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Eigenschaft als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der XYZ GmbH (im Folgenden auch: Schuldnerin) beantrage ich, 1. das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen drohen-der Zahlungsunfähigkeit und wegen Überschuldung552) zu eröffnen, 2. gemäß § 270 InsO die Eigenverwaltung anzuordnen. ___________ 551) Aus Sicht des Verfassers erscheint es empfehlenswert, dass den Insolvenzantrag – vor-bereitet durch die insolvenzrechtlichen Berater – tatsächlich die Schuldnerin durch ihre vertretungsberechtigten Geschäftsführer stellt. Zugleich erscheint es empfehlenswert, dass dem eigentlichen Insolvenzantrag ggf. ein Anschreiben der insolvenzrechtlichen Berater beigefügt wird, in welchem diese unter Vollmachtsvorlage nochmals bestätigen, die Schuldnerin zu beraten und auch im Rahmen des weiteren (Eigenverwaltungs-)Ver-fahrens begleiten zu werden. 552) In Fällen drohender Zahlungsunfähigkeit liegt – mit Ausnahme von Sonderkonstellationen – nach der Erfahrung des Verfassers regelmäßig auch Überschuldung i. S. v. § 19 InsO vor. Bei einer Insolvenzantragstellung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit sollte daher – allein schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit und Transparenz gegenüber dem Insolvenzge-richt – stets geprüft werden, ob nicht auch der Insolvenzgrund der Überschuldung vorliegt. 616 617
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