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§ 52 Bestehenbleibende Rechte

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Bestehenbleibende Rechte § 52 Bachmann523Rahmen eines Altenteils immer noch vorkommend) oder Handlungen (z. B. Pflege-verpflichtung) sein. Um einen Zuzahlungsbetrag festsetzen zu können, sind die wiederkehrenden Leistun-gen zu bewerten (Naturalleistungen und Handlungen in Geldbeträge umzurechnen) und die Summe sämtlicher Leistungen mit der voraussichtlichen Restdauer des Rechts zu multiplizieren. Hängt die Dauer des Rechts von der Lebensdauer des Berechtigten ab, dann kann die Tabelle über die statistische Lebensdauer benützt werden. Künftig mögliche Veränderungen aufgrund einer Wertsicherungsverein-barung können hierbei nicht berücksichtigt werden.30)9. Vorkaufsrecht Ein Vorkaufsrecht kann für einen oder mehrere Verkaufsfälle bestellt werden (§§ 1094 ff. BGB). Ist es nur für einen Verkaufsfall bestellt,31) kann es in der Zwangs-versteigerung nicht ausgeübt werden (§ 1098 BGB). Es liegt aber hier trotzdem ein „Verkaufsfall“ vor; damit ist das Vorkaufsrecht „verbraucht“ und erlischt. Deshalb kann das Vorkaufsrecht für einen Verkaufsfall auch nicht als bestehen bleibendes Recht im geringsten Gebot berücksichtigt werden; somit kommt auch die Festset-zung eines Zuzahlungsbetrags hier nicht in Betracht.32)Das Vorkaufsrecht, welches für mehrere (oder alle) Verkaufsfälle bestellt wurde (§ 1097 letzter Halbs. BGB), kann im Versteigerungsverfahren zwar nicht ausgeübt werden. Aber wenn dieses Recht dem bestbetreibenden Gläubiger im Range vorgeht, bleibt es bestehen. Somit ist hier auch ein Zuzahlungsbetrag festzusetzen. Dieser ist nicht mit dem Verkehrswert des Grundstücks identisch; denn dieses Vorkaufsrecht kann erst ausgeübt werden, wenn der Ersteher das belastete Grundstück weiter verkauft. Als Faustregel gilt: 2 – 3 % des Verkehrswertes bildet den Zuzahlungsbetrag. 10. Vormerkung und Widerspruch Vormerkungen und Widersprüche sind nach § 48 ZVG wie eingetragene Rechte zu behandeln. Der Zuzahlungsbetrag für eine bestehen bleibende Vormerkung oder einen Widerspruch richtet sich somit nach den für das endgültige Recht maßgeb-lichen Gesichtspunkte. _____________ 30) So Böttcher, ZVG, §§ 50, 51 Rz. 34 m. w. N. 31) Das ist nach § 1097, Halbs. 1 BGB die gesetzliche Regel. 32) So Dassler/Schiffhauer/u. a.-Hintzen, § 51 Rz. 32; so auch Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.3.2011 – 3 W 28/11, Rpfleger 2011, 491 = FGPrax 2011, 177; a. A. Stöber, ZVG, § 51 Rz. 4.14, Löhnig/Siwonia, ZVG, § 51 Rz. 17. § 52 Bestehenbleibende Rechte (1) Ein Recht bleibt insoweit bestehen, als es bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigt und nicht durch Zahlung zu decken ist. Im übrigen er-löschen die Rechte. (2) Das Recht auf eine der in den §§ 912 bis 917 des Bürgerlichen Gesetzbuchs be-zeichneten Renten bleibt auch dann bestehen, wenn es bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt ist. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden auf 27 28 29 30

Bestehenbleibende Rechte § 52 Bachmann523Rahmen eines Altenteils immer noch vorkommend) oder Handlungen (z. B. Pflege-verpflichtung) sein. Um einen Zuzahlungsbetrag festsetzen zu können, sind die wiederkehrenden Leistun-gen zu bewerten (Naturalleistungen und Handlungen in Geldbeträge umzurechnen) und die Summe sämtlicher Leistungen mit der voraussichtlichen Restdauer des Rechts zu multiplizieren. Hängt die Dauer des Rechts von der Lebensdauer des Berechtigten ab, dann kann die Tabelle über die statistische Lebensdauer benützt werden. Künftig mögliche Veränderungen aufgrund einer Wertsicherungsverein-barung können hierbei nicht berücksichtigt werden.30)9. Vorkaufsrecht Ein Vorkaufsrecht kann für einen oder mehrere Verkaufsfälle bestellt werden (§§ 1094 ff. BGB). Ist es nur für einen Verkaufsfall bestellt,31) kann es in der Zwangs-versteigerung nicht ausgeübt werden (§ 1098 BGB). Es liegt aber hier trotzdem ein „Verkaufsfall“ vor; damit ist das Vorkaufsrecht „verbraucht“ und erlischt. Deshalb kann das Vorkaufsrecht für einen Verkaufsfall auch nicht als bestehen bleibendes Recht im geringsten Gebot berücksichtigt werden; somit kommt auch die Festset-zung eines Zuzahlungsbetrags hier nicht in Betracht.32)Das Vorkaufsrecht, welches für mehrere (oder alle) Verkaufsfälle bestellt wurde (§ 1097 letzter Halbs. BGB), kann im Versteigerungsverfahren zwar nicht ausgeübt werden. Aber wenn dieses Recht dem bestbetreibenden Gläubiger im Range vorgeht, bleibt es bestehen. Somit ist hier auch ein Zuzahlungsbetrag festzusetzen. Dieser ist nicht mit dem Verkehrswert des Grundstücks identisch; denn dieses Vorkaufsrecht kann erst ausgeübt werden, wenn der Ersteher das belastete Grundstück weiter verkauft. Als Faustregel gilt: 2 – 3 % des Verkehrswertes bildet den Zuzahlungsbetrag. 10. Vormerkung und Widerspruch Vormerkungen und Widersprüche sind nach § 48 ZVG wie eingetragene Rechte zu behandeln. Der Zuzahlungsbetrag für eine bestehen bleibende Vormerkung oder einen Widerspruch richtet sich somit nach den für das endgültige Recht maßgeb-lichen Gesichtspunkte. _____________ 30) So Böttcher, ZVG, §§ 50, 51 Rz. 34 m. w. N. 31) Das ist nach § 1097, Halbs. 1 BGB die gesetzliche Regel. 32) So Dassler/Schiffhauer/u. a.-Hintzen, § 51 Rz. 32; so auch Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.3.2011 – 3 W 28/11, Rpfleger 2011, 491 = FGPrax 2011, 177; a. A. Stöber, ZVG, § 51 Rz. 4.14, Löhnig/Siwonia, ZVG, § 51 Rz. 17. § 52 Bestehenbleibende Rechte (1) Ein Recht bleibt insoweit bestehen, als es bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigt und nicht durch Zahlung zu decken ist. Im übrigen er-löschen die Rechte. (2) Das Recht auf eine der in den §§ 912 bis 917 des Bürgerlichen Gesetzbuchs be-zeichneten Renten bleibt auch dann bestehen, wenn es bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt ist. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden auf 27 28 29 30

Chapters in this book

  1. Frontmatter i
  2. Inhaltsübersicht vii
  3. § 141 Ausführung des Teilungsplans nach Ausschließungsbeschluss 1002
  4. § 142 Dreißigjährige Frist für hinterlegten Betrag 1004
  5. § 143 Außergerichtliche Einigung über Erlösverteilung 1007
  6. § 144 Außergerichtliche Befriedigung der Berechtigten 1011
  7. § 145 Anzuwendende Vorschriften 1015
  8. § 145a Fremdwährungsgrundpfandrecht 1017
  9. § 146 Anordnung der Zwangsverwaltung 1025
  10. § 147 Eigenbesitz des Schuldners 1034
  11. § 148 Beschlagnahme des Grundstück und Umfang 1035
  12. § 149 Wohnräume und Unterhalt des Schuldners 1042
  13. § 150 Bestellung des Verwalters und Übergabe des Grundstücks 1046
  14. § 150a Vorgeschlagener Verwalter 1050
  15. § 150b Schuldner als Verwalter 1052
  16. § 150c Aufsichtsperson für Schuldner als Verwalter 1054
  17. § 150d Befugnisse des Schuldners als Verwalter 1054
  18. § 150e Keine Vergütung für Schuldner als Verwalter 1056
  19. § 151 Wirksamwerden der Beschlagnahme 1056
  20. § 152 Aufgaben des Verwalters 1058
  21. § 152a Ermächtigung des Bundesjustizministers 1073
  22. § 153 Anordnungen und Aufsicht des Gerichts 1082
  23. § 153a Anordnungen über Entgelt für Viehfutter 1086
  24. § 153b Einstweilige Einstellung auf Antrag des Insolvenzverwalters 1086
  25. § 153c Aufhebung der einstweiligen Einstellung 1089
  26. § 154 Verantwortung des Verwalters und Rechnungslegung 1091
  27. § 155 Verteilung der Nutzungen 1097
  28. § 156 Öffentliche Lasten; Verteilungstermin 1106
  29. § 157 Ausführung des Teilungsplans 1112
  30. § 158 Kapital von Grundpfandrechten 1117
  31. § 158a Fremdwährungsgrundpfandrecht und Zwangsverwaltung 1120
  32. § 159 Klage auf Änderung des Teilungsplans 1121
  33. § 160 Außergerichtliche Verteilung 1123
  34. § 161 Aufhebung des Verfahrens 1123
  35. § 162 Anzuwendende Vorschriften 1133
  36. § 163 Zuständiges Amtsgericht; Schiffsregister; Beteiligte 1147
  37. § 164 Antragsvoraussetzungen und Glaubhaftmachung 1156
  38. § 165 Bewachung, Verwahrung; Quasi-Zwangsverwaltung 1160
  39. § 166 Beschlagnahme gegen den Schiffer und dessen Beteiligtenstellung 1191
  40. § 167 Terminsbestimmung; Bezeichnung des Schiffes 1196
  41. § 168 Bekanntmachung der Terminsbestimmung 1200
  42. § 168a 1203
  43. § 168b Anmeldung von Rechten der Schiffsgläubiger beim Registergericht 1204
  44. § 168c Schiffshypothek in ausländischer Währung 1205
  45. § 169 Vorausverfügungen über Miet- oder Pachtzins; Schiffshypothek gegen Ersteher 1207
  46. § 169a Kein Antrag auf Versagung des Zuschlags bei Seeschiffen 1222
  47. § 170 Gerichtliche Bewachung und Verwahrung des versteigerten Schiffes 1224
  48. § 170a Zwangsversteigerung eines Schiffsbauwerks 1230
  49. § 171 Ausländische Schiffe: Versteigerung und Verwaltung 1237
  50. § 171a Entsprechende Anwendung des ersten Abschnitts 1251
  51. § 171b Zuständiges Amtsgericht und Pfandrechtsregister 1270
  52. § 171c Besondere Anordnungsvoraussetzungen, Wirksamwerden der Beschlagnahme und Quasi-Zwangsverwaltung 1272
  53. § 171d Terminsbestimmung 1281
  54. § 171e Registerpfandrechte an Luftfahrzeugen in ausländischer Währung 1284
  55. § 171f Miet- oder Pachtzins – Hypothek 1287
  56. § 171g Sicherungsmaßnahmen nach Zuschlag, Bewachung und Verwahrung 1289
  57. § 171h Ausländische Luftfahrzeuge 1291
  58. § 171i Ausländische Luftfahrzeuge: Rangordnung der Rechte; Besonderheiten bei Klasse 3 und 4 1294
  59. § 171k*) Ausländische Luftfahrzeuge: Verfügungen nach der Beschlagnahme 1296
  60. § 171l Ausländische Luftfahrzeuge: Benachrichtigung der ausländischen Registerbehörde, Terminsbestimmung 6 Wochen vorher, Bekanntmachung auch im Ausland 1298
  61. § 171m Ausländische Luftfahrzeuge: Beschwerde gegen Erteilung des Zuschlags 1301
  62. § 171n Bewertung ausländischer Mietrechte 1302
  63. § 172 Zwangsversteigerung in Insolvenzverfahren 1305
  64. § 173 Beschluss ist keine Beschlagnahme 1309
  65. § 174 Berücksichtigung der Insolvenzgläubiger 1309
  66. § 174a Antragsrecht des Insolvenzverwalters 1311
  67. § 175 Antragsrecht des Erben 1312
  68. § 176 Anzuwendende Vorschriften 1314
  69. § 177 Glaubhaftmachung durch Urkunden 1315
  70. § 178 Nachlassinsolvenz 1316
  71. § 179 Berücksichtigung eines Nachlassgläubigers 1317
  72. § 180 Aufhebung einer Gemeinschaft 1318
  73. § 181 Voraussetzungen der Anordnung 1327
  74. § 182 Feststellung des geringsten Gebots 1328
  75. § 11 Rangordnung mehrerer Rechte in derselben Klasse 132
  76. § 183 Vermietung oder Verpachtung 1331
  77. § 184 Keine Sicherheitsleistung eines Miteigentümers 1332
  78. § 185 Anhängiges Verfahren über Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes 1332
  79. § 186 Übergangsvorschrift zum 2. Justizmodernisierungsgesetz 1334
  80. Einführungsgesetz zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung 1335
  81. Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) 1339
  82. Basiszinssätze 1347
  83. Sterbetafel 2009/2011 Deutschland 1349
  84. § 12 Rangordnung innerhalb desselben Rechts 139
  85. § 2 Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts 14
  86. § 13 Laufende wiederkehrende Beträge und Rückstände 151
  87. § 14 Ansprüche von unbestimmtem Betrag 162
  88. § 15 Anordnung der Versteigerung 167
  89. § 1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte 1
  90. § 3 Zustellung 20
  91. § 16 Zulässigkeit und Inhalt des Antrags 216
  92. § 17 Bucheigentum des Vollstreckungsschuldners als Versteigerungsvoraussetzung 243
  93. § 18 Verfahrensverbindung 258
  94. § 19 Eintragung des Vollstreckungsvermerks in das Grundbuch 268
  95. § 20 Wirkungen des Anordnungsbeschlusses 281
  96. § 4 Zustellung durch Aufgabe zur Post 30
  97. § 21 Umfang der Beschlagnahme 310
  98. § 22 Zeitpunkt des Eintritts der Beschlagnahmewirkung 316
  99. § 23 Wirkungen der Beschlagnahme 329
  100. § 24 Verwaltung und Benutzung innerhalb ordnungsmäßiger Wirtschaft 347
  101. § 25 Maßregeln zur Gefahrenabwehr 357
  102. § 5 Zustellungsbevollmächtigter beim Grundbuchamt als Zustellungsbevollmächtigter im Verfahren nach dem ZVG 35
  103. § 26 Fortsetzung des Verfahrens nach Beschlagnahme trotz wirksamer Veräußerung 367
  104. § 27 Beitritt 376
  105. § 6 Zustellungsvertreter 37
  106. § 28 Entgegenstehende Rechte 387
  107. § 29 Antragsrücknahme 393
  108. § 30 Einstweilige Einstellung durch Bewilligung des Gläubigers 394
  109. § 30a Einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners 397
  110. § 30b Antrag auf einstweilige Einstellung binnen einer Notfrist 403
  111. § 30c Erneute Einstellung 404
  112. § 30d Einstweilige Einstellung auf Antrag des Insolvenzverwalters 405
  113. § 30e Auflage zur einstweiligen Einstellung 410
  114. § 30f Aufhebung der einstweiligen Einstellung 412
  115. § 31 Fortsetzung auf Antrag des Gläubigers 414
  116. § 32 Zustellung des Aufhebungs- oder Einstellungsbeschlusses 415
  117. § 33 Entscheidung durch Versagung des Zuschlags 416
  118. § 34 Löschung des Versteigerungsvermerks 418
  119. § 35 Versteigerung durch Vollstreckungsgericht 421
  120. § 36 Bestimmung des Versteigerungstermins 421
  121. § 37 Wesentlicher Inhalt der Terminsbestimmung 425
  122. § 38 Weitere Angaben in der Terminsbestimmung 425
  123. § 39 Bekanntmachung der Terminsbestimmung 437
  124. § 40 Gerichtstafel und andere Veröffentlichungen 440
  125. § 41 Zustellung an die Beteiligten 442
  126. § 42 Gestattung von Akteneinsicht 446
  127. § 43 Aufhebung des Versteigerungstermins 450
  128. § 44 Geringstes Gebot 455
  129. § 7 Funktion, Pflichten und Rechte des Zustellungsvertreters 45
  130. § 45 Feststellung des geringsten Gebots 483
  131. § 46 Wiederkehrende Naturalleistungen 491
  132. § 47 Wiederkehrende Geldleistungen 494
  133. § 48 Bedingte Rechte 496
  134. § 49 Bargebot 501
  135. § 50 Erhöhung des zu zahlenden Betrags 506
  136. § 8 Zustellung an den Schuldner nach der ZPO 50
  137. § 51 Erhöhung bei Nichthypothekenrechten 516
  138. § 52 Bestehenbleibende Rechte 523
  139. § 53 Schuldübernahme des Erstehers 532
  140. § 54 Kündigung von Grundpfandrechten 536
  141. § 55 Gegenstand der Versteigerung 539
  142. § 56 Gefahrübergang auf den Ersteher 547
  143. § 57 Mieter und Pächter 552
  144. § 57a Kündigungsrecht des Erstehers 552
  145. § 57b Vorausverfügungen über Miet- oder Pachtzins 553
  146. § 9 Beteiligte 55
  147. § 57c, § 57d 565
  148. § 58 Kosten des Zuschlagsbeschlusses 566
  149. § 59 Abweichende Feststellung des geringsten Gebots 570
  150. § 60 592
  151. § 61 592
  152. § 62 Erörterungen über das geringste Gebot 592
  153. § 63 Einzel-, Gesamt- und Gruppenausgebot mehrerer Grundstücke 593
  154. § 64 Berücksichtigung der Gesamthypothek 605
  155. § 65 Besondere Versteigerung 617
  156. § 66 Verfahrensablauf im Versteigerungstermin 623
  157. § 67 Verlangen einer Sicherheitsleistung durch Beteiligten 638
  158. § 68 Höhe der Sicherheitsleistung 642
  159. § 69 Art der Sicherheitsleistung 648
  160. § 70 Sofortige Entscheidung über Sicherheitsleistung 652
  161. § 71 Zurückweisung eines unwirksamen Gebots 658
  162. § 72 Erlöschen eines Gebots bei Zulassung eines Übergebots 674
  163. § 73 Verkündung des letzten Gebots 679
  164. § 74 Anhörung der Beteiligten über den Zuschlag 682
  165. § 74a Antrag auf Versagung des Zuschlags 683
  166. § 74b Ausnahme von § 74a 703
  167. § 75 Einstellung durch Vorlage eines Einzahlungs- oder Überweisungsnachweises 705
  168. § 76 Einstellung wegen Deckung des Gläubigeranspruchs 711
  169. § 77 Einstellung mangels Geboten 714
  170. § 78 Protokoll über Terminsvorgänge 718
  171. § 79 Keine Bindung an vorher getroffene Entscheidungen 723
  172. § 80 Keine Berücksichtigung nicht protokollierter Vorgänge 726
  173. § 81 Zuschlagsberechtigte 727
  174. § 82 Zuschlagsbeschluss 734
  175. § 83 Voraussetzungen für Versagung des Zuschlags 736
  176. § 84 Keine Versagung des Zuschlags 743
  177. § 85 Versagung bei Antrag auf neuen Versteigerungstermin 745
  178. § 85a Versagung bei zu geringem Meistgebot 749
  179. § 86 Wirkung der Versagung 757
  180. § 87 Verkündungstermin 760
  181. § 88 Zustellung des Beschlusses 763
  182. § 89 Wirksamwerden des Zuschlags 765
  183. § 90 Eigentumserwerb durch Zuschlag 766
  184. § 91 Erlöschen von Rechten 771
  185. § 92 Anspruch auf Wertersatz 783
  186. § 93 Zuschlagsbeschluss als Vollstreckungstitel 796
  187. § 10 Rangklassen der Gläubigerbefriedigung 79
  188. § 94 Gerichtliche Verwaltung 803
  189. § 95 Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde 807
  190. § 96 Anzuwendende Vorschriften 810
  191. § 97 Beschwerdeberechtigte 811
  192. § 98 Beginn der Beschwerdefrist 812
  193. § 99 Gegner des Beschwerdeführers 813
  194. § 100 Beschwerdegründe 814
  195. § 101 Begründete Beschwerde 815
  196. § 102 Berechtigte für weitere Beschwerde 816
  197. § 103 Zustellung der Beschwerdeentscheidung 817
  198. § 104 Wirksamwerden der Zuschlagserteilung in der Beschwerde 818
  199. § 105 Bestimmung des Verteilungstermins 819
  200. § 106 Vorläufiger Teilungsplan 822
  201. § 107 Teilungsmasse 823
  202. § 108 827
  203. § 109 Kosten des Verfahrens und Überschuss 828
  204. § 110 Nachstehende Rechte 831
  205. § 111 Betagter Anspruch 834
  206. § 112 Gesamtausgebot 836
  207. § 113 Aufstellung des Teilungsplans 843
  208. § 114 Aufnahme angemeldeter Ansprüche 851
  209. § 114a Kein Anspruch des Erstehers unter 7/10-Grenze 879
  210. § 115 Widerspruch gegen den Teilungsplan 888
  211. § 116 Aussetzung der Ausführung des Teilungsplans 898
  212. § 117 Ausführung bei Zahlung des Bargebots 900
  213. § 118 Ausführung bei Nichtzahlung des Versteigerungserlöses 912
  214. § 119 Aufstellung des Teilungsplans bei bedingtem Anspruch 920
  215. § 120 Ausführung des Teilungsplans bei aufschiebender Bedingung 923
  216. § 121 Zuteilung auf Ersatzansprüche 925
  217. § 122 Verteilung bei Gesamthypothek 929
  218. § 123 Hilfsübertragung bei Gesamthypothek 934
  219. § 124 Verteilung bei Widerspruch gegen den Teilungsplan 936
  220. § 125 Zuteilung des erhöhten Betrages 939
  221. § 126 Hilfszuteilung bei unbekannten Berechtigten 945
  222. § 127 Vermerke auf Hypothekenbriefen und vollstreckbaren Titeln 950
  223. § 128 Eintragung einer Sicherungshypothek 953
  224. § 129 Spätere Rangverschiebung der Sicherungshypotheken 960
  225. § 130 Eintragungen in das Grundbuch 964
  226. § 130a Vormerkung 974
  227. § 131 Löschung einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld 981
  228. § 132 Vollstreckbarkeit und Vollstreckungsklausel 983
  229. § 133 Vollstreckung ohne Zustellung des Vollstreckungstitels 987
  230. § 134 991
  231. § 135 Unbekannter Berechtigter 991
  232. § 136 Kraftloserklärung eines Grundpfandbriefs 993
  233. § 137 Nachträgliche Ermittlung des Berechtigten 994
  234. § 138 Ermächtigung zum Aufgebot 996
  235. § 139 Terminsbestimmung bei nachträglicher Ermittlung 998
  236. § 140 Aufgebotsverfahren 999
  237. Bearbeiterverzeichnis ix
  238. Stichwortverzeichnis 1353
  239. Vorwort v
  240. Literaturverzeichnis xi
Downloaded on 23.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/9783814557052.523/html?licenseType=restricted&srsltid=AfmBOoosN7EhRSQ-Y0giPK9V8sObkus5yrot0djfc8AzR6xZ9jVymO0k
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