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Band S.

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Sachanlagevermögen1119(2) Rechtlicher Rahmen: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den privaten Rundfunk sind die jewei-ligen Landesmediengesetze, Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und dem jeweils gütigen Medien-staatsvertrag. Die Landesmedienanstalten entscheiden über die Erteilung, die Rücknahme und den Wi-derruf von Sendelizenzen der privaten Anbieter und kontrollieren die Einhaltung der Programmvor-schriften. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Rundfunkwesen (KEK) achtet darauf, dass durch die Lizenzvergabe keine vorherrschende Meinungsmacht entsteht. (3) Der Markt: Das Gesamtangebot des privaten Rundfunks umfasst rund 200 Hörfunkprogramme so-wie 120 Fernsehprogramme; darunter 20 bundesweit empfangbare Programme. Zu den einzelnen Anbietern siehe Medienökonomie (mit Literaturangaben). Siehe auch Rund-funk, Öffentlich-rechtlicher. Literatur: Hesse, A.: Rundfunkrecht, 3. Auflage München 2003; Pürer, Heinz: Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, UVK Verlagsgesellschaft Konstanz (2003). Internet-Adressen: www.alm.de; www.kek-online.de; www.vprt.de. Rundfunksystem, Duales siehe Duales Rundfunksystem. Rundreiseproblem siehe Reihenfolgeproblem. Rüstzeit fertigungsunabhängige Zeit für die Vorbereitung und den Abschluss einer Operation. RVS Abk. für Rokeach-Value-Survey. S SA 8000 Abk. für Social Accountability Standard 8000. Erstes weltweite Zertifizierungssystem für Arbeitsstan-dards in der Beschaffungskette (z.B. Einsatz beim Otto-Versand). Als eine Selbstverpflichtung in den USA von Social Accountability International (SAI), Non-Profit-Partner des Council on Economic Prio-rities (CEP) entwickelt. Das Managementsystem lehnt sich an die Qualitäts- und Umweltmanagement-systeme wie ISO 9000 und ISO 14001 an. Die Mitgliedsfirmen unterwerfen sich bezüglich bestimmter Kriterien in acht Schlüsselfeldern (wie Höchstarbeitszeiten, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit etc.) einer unabhängigen Kontrolle und Zertifizierung durch Dritte. Das SA 8000 könnte sich als freiwilliger weltweiter Standard für soziale Managementsysteme durchsetzen. Siehe auch Corporate Citizenship (mit Literaturangaben). Internetadresse: http://www.cepaa.org/introduction.htm Sachanlagevermögen (property, plant and equipment) umfasst alle Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte des An-lagevermögens mit physischer Substanz, die ungeachtet der juristischen Eigentumsverhältnisse, im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens sind, und die das Unternehmen langfristig, das heißt in der Regel länger als ein Jahr nutzen will. Die Ausweisvorschriften des HGB unterscheiden nicht zwischen betriebsnotwendigen und nicht be-triebsnotwendigen Sachanlagen. Insofern vermitteln Jahresabschlüsse nach den internationalen Grundsätzen einen besseren Einblick in die Vermögenslage: Nach IAS/IFRS sind als Finanzan-lagen gehaltene Immobilien (investment property) unter den Finanzanlagen auszuweisen.

Sachanlagevermögen1119(2) Rechtlicher Rahmen: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den privaten Rundfunk sind die jewei-ligen Landesmediengesetze, Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und dem jeweils gütigen Medien-staatsvertrag. Die Landesmedienanstalten entscheiden über die Erteilung, die Rücknahme und den Wi-derruf von Sendelizenzen der privaten Anbieter und kontrollieren die Einhaltung der Programmvor-schriften. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Rundfunkwesen (KEK) achtet darauf, dass durch die Lizenzvergabe keine vorherrschende Meinungsmacht entsteht. (3) Der Markt: Das Gesamtangebot des privaten Rundfunks umfasst rund 200 Hörfunkprogramme so-wie 120 Fernsehprogramme; darunter 20 bundesweit empfangbare Programme. Zu den einzelnen Anbietern siehe Medienökonomie (mit Literaturangaben). Siehe auch Rund-funk, Öffentlich-rechtlicher. Literatur: Hesse, A.: Rundfunkrecht, 3. Auflage München 2003; Pürer, Heinz: Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, UVK Verlagsgesellschaft Konstanz (2003). Internet-Adressen: www.alm.de; www.kek-online.de; www.vprt.de. Rundfunksystem, Duales siehe Duales Rundfunksystem. Rundreiseproblem siehe Reihenfolgeproblem. Rüstzeit fertigungsunabhängige Zeit für die Vorbereitung und den Abschluss einer Operation. RVS Abk. für Rokeach-Value-Survey. S SA 8000 Abk. für Social Accountability Standard 8000. Erstes weltweite Zertifizierungssystem für Arbeitsstan-dards in der Beschaffungskette (z.B. Einsatz beim Otto-Versand). Als eine Selbstverpflichtung in den USA von Social Accountability International (SAI), Non-Profit-Partner des Council on Economic Prio-rities (CEP) entwickelt. Das Managementsystem lehnt sich an die Qualitäts- und Umweltmanagement-systeme wie ISO 9000 und ISO 14001 an. Die Mitgliedsfirmen unterwerfen sich bezüglich bestimmter Kriterien in acht Schlüsselfeldern (wie Höchstarbeitszeiten, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit etc.) einer unabhängigen Kontrolle und Zertifizierung durch Dritte. Das SA 8000 könnte sich als freiwilliger weltweiter Standard für soziale Managementsysteme durchsetzen. Siehe auch Corporate Citizenship (mit Literaturangaben). Internetadresse: http://www.cepaa.org/introduction.htm Sachanlagevermögen (property, plant and equipment) umfasst alle Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte des An-lagevermögens mit physischer Substanz, die ungeachtet der juristischen Eigentumsverhältnisse, im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens sind, und die das Unternehmen langfristig, das heißt in der Regel länger als ein Jahr nutzen will. Die Ausweisvorschriften des HGB unterscheiden nicht zwischen betriebsnotwendigen und nicht be-triebsnotwendigen Sachanlagen. Insofern vermitteln Jahresabschlüsse nach den internationalen Grundsätzen einen besseren Einblick in die Vermögenslage: Nach IAS/IFRS sind als Finanzan-lagen gehaltene Immobilien (investment property) unter den Finanzanlagen auszuweisen.
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