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VI. Erwerbs- oder Unternehmensprüfung (Due Diligence)

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Unternehmenskauf in Recht und Praxis
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Kapitel VI. Erwerbs- oder Unternehmensprüfung (Due Diligence) Georg Greitemann/Christine Funk 157 VI. Erwerbs- oder Unternehmensprüfung (Due Diligence) 1. Einführung Georg Greitemann/Christine Funk Der Begriff Due Diligence entstammt der US-amerikanischen Transaktions-praxis486) (wörtlich übersetzt: „gebührende Sorgfalt“) und steht für eine Prü-fung des Kaufobjekts beim Unternehmenskauf. Mit diesem Verfahren der Unternehmensprüfung beschafft sich etwa ein potentieller Käufer (aber un-ter Umständen auch Verkäufer, Finanzierer und Versicherer) Informationen über das Zielunternehmen. Organe des kaufenden Unternehmens erfüllen damit zugleich die ihnen bei Unternehmenskäufen gegenüber ihrer Gesell-schaft obliegende Sorgfaltspflicht (vgl. im Einzelnen Rn. 729). Daher geht einem Unternehmenskauf regelmäßig eine Due Diligence-Prüfung voraus. Gewöhnlich bedient sich der Käufer spezieller Berater (Rechtsanwälte, Wirt-schaftsprüfer, Steuerberater und anderer), die die Due Diligence für ihn durchführen.487)Das Verfahren der Due Diligence ist in Deutschland als solches rechtlich ungeregelt; in der Praxis hat sich jedoch ein gewisser Standard herausgebil-det. Die Due Diligence wird (sofern es sich bei dem Verkaufsprozess nicht um eine Auktion handelt) meist durch einen ausführlichen Fragenkatalog des potentiellen Käufers eingeleitet, der dann im weiteren Verlauf der Due Dili-gence vom Verkäufer abgearbeitet wird.488) Soweit die Antwort des Verkäu-fers unvollständig ist, besteht die Möglichkeit zu Nachfragen, sog. „Q&A-Prozess“ („Frage-Antwort-Prozess“).489) Die Berater des Käufers erstellen aus den im Q&A-Prozess gewonnen Erkenntnissen jeweils Berichte über die in dem Zielunternehmen schlummernden Risiken (vgl. im Einzelnen unten Rn. 726 f.). Für den Käufer erfüllt die Due Diligence unterschiedliche Aufgaben: xDie Due Diligence dient in erster Linie der Ermittlung von Risiken aber auch von Chancen im Zielunternehmen. xZeigen sich Risiken im Unternehmen, so ist darauf im Rahmen der Ver-handlung des Unternehmenskaufvertrages adäquat zu reagieren. Sofern es ___________ 486) Berens/Strauch, in: Berens/Brauner/Strauch/Knauer, Due Diligence bei Unternehmens-akquisitionen, S. 5 ff. 487) Elfring, JuS-Beilage 2007, 3 (3); Rüdiger, ZIP 2000, 989 (989 f.). 488) Muster für Fragekataloge (sog. „Checklisten“) finden sich bei Beisel/Andreas, in: Beck’sches Mandatshandbuch Due Diligence, Anhang, S. 683 ff.; Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, § 19, Ziffer 2; Berens/Strauch, in: Berens/Brauner/Strauch/Knauer, Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, S. 929 ff.; Ettinger, in: Ettinger/Jaques, Beck’sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand, S. 487 ff.; Fischer, in: Beisel Steuern, 8. Aufl., B.21.04 (Rechtliche Due Diligence) und B.21.05 (Steuerliche Due Di-ligence). 489) Zur Nachforschungspflicht des Rechtsanwalts: LG Berlin, v. 14.9.2012 – 2 O 540/11, BeckRS 2012, 19780, Besprechung: Ulrich, GmbHR 2012, R293. 685 686 687
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Kapitel VI. Erwerbs- oder Unternehmensprüfung (Due Diligence) Georg Greitemann/Christine Funk 157 VI. Erwerbs- oder Unternehmensprüfung (Due Diligence) 1. Einführung Georg Greitemann/Christine Funk Der Begriff Due Diligence entstammt der US-amerikanischen Transaktions-praxis486) (wörtlich übersetzt: „gebührende Sorgfalt“) und steht für eine Prü-fung des Kaufobjekts beim Unternehmenskauf. Mit diesem Verfahren der Unternehmensprüfung beschafft sich etwa ein potentieller Käufer (aber un-ter Umständen auch Verkäufer, Finanzierer und Versicherer) Informationen über das Zielunternehmen. Organe des kaufenden Unternehmens erfüllen damit zugleich die ihnen bei Unternehmenskäufen gegenüber ihrer Gesell-schaft obliegende Sorgfaltspflicht (vgl. im Einzelnen Rn. 729). Daher geht einem Unternehmenskauf regelmäßig eine Due Diligence-Prüfung voraus. Gewöhnlich bedient sich der Käufer spezieller Berater (Rechtsanwälte, Wirt-schaftsprüfer, Steuerberater und anderer), die die Due Diligence für ihn durchführen.487)Das Verfahren der Due Diligence ist in Deutschland als solches rechtlich ungeregelt; in der Praxis hat sich jedoch ein gewisser Standard herausgebil-det. Die Due Diligence wird (sofern es sich bei dem Verkaufsprozess nicht um eine Auktion handelt) meist durch einen ausführlichen Fragenkatalog des potentiellen Käufers eingeleitet, der dann im weiteren Verlauf der Due Dili-gence vom Verkäufer abgearbeitet wird.488) Soweit die Antwort des Verkäu-fers unvollständig ist, besteht die Möglichkeit zu Nachfragen, sog. „Q&A-Prozess“ („Frage-Antwort-Prozess“).489) Die Berater des Käufers erstellen aus den im Q&A-Prozess gewonnen Erkenntnissen jeweils Berichte über die in dem Zielunternehmen schlummernden Risiken (vgl. im Einzelnen unten Rn. 726 f.). Für den Käufer erfüllt die Due Diligence unterschiedliche Aufgaben: xDie Due Diligence dient in erster Linie der Ermittlung von Risiken aber auch von Chancen im Zielunternehmen. xZeigen sich Risiken im Unternehmen, so ist darauf im Rahmen der Ver-handlung des Unternehmenskaufvertrages adäquat zu reagieren. Sofern es ___________ 486) Berens/Strauch, in: Berens/Brauner/Strauch/Knauer, Due Diligence bei Unternehmens-akquisitionen, S. 5 ff. 487) Elfring, JuS-Beilage 2007, 3 (3); Rüdiger, ZIP 2000, 989 (989 f.). 488) Muster für Fragekataloge (sog. „Checklisten“) finden sich bei Beisel/Andreas, in: Beck’sches Mandatshandbuch Due Diligence, Anhang, S. 683 ff.; Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, § 19, Ziffer 2; Berens/Strauch, in: Berens/Brauner/Strauch/Knauer, Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen, S. 929 ff.; Ettinger, in: Ettinger/Jaques, Beck’sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand, S. 487 ff.; Fischer, in: Beisel Steuern, 8. Aufl., B.21.04 (Rechtliche Due Diligence) und B.21.05 (Steuerliche Due Di-ligence). 489) Zur Nachforschungspflicht des Rechtsanwalts: LG Berlin, v. 14.9.2012 – 2 O 540/11, BeckRS 2012, 19780, Besprechung: Ulrich, GmbHR 2012, R293. 685 686 687
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