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4 Buchung täglicher Geschäftsfälle Teil 1

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4 Buchung täglicher Geschäftsfälle Teil 1 4.1 Lieferanten- und Kundenbuchungen 4.1.1 Anschaffungsnebenkosten Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögens-gegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, so-weit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den An-schaffungskosten gehören auch Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskos-ten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. Zu den Anschaffungsnebenkosten, die beim Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffen sowie fremden Bauteilen und Handelswaren neben dem Kaufpreis anfallen, zählen z.B. Aufwendungen für - Transport und Transportversicherung, - Verpackung, - Aufstellung und Montage, - Provisionen, - Vermittlung, - Einfuhrzölle, - Grunderwerbsteuer und - Notariatsgebühren. Die Vorsteuer zählt nicht zu den Anschaffungsnebenkosten, da sie eine Forderung an das Finanzamt darstellt und mit der vom Unternehmen zu leistenden Umsatzsteuer verrechnet wird. Anschaffungspreisminderungen, wie z.B. Skonto, mindern den Wert der angeschaff-ten Produkte und müssen demzufolge vom Kaufpreis abgesetzt werden. Die Anschaffungsnebenkosten werden auch als Bezugskosten bezeichnet. Die unterschiedlichen Bezugskosten können direkt auf die betreffenden Material- oder Warenbestandskonten der Kontenklasse 2 gebucht werden oder sie werden zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit zunächst auf Unterkonten der betreffenden Be-standskonten gebucht, um sie dann spätestens zum Jahresabschluss werterhöhend oder wertmindernd auf die Bestandskonten zu verbuchen. Bezugskosten für Vorräte werden als aktive Bestandskonten geführt. Der Sinn und der Zweck der Erfassung von Bezugskosten bestehen in der perioden-gerechten Verteilung dieser Aufwendungen. Es soll verhindert werden, dass die Be-zugskosten nur ein einziges Mal nämlich im Jahr der Entstehung als Aufwand die Un-ternehmen belasten. Vielmehr soll durch die Werterhöhung oder Wertminderung der Produkte in Verbindung mit der anschließenden Abschreibung eine Verteilung des

4 Buchung täglicher Geschäftsfälle Teil 1 4.1 Lieferanten- und Kundenbuchungen 4.1.1 Anschaffungsnebenkosten Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögens-gegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, so-weit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den An-schaffungskosten gehören auch Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskos-ten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. Zu den Anschaffungsnebenkosten, die beim Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffen sowie fremden Bauteilen und Handelswaren neben dem Kaufpreis anfallen, zählen z.B. Aufwendungen für - Transport und Transportversicherung, - Verpackung, - Aufstellung und Montage, - Provisionen, - Vermittlung, - Einfuhrzölle, - Grunderwerbsteuer und - Notariatsgebühren. Die Vorsteuer zählt nicht zu den Anschaffungsnebenkosten, da sie eine Forderung an das Finanzamt darstellt und mit der vom Unternehmen zu leistenden Umsatzsteuer verrechnet wird. Anschaffungspreisminderungen, wie z.B. Skonto, mindern den Wert der angeschaff-ten Produkte und müssen demzufolge vom Kaufpreis abgesetzt werden. Die Anschaffungsnebenkosten werden auch als Bezugskosten bezeichnet. Die unterschiedlichen Bezugskosten können direkt auf die betreffenden Material- oder Warenbestandskonten der Kontenklasse 2 gebucht werden oder sie werden zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit zunächst auf Unterkonten der betreffenden Be-standskonten gebucht, um sie dann spätestens zum Jahresabschluss werterhöhend oder wertmindernd auf die Bestandskonten zu verbuchen. Bezugskosten für Vorräte werden als aktive Bestandskonten geführt. Der Sinn und der Zweck der Erfassung von Bezugskosten bestehen in der perioden-gerechten Verteilung dieser Aufwendungen. Es soll verhindert werden, dass die Be-zugskosten nur ein einziges Mal nämlich im Jahr der Entstehung als Aufwand die Un-ternehmen belasten. Vielmehr soll durch die Werterhöhung oder Wertminderung der Produkte in Verbindung mit der anschließenden Abschreibung eine Verteilung des
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