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Weiblich, wohnungslos, schutzlos? Eine kritische Perspektive auf die sozialstaatliche Absicherung von Frauen in Wohnungslosigkeit

  • J. Timo Weishaupt

    Timo Weishaupt ist seit 2015 Professor für Soziologie mit dem Schwerpunkt Sozialpolitik an der Georg-August-Universität Göttingen

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Published/Copyright: July 31, 2025

Zusammenfassung

Sozialwissenschaftliche Studien zeigen, dass die Biografien wohnungsloser Frauen häufig von Gewalt und traumatischen Erfahrungen geprägt sind, während ihre individuell organisierten Bewältigungsstrategien mit erheblichem Anpassungsdruck und weitreichenden Abhängigkeitsverhältnissen einhergehen. Weniger umfassend untersucht wurde hingegen, warum der deutsche Sozialstaat trotz seiner im internationalen Vergleich guten Ausstattung diesen Frauen nicht oder nur begrenzt bei der Überwindung ihrer Notlage helfen kann. Dieser Aufsatz zeigt anhand einer kritischen, geschlechtsspezifischen Analyse des (kommunalen) Sozialstaats bzw. des Wohnungslosenhilfesystems systematisch auf, warum bestehende Unterstützungsangebote manche hilfebedürftigen Frauen entweder gar nicht, nur zum Teil oder ausschließlich unter großen Anstrengungen erreichen. Die empirische Basis der Argumentation bilden über 90 Interviews mit von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen sowie mit Expert*innen aus dem Hilfesystem, die zwischen 2020 und 2024 geführt wurden.

Abstract

Social science studies show remarkably well that the biographies of women experiencing homelessness are often shaped by violence and traumata, while their coping strategies typically involve one-sided dependencies and a need to accept and adapt to abusive circumstances. There is far less research, however, into why the German welfare state, despite its good resources by international standards, is only able to help these women to a limited extent, if at all, in overcoming their predicament. Through a critical, gender-specific analysis of the (municipal) welfare state and homelessness support system, this article systematically illuminates why and where there are gaps in service provision and why existing services (partially) fail to reach vulnerable women. The empirical basis is formed by over 90 interviews conducted with people affected by homelessness and experts from the support system between 2020 and 2024.

1 Einleitung[1]

„Niemand muss in Deutschland auf der Straße leben!“ Dieses Narrativ, das die Lebensrealität von Betroffenen stark vereinfacht, ist trotz der fachlichen Kritik in Deutschland vielerorts noch immer verbreitet. Ausgangspunkt dabei ist, dass es in Deutschland einen im internationalen Vergleich gut ausgebauten Sozialstaat gibt, der ein Grundeinkommen und die Gesundheitsversorgung sichert und durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) das Anmieten einer Wohnung ermöglichen soll. Städte und Gemeinden sind zudem dazu verpflichtet, allen unfreiwillig obdachlosen Personen eine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommt ein dichtes Netzwerk an sozialen Einrichtungen des Dritten Sektors, die eine Vielzahl an Hilfsangeboten bereithalten – von Tagestreffs über spezialisierte Beratungsstellen hin zu Kleiderkammern und Suppenküchen. Frauen erhalten darüber hinaus zusätzliche Notfallhilfen durch Frauenhäuser oder Frauennotrufe. Zudem verfügen Frauen über größere soziale Netzwerke, die sie auffangen können – so die weitverbreitete Interpretation offizieller Statistiken und Schätzungen, die deutlich weniger wohnungslose Frauen als Männer zählen, wenngleich die Zahl der betroffenen Frauen kontinuierlich zunimmt (BMAS 2022; BMWSB 2024c). Vermeintliches Fazit: Wer auf der Straße lebt – auch und gerade als Frau – müsse die Angebote nur nutzen (wollen), um zumindest die akutesten Probleme zu beheben.

In dem folgenden Beitrag möchte ich eine empirisch fundierte Gegenperspektive zu dieser den politischen Alltag und gesellschaftlichen Diskurs prägenden, aber zu einfach gedachten und daher „schaurig schönen“ – wie es Stephan Lessenich (2020: 118) jüngst an anderer Stelle formuliert hat – Erzählung über die Wirkmacht des deutschen Sozialstaats und zu den euphemistisch dargestellten Bewältigungsstrategien von Frauen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, entwickeln. Dafür werde ich zunächst die geschlechtsspezifischen Lebenslagen, Auslöser und Bewältigungsstrategien von wohnungslosen Frauen darlegen, die sich zwar durchaus punktuell mit denen von Männern decken können, aber nicht grundsätzlich gleichzusetzen sind. In einem zweiten Schritt arbeite ich eine kritische Analyse von (kommunaler) Sozialpolitik heraus, die Versorgungslücken und systemische Mängel aufzeigt und erklärt, warum sozialstaatliche Angebote nicht, nur zum Teil oder nur unter großen Anstrengungen bei hilfebedürftigen Frauen ankommen oder von diesen angenommen werden können. Auch hier gilt: Viele der hier herausgearbeiteten Mechanismen sind zwar auch bei Männern wirkmächtig, aber aufgrund der dominanten männlichen Norm, auf die das Hilfesystem historisch ausgerichtet ist (Recktenwald 2023), befinden sich wohnungslose Frauen innerhalb dieses Systems in einer geschlechtsspezifisch besonders prekären Lage.[2] Ich unterscheide hierbei analytisch zwischen dem Sozialstaat, welcher Einrichtungen und Leistungen der öffentlichen Hand umfasst, und dem Dritten Sektor, also den freien Trägern und Non-Profit-Organisationen, die als nicht staatliche Akteure in der Regel niedrigschwellig ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote bereitstellen.

Die empirische Grundlage bilden über 90 narrative Interviews, die zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2024 in drei mittelgroßen, westdeutschen Städten mit Expert*innen aus der Praxis (Verwaltung, Politik, Trägereinrichtungen und weitere relevante Institutionen wie beispielsweise Fachkliniken, Polizei und auf Miet- und Sozialrecht spezialisierte Anwaltskanzleien) sowie mit Erfahrungsexpert*innen, die Wohnungslosigkeit selbst erlebt haben, geführt wurden. Hinzu kommen mehrere ethnografische Begegnungen mit wohnungslosen Frauen, zahlreiche informelle Gespräche mit Vertreter*innen aus Hilfseinrichtungen, Besuche von und Gespräche auf Fachtagungen und die regelmäßige Beobachtung der Sozialausschusssitzungen in einer der drei Städte. Die Interviews wurden transkribiert und anschließend mithilfe von MAXQDA regelgeleitet und kategorienbildend qualitativ inhaltsanalytisch nach Rädiker und Kuckartz (2019) ausgewertet. Im Anhang findet sich eine anonymisierte Auflistung der hier zitierten Interviewpartner*innen.

2 Wohnungslosigkeit unter Frauen: Auslöser, Lebenslagen und Bewältigungsstrategien

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) definiert Wohnungslosigkeit als eine Lebenssituation, in der Haushalte oder Personen über kein eigenes mietrechtlich abgesichertes Wohnverhältnis (oder Wohneigentum) verfügen, aber ein Wohnungsbedarf von hoher Dringlichkeit besteht und dieser nur schwer ohne besondere institutionelle Unterstützung erfüllt werden kann (BAG W 2010: 1). Lediglich ein kleiner Teil von Menschen in Wohnungslosigkeit wird dabei als „obdachlos“ bezeichnet, sofern diese Menschen im öffentlichen Raum oder gelegentlich in Notunterkünften nächtigen (FEANTSA 2017).[3] Der weitaus größere Anteil ist entweder wohnungslos und institutionell in Heimen oder heimähnlichen Einrichtung untergebracht, verdeckt wohnungslos, d. h., diese Personen sind temporär bei Freund*innen, Bekannten oder Verwandten untergekommen, oder leben in unsicheren und/oder unzumutbaren Verhältnissen.[4] Gerade Frauen, so zeigen die aktuellsten Bestandsaufnahmen, fallen häufig in die Kategorie „verdeckt wohnungslos“ (BMWSB 2024a: 14). Diese aus der Not heraus entstandene Form der Wohnungslosigkeitsbewältigung, von der im Jahr 2024 knapp 23.000 Frauen in Deutschland betroffen waren (BMWSB 2024c: 104), wird mitunter als eine im Vergleich zur Obdachlosigkeit ‚bessere Situation‘ interpretiert, sollte jedoch nicht mit dem Nächtigen bei einem guten Freund verwechselt werden (Sonnenberg 2021: 22). Denn bei vermeintlichen Bekannten oder Freund*innen unterzukommen, kann gerade – aber nicht nur – bei Frauen mit einem massiven Anpassungsdruck und mit permanenter Abhängigkeit einhergehen (Enders-Dragässer/Sellach 2010: 200; Gardow/Deobald 2020: 192). Im schlimmsten Fall drohen emotionale Nötigung, physische Gewalt(-androhung) und/oder sexuelle Übergriffe, wie folgende Interviewpassagen illustrieren:

Und dann bin ich auch im Winter häufig zu irgendwelchen Leuten, die gesagt haben: Ja, kannst bei mir wohnen. Die das allerdings auch nicht so gut mit mir gemeint haben, weil es meistens männliche Kollegen waren, ja, die sich dann halt gedacht haben: Na ja, wenn die schon bei mir schläft, dann kann sie ja auch ruhig mit mir schlafen. So. Und das habe ich leider Gottes sehr oft erlebt. Also auch Gewalt und Brutalität, Vergewaltigung und all so einen Scheiß. (Interview B_1, Frau Schmidt[5])

Manche Leute, die bieten dir dann einen Schlafplatz an und versprechen dir das Blaue vom Himmel, dass sie dich in Ruhe lassen. Ich bin/einer hat mir im Schlaf dreimal vor den Kopf getreten, nur weil ich mit dem nicht ins Bett wollte. (Interview B_2, Frau Kunz)

Generell sind die Lebenslagen und Bewältigungsstrategien wohnungsloser Frauen äußerst gut erforscht. So finden sich zahlreiche wissenschaftliche Studien (bspw. Baum 2022; Bodenmüller 2020; Kipp 2013; Steckelberg 2010; Wesselmann 2009) ebenso wie im Auftrag von einzelnen Bundesländern (Enders-Dragässer et al. 2004; Helfferich et al. 2000; Schulze/Hermann-Glöde 2020) oder der Europäischen Kommission erteilte Berichte und Untersuchungen (Bretherton/Mayock 2021). Obgleich sich die Veröffentlichungen in ihren Schwerpunkten unterscheiden, zeigt diese Forschung eingängig, dass Geschlecht eine „alltäglich und biographisch sehr wirkmächtige Differenzkategorie“ darstellt (Steckelberg 2024: 15). Dabei wird unterstrichen, dass wohnungslose Frauen erstens eine äußerst heterogene Gruppe darstellen, und trotz aller „Multiproblemlagen“ nicht als passive Opfer, sondern handelnde Subjekte wahrgenommen werden sollten (Sellach 2013: 23). Zweitens wird deutlich, dass wohnungslose Frauen mit einem besonders abwertenden Frauenbild konfrontiert werden und „Straßenkarrieren“ von Mädchen durchschnittlich früher als bei Jungen beginnen (Steckelberg 2021). Bei wohnungslosen Müttern kommt zudem häufig die Sorge um das Wohl ihrer Kinder hinzu sowie die Angst vor einer Trennung von ihren Kindern oder vor Verhaltenskontrollen seitens der Behörden, die das Kindeswohl als gefährdet einschätzen (vgl. Bodenmüller 2023; Helfferich et al. 2000; Sellach 2013). Aufgrund der gesellschaftlichen Machtasymmetrien weisen Frauen drittens ein besonders hohes Schutzbedürfnis auf (Baum 2022; Wesselmann 2009), da gerade bei Frauen Gewalt im häuslichen Umfeld – durch Erziehungsberechtigte, Partner oder Dritte – bei der Entstehung von Wohnungsnotfällen eine große Rolle spielt. Obwohl bei den Jahreserhebungen der BAG Wohnungslosenhilfe „nur“ zehn bis 15 % der Klientinnen regelmäßig Gewalt als Auslöser für eine Wohnungslosigkeit angaben, wird von einem großen Dunkelfeld ausgegangen, da betroffene Frauen Gewalterfahrungen aus Angst, Scham, Konditionierung und Sozialisierung nicht als solche benennen können oder wollen (BAG W 2019b: 2). Die BAG Wohnungslosenhilfe nimmt daher an, dass bei Frauen „Gewalterfahrungen ein sehr häufiger Auslöser“ für Wohnungsnotfälle sind (2019a: 3) und häusliche und sexualisierte Gewalt das Leben vieler Frauen in Wohnungslosigkeit prägt.[6] All dies schließt selbstverständlich nicht aus, dass anstelle dessen oder zusätzlich geschlechtsunabhängige Gründe wie Miet- und Energieschulden Auslöser sein können (Lutz et al. 2017) und ein ganz grundlegendes Problem in der mangelnden Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum liegt (Steckelberg 2024: 14).

Ganz unabhängig davon, wie die Wohnungslosigkeit letztlich entstanden ist, stellt die Straße gerade für Frauen generell einen „Angstraum“ dar (Kutschinske/Meier 2000), der mit Gewalt und Misshandlung verbunden wird (Steckelberg 2010; 2021). Die Berichterstattung zu Wohnungslosigkeit aus dem Jahr 2022 zeigt eindrücklich, dass diese Ängste berechtigt sind: 79 % aller Frauen ohne Unterkunft berichten, Gewalt erfahren zu haben (BMAS 2022: 35). Aufgrund der Angst vor oder der tatsächlichen Erfahrung von Gewalt versuchen viele wohnungslose Frauen weitestgehend „unsichtbar“ zu bleiben, indem sie die vor allem von Männern dominierten Hilfseinrichtungen meiden und versuchen, über informelle Wege ihre Notsituation zu bewältigen (Steckelberg 2024: 15). Dies geht allerdings oft damit einher, dass sie in toxischen Partnerschaften ausharren oder neue, die eigenen Grenzen überschreitende Beziehungen eingehen, um an einen Schlafplatz zu kommen (Baum 2022: 28; BMWSB 2024a: 14; Bodenmüller 2023: 159; Busch-Geertsema et al. 2019: 140; Kipp 2013: 64). Damit bildet sich eine Art Teufelskreis heraus: Die Flucht vor Gewalt führt dann dazu, dass neue, potenziell durch Gewalt geprägte zweckorientierte Partnerschaften eingegangen werden (müssen), die wiederum die Lebens- und Notlagen weiter verschlechtern, (re-)traumatisieren und nur temporäre Notlösungen darstellen können (vgl. auch Lutz et al. 2017: 164).

3 Das Janus-Gesicht des deutschen Sozialstaats aus einer Gender-Perspektive

Wohnungslosigkeit ist (auch) ein Armutsphänomen (Busch-Geertsema et al. 2020: 85; Sellach 2013: 23). In der sozialstaatlichen Logik sollte angesichts des ausdifferenzierten und ressourcenstarken sozialstaatlichen Angebots (verfestigte) Wohnungslosigkeit in Deutschland nicht entstehen, denn über finanzielle Transfers müsste existenzbedrohende Armut beseitigt, über präventive Maßnahmen Wohnungslosigkeit verhindert und im akuten Wohnungsnotfall über die Bereitstellung direkter Hilfen die Phase der Wohnungslosigkeit möglichst kurz gestaltet werden. Konkret bieten die sozialen Sicherungssysteme finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall und leisten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Auch die Übernahme der KdU bei Leistungsbezug, Wohngeldzahlungen bei geringen Einkommen oder ein erleichterter Zugang zu Sozialwohnungen durch Wohnberechtigungsscheine sollen dazu beitragen, Wohnungslosigkeit abzuwenden. Hinzu kommt ein breites Spektrum an Beratungs- und Vermittlungsangeboten diverser Fachbereiche sowie die Übernahme von Miet- und Energieschulden in Form von Darlehen als eine wichtige staatliche Präventionsmaßnahme (Busch-Geertsema et al. 2019: 40). Der § 67 ff des Sozialgesetzbuches (SGB) XII als „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ und die dazugehörige Durchführungsverordnung bilden hingegen die gesetzliche Grundlage für spezielle Hilfsangebote der (akuten) Wohnungsnotfallhilfen, die vielerorts von Trägereinrichtungen in ambulanter oder stationärer Form erbracht werden.[7] Trotz all dieser Interventionsmöglichkeiten werden und bleiben Menschen in der Bundesrepublik wohnungslos – doch warum? Unter Einnahme einer geschlechtssensiblen und punktuell intersektionalen Perspektive sollen im Folgenden konzeptuell und unter Einbezug empirischer Befunde Mechanismen aufgezeigt werden, mithilfe derer wir erklären können, warum existierende Hilfen wohnungslose Frauen nicht, nur zum Teil oder erst sehr spät und unter großer Anstrengung erreichen.

3.1 Sozialstaatliche Transferleistungen und Geschlecht – eine Bestandsaufnahme ungleicher Risikoverteilung

Der deutsche Sozialstaat spannt ein umfangreiches Sicherheitsnetz auf, das seine Bürger*innen im gesamten Lebenslauf vor Armut und individuellen Risiken schützen soll. Soziale Rechte auf finanzielle Transfers sind gesetzlich in der beitragsfinanzierten Sozialversicherung und der bedarfsgeprüften Grundsicherung verankert. Der Zugang zu und die Höhe von Leistungen der Sozialversicherung sind dabei abhängig von der Erwerbshistorie und den eingezahlten Beiträgen der versicherten Person. Obwohl die Sozialversicherung an sich nicht zwischen den Geschlechtern differenziert, führen die gesellschaftlich ungebrochene, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung im Haushalt (Lott 2024) und die Ungleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt (Fratzscher 2023) dazu, dass Frauen strukturell im Zugang zu und der Höhe von Transferzahlungen der Sozialversicherung benachteiligt werden (Bargetz/Günther 2022). Denn Frauen (und insbesondere Mütter) leisten im privaten Haushalt einen deutlich höheren Anteil an Sorgearbeit (Gender-Care-Gap) und gehen deswegen in geringerem Volumen einer sozialversicherungspflichtigen Lohnarbeit nach (Gender-Time-Gap). Frauen sind zudem häufiger in gering entlohnten Branchen und Berufen tätig oder erhalten trotz gleicher Leistung geringere Löhne als Männer (Gender-Pay-Gap). Da Frauen aufgrund dieser Umstände weniger in die Sozialversicherung einbezahlen, bekommen sie bei Eintritt des Versicherungsfalls weniger Leistungen ausbezahlt (siehe auch Czepek 2020; Wimmer 2022). Infolgedessen erhöht sich nicht nur die finanzielle Abhängigkeit vom Partner, sondern entsprechend auch das Armutsrisiko bei einer Beendigung der Partnerschaft (Enders-Dragässer/Sellach 2010).

Aber nicht nur der Zugang zu Leistungen aus der Sozialversicherung ist ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Es finden sich auch geschlechtsspezifische Unterschiede bei der pauschalierten und über Steuern finanzierten Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe), da zur Feststellung eines Bedarfs an diesen Leistungen der Haushalt zugrunde gelegt wird. Wenn Frauen über kein eigenes oder nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben sie nicht unmittelbar einen individuellen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Die Behörde muss zunächst prüfen, ob Unterhaltsansprüche oder ein gemeinsames Vermögen mit einem Partner vorhanden ist. Dies kann im Falle von Partnerschaftsgewalt belastend und abschreckend sein, da es der Frau obliegt, dem Amt darzulegen, warum sie nicht (mehr) im Haushalt des Mannes leben kann und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. In manchen Fällen muss sogar Kontakt mit Rechtsanwält*innen aufgenommen werden, um eine Kündigung der gemeinsamen Wohnung durchzusetzen, welche Voraussetzung für den Abschluss eines neuen Mietvertrags und der Übernahme der KdU ist (Bodenmüller 2020: 366).

Frauen (und insbesondere Mütter) sind folglich aufgrund von strukturell geringerem eigenständigem Einkommen, ungleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, dem deutlich höheren unbezahlten Anteil an Sorgearbeit und der damit einhergehenden, eingeschränkten und/oder geringeren Schutzfunktion des Sozial(versicherungs)staats einem höheren Armutsrisiko – vor allem nach einer Trennung vom Partner – ausgesetzt. Dieses Risiko zeigt dabei eine negative Korrelation mit dem Ausmaß der verfügbaren persönlichen Ressourcen: Zu diesen Ressourcen zählen insbesondere das eigene Einkommen, verwertbare Bildungsabschlüsse, um einer den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, sowie soziale Netzwerke, die finanziell oder bei der Übernahme von Sorgearbeit unterstützen können. Je geringer dieses Einkommen ist, je weniger Bildungsabschlüsse vorhanden sind und je brüchiger die sozialen Netzwerke sind, umso höher ist das Risiko, durch die Trennung vom Partner in Armut und im extremsten Fall in Wohnungslosigkeit zu geraten (vgl. auch Weishaupt et al. 2023: 2–3).

3.2 Wohnen als „wobbly Pillar“ des Sozialstaats

Kaum ein Land bietet seinen Bürger*innen ein solch umfangreiches sozialstaatliches Angebot wie Deutschland. Es gibt jedoch kein sozialstaatlich abgesichertes und individuell einklagbares Recht auf Wohnen. Vielmehr versucht der Sozialstaat, die Wohnraumversorgung vor allem über den Markt zu bewerkstelligen und die Marktfähigkeit einkommensschwacher Bürger*innen über Transferzahlungen zu unterstützen. In der Praxis – so zeigen die kontinuierlich ansteigenden Zahlen in Statistiken zu Wohnungslosigkeit – ist diese Politik aber ineffektiv (Holm 2021) oder gar dysfunktional (Weishaupt et al. 2024: 9), weswegen die Einschätzung, dass Wohnen die „wobbly Pillar des Sozialstaates sei, zutreffender als je zuvor ist (Torgersen 1987). Dies hat mindestens drei Gründe: Erstens hat sich der Staat seit den 1980er-Jahren aus der Förderung von sozialem Wohnraum zurückgezogen und die Gemeinnützigkeit beim Wohnungsbau abgeschafft (Knabe 2016).[8] Infolgedessen reduzierte sich der Bestand von Sozialwohnungen von über vier Millionen in den 1980er-Jahren auf rund eine Million im Jahre 2023 (Bundestag Drucksache 2024: 127), während die Preise von neuvermietetem Wohnraum in den meisten Städten bundesweit kontinuierlich stiegen (s. Grafik in Weishaupt 2024). Sozialbehörden stellen zweitens (sozialen) Wohnraum nicht selbst zur Verfügung. Die Vermittlung von Sozialwohnungen wird in der Regel über einkommensabhängige Wohnberechtigungsscheine gesteuert, wobei die Zahl der Wohnscheinberechtigten häufig weit über dem Bestand an Sozialwohnungen liegt (Höhn/Focke 2024: 21). Eine direkte Vermittlung ist aufgrund fehlender Belegrechte häufig nicht möglich. Mitarbeiter*innen der Jobcenter oder Sozialämter können Menschen in Wohnungsnotfällen daher nur bei der Vermittlung von privatem Wohnraum unterstützen. Im Bedarfsfall werden dann die KdU bis zu einer kommunal festgelegten Mietobergrenze übernommen oder bei zu geringem Einkommen Mieten über das Wohngeld subventioniert. Das verbessert zwar die Möglichkeiten der Leistungsberechtigten, Wohnraum auf dem Markt zu finden, doch in angespannten Wohnungsmärkten haben vor allem Personen in besonders schwierigen Lebenslagen dennoch kaum Chancen, eine Wohnung zu finden, da Vermieter*innen vermeintlich passendere Mieter*innen auswählen können (Weckwerth 2025). Drittens gibt es bei der Übernahme der KdU (oder der Ausbezahlung von Wohngeld) keine gesetzlich definierten Qualitätsstandards an Wohnraum. Infolgedessen kann es dazu kommen, dass ohnehin bereits benachteiligte Personen aufgrund ihrer aus Sicht vieler Vermieter*innen geringen „Attraktivität“ nur noch prekären, unsicheren oder gar unzumutbaren Wohnraum mieten können (Hinrichs und Weishaupt 2024). Frauen, die finanziell und strukturell benachteiligt sind, haben unter diesen Bedingungen dann besonders große Schwierigkeiten, bezahlbaren und adäquaten Wohnraum für sich zu erwerben.

3.3 Zugangshürden – formale Hürden, Komm-Struktur und subjektive (Un-)Annehmbarkeit

Der kommunale Sozialstaat kann wohnungslosen Personen existenzsichernde Leistungen gewähren (Bürgergeld oder Sozialhilfe). Existenzsichernde Leistungen werden ausschließlich über einen Antrag und unter sozialrechtlichen Mitwirkungspflichten gewährt.[9] Voraussetzung für einen Leistungsbezug ist dabei, dass eine Person hilfebedürftig ist, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und vor allem von den Angeboten weiß und die Leistungen für sich einfordert (Komm-Struktur).

Im Folgenden soll erklärt werden, warum es in der Praxis vorkommen kann, dass existenzsichernde Hilfen nicht, nur zum Teil, oder mit zeitlicher Verzögerung bei den Adressat*innen ankommen (vgl. auch Eckhardt 2023). Dabei soll analytisch zwischen zwei Arten von Hürden unterschieden werden, die in der Praxis allerdings nicht (immer) scharf voneinander zu trennen sind bzw. die sich wechselseitig verstärken können: Zum einen sollen persönliche Hürden identifiziert werden, zu welchen die (eingeschränkte) individuelle Handlungsfähigkeit sowie individuelle Lebensumstände zählen, die Behördengänge und das Ausfüllen von Anträgen einschränken. Dabei wird bewusst auf eine individualisierende Schuldzuschreibung verzichtet; vielmehr soll aufgezeigt werden, dass bestehende Unterstützungsangebote trotz objektiver Verfügbarkeit aus unterschiedlichen subjektiven Gründen nicht angefragt, beantragt oder angenommen werden (können). Unter formalen, also institutionell geschaffenen Hürden, verstehe ich demgegenüber Gesetze, Verordnungen und andere formalisierte Regelungen, Verwaltungsroutinen und -praktiken sowie die Art der Bereitstellung von Informationen und die eingeschränkten physischen und zeitlichen Erreichbarkeiten der Behörden, die die Beantragung und Annahme von Hilfeangeboten erschweren (vgl. auch Busch-Gertseema et al. 2019: 35).

Zu den formalen Hürden zählen demnach die Intransparenz bzw. die erschwerte Auffindbarkeit von Informationen über Ämter, Zuständigkeiten und Leistungen. Eine fehlende Kenntnis über relevante Ansprechpartner*innen oder Unterstützungsmöglichkeiten erschwert die Antragsstellung und Klärung von Anliegen, vor allem wenn eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit nötig ist (Pagels 2022). Da vielerorts Termine bei der Erstkontaktstelle des Jobcenters und/oder dem Sozialamt nur nach telefonischer Vereinbarung möglich sind, werden der Besitz von oder der Zugang zu einem betriebsbereiten und internetfähigen Handy (z. B. geladener Akku und Guthaben) sowie technisches Wissen zu einer weiteren Voraussetzung für die Kontaktaufnahme und Antragsstellung. Weitere Hürden können eingeschränkte Öffnungszeiten sowie lange Anreisewege, wenn Behörden außerhalb des Stadtkerns liegen und ohne kostenpflichtigen ÖPNV nur schwer zu erreichen sind, darstellen (Maar 2006: 132). Dies kann den Zugang zu Hilfen besonders für Menschen mit körperlichen und psychischen Einschränkungen, mit viel Gepäck oder bei schlechter Witterung erschweren (Interview E_104). Hausregelungen verbieten häufig auch das Mitbringen eines Hundes, was eine weitere Zugangshürde darstellen kann. Für eine erfolgreiche Antragsstellung werden zuletzt auch zahlreiche Dokumente benötigt, wie der Personalausweis oder Reisepass, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietverträge, Meldebescheide, ärztliche Atteste, Geburtsurkunden etc. Diese sind nicht nur schwer zu besorgen, sondern können auch mit Beschaffungskosten verbunden sein.

In die Kategorie persönlicher Hürden kann wiederum unter anderem das Gefühl der Überforderung beim Ausfüllen von Formblättern und dem Beschaffen der antragsrelevanten Dokumente fallen. Folgende Interviewpassage von einer Sozialarbeiterin illustriert, wie groß die Gefahr von Resignation aufgrund von Überforderung sein kann:

Für mich ist das ja Alltag, weil wenn die Briefe kommen, ist es ganz häufig, wenn man einen Antrag stellt auf SGB II, – dass kurze Zeit später ein Brief zurückkommt, das nennt sich tatsächlich auch Laufliste. Mit Sachen, die man dann noch einreichen muss […], und da erlebe ich schon manchmal, dass die dann gucken so, was wollen die denn alles? […] Es ist so, es gibt, es gibt wenige Klienten, würde ich jetzt aus meiner Erfahrung sagen, die das hinkriegen, ganz allein. (Interview E_115)

Hinzu kommen Behördenängste sowie das Erleben von geschlechtsspezifischen Abwertungen und Erwartungen, oder Scham- und Schuldgefühle, die es erschweren, einen Termin auf dem Amt einzuhalten, oder die zum Abbruch des Antragsverfahrens führen können (Baum 2022: 51; Sonnenberg 2024: 17). Behördenängste können gerade bei wohnungslosen Frauen mit Kindern relevant werden. Obgleich Behörden wohnungslose Familien bevorzugt behandeln und wohnungslose Frauen mit Kindern in der Regel positiv diskriminiert werden, wird zugleich in ganz besonderem Maße deren Fähigkeit infrage gestellt, sich um das Wohl ihrer Kinder sorgen zu können (Bimpson et al. 2020; Interview E_104). Infolgedessen haben wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Mütter, die ihre Kinder betreuen, häufig Angst, dass Behörden ihre Kinder aufgrund ihrer Notsituation und der womöglich festgestellten Kindeswohlgefährdung in Obhut nehmen könnten, weshalb der Weg zum Amt oder in die Notunterkunft (zunächst) gemieden wird (Interview E_104).

Obdachlosen Frauen, die im öffentlichen Raum sichtbar werden, wird wiederum in besonderem Maße ein gesellschaftlicher Tabubruch vorgeworfen, da sie gegen die normativen Vorstellungen von Weiblichkeit verstoßen (Schwarz 2022: 62). Als soziale, kümmernde und häusliche Wesen wird von Frauen zudem viel mehr als bei Männern erwartet, über Partnerschaften ihre Notlagen bewältigen zu können (vgl. Kautz 2010: 88). Eine Sozialarbeiterin stellt dar:

Also wir waren ja nie mit, die Frauen haben’s uns dann nur berichtet, dass sie irgendwie genau Auskunft geben mussten, aus – wie – aus welchen Verhältnissen kommen Sie denn, wo waren Sie denn die letzte Nacht, wo war – wieso hat das denn bei dem Freund nicht geklappt, war der übergriffig? Oder auch Dinge, die die Frauen einfach nicht erzählen wollen, und haben Sie nicht ’ne Familie, wo Sie hinkönnen. […] Bei Frauen fragt man wohl sehr viel aus und das macht dann keinen Sinn, die Frau möchte genauso untergebracht werden wie der Mann und die möchte jetzt nicht ihr Leben da aufrollen und das haben wir mehrfach gehört. (Interview E_104)

In anderen Fällen ist es nicht die Angst vor der Behörde selbst, sondern die Angst vor der Reaktion des gewalttätigen Partners, wenn dieser vom Gang zum Amt erfahren sollte (Bodenmüller 2020: 367). Bei Frauen aus sogenannten Drittstaaten, die sich aus gewaltgeprägten Kontexten lösen wollen, kann erschwerend hinzukommen, dass deren Aufenthaltstitel an die Arbeitsstelle des Partners gekoppelt ist und eine Trennung zu einer Ausreiseverpflichtung führen könnte. EU-Bürgerinnen in einer solchen Situation haben wiederum nur bedingt Anspruch auf Sozialleistungen und das Stellen eines solchen Antrags kann unter Umständen zur Abschiebung führen (Riedner 2017). Der Gang zum Amt ist für Frauen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht damit verbunden mit Ängsten und Sorgen um den eigenen Aufenthaltsstatus (und/oder dem der Kinder), mit großer Unsicherheit, ob überhaupt ein Leistungsanspruch besteht, und mit der Angst davor, dass der Partner etwas erfahren könnte, wodurch die bereits prekäre Wohnsituation noch weiter verschlimmert würde.

Eine Mitarbeiterin des Frauenhauses berichtet zudem über weitere formale Schwierigkeiten, die sich explizit in Fällen von Frauen mit Gewalterfahrung ergeben können:

Ja und die Polizei hat das auch nicht unbedingt im Kopf. Dass, also wenn’s einen Einsatz gibt, dass es wichtig ist, alle Papiere gleich einzusammeln. Und man kann theoretisch, also theoretisch könnte die Frau hinterher in Polizeibegleitung dann noch mal ins Haus, das ist aber auch schwierig. Also vor allen Dingen, wenn’s woanders ist, dann muss sie da ja erst hinfahren. Und wenn das hier ist, ja, die Frauen haben oft große Angst. Und wir gehen da nicht mit. Wir begeben uns nicht in diese Gefahrensituation, das können wir nicht machen. […] Also das ist wirklich sehr schwierig. Und alles, was man nachfordern muss von Ämtern, ist kostenpflichtig. […] Die Geburtsurkunden der Kinder, ne? Auch wenn ich jetzt die Kontoauszüge der letzten drei Monate, ne? nachreichen will und bei der Sparkasse oder einer anderen Bank das beantrage und so weiter und so fort. (Interview E_123)

Als Fazit muss also festgehalten werden, dass das Hilfesystem auf einer voraussetzungsvollen Komm-Struktur basiert und in dieser manche formalen Hürden subjektiv so groß erscheinen, dass Hilfsangebote nicht angefragt werden oder ein eröffnetes Antragsverfahren abgebrochen werden muss. Bei Frauen kann auch die Sorge um die eigenen Kinder, die Angst vor Gewalt im häuslichen Umfeld oder vor der Scham aufgrund gesellschaftlicher Zuschreibungen eine besondere Rolle spielen. Infolge all dieser Faktoren ist der Gang aufs Amt und die daran anschließende Bewerkstelligung eines Antrags ohne die Mithilfe von Sozialarbeiter*innen in vielen Fällen kaum zu bewerkstelligen (Interviews E_103, E_104, E_111, E_112, E_114, siehe auch Baum 2022; Sonnenberg 2021; 2024). Zwar enthält die Berichterstattung der Bundesregierung keine Angaben zur Nichtinanspruchnahme und zu abgebrochenen Anträgen, dennoch ist bekannt, dass „41 Prozent der wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft und 35 Prozent der verdeckt wohnungslosen Menschen […] beim örtlichen Jobcenter erfolglos um Unterstützung“ angefragt hatten (BMWSB 2024c: 37).+

3.4 Versorgungslücken als eine Form institutioneller Gewalt

Neben der Gewährleistung von existenzsichernden Leistungen und der Bereitstellung von Beratungs- und Vermittlungsangeboten vonseiten der Städte und Gemeinden gibt es eine Vielzahl an kommunalen Angeboten von Trägereinrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Auch wenn in politischen Debatten auf Bundesebene die spezifischen Bedarfe von Frauen mittlerweile größtenteils anerkannt werden (BMWSB 2024a: 14), sind vielerorts – besonders jenseits von Großstädten und Metropolregionen – die Angebote der Wohnungslosenhilfe „geschlechtsneutral“ und damit gemischtgeschlechtlich ausgerichtet. Nicht für alle Frauen sind gemischtgeschlechtliche Angebote problematisch, doch „überwiegend erscheinen Männer als Risiko“ (Helfferich et al. 2000: 260). Um auch und gerade wohnungslosen Frauen, die männliche Gewalt erfahren haben, zu erreichen, bedarf es daher in vielen Fällen eines geschlechtssensiblen oder gar frauenspezifischen Angebots (BAG W 2019b; Bodenmüller 2023; Bösing/Lotties 2021; Steckelberg 2024: 15). Dies kann durch weibliches Personal in gemischtgeschlechtlichen Einrichtungen, spezielle Öffnungszeiten oder Angebote nur für Frauen oder – im Idealfall – durch Einrichtungen, die sich ausschließlich an Frauen richten, gewährleistet werden. Die Bereitstellung eines solchen frauenspezifischen Angebots ist aber keinesfalls die Regel. Blickt man beispielsweise auf die Landkarte Niedersachsens im Jahr 2019, so finden sich lediglich fünf Angebote der Wohnungslosenhilfe, die ausschließlich für wohnungslose Frauen zugänglich sind – vier davon in Hannover und eines in Braunschweig (Schulze/Hermann-Glöde 2020: 11). Selbst in Göttingen gibt es in der Wohnungslosenhilfe keinerlei auf wohnungslose Frauen spezialisierte ambulante oder stationäre Einrichtungen. Folgende Interviewpassage mit der Tafel Göttingen macht deutlich, welche Auswirkungen eine solche Versorgungslücke haben kann:

Eine Reinigungskraft ging bei uns in den Hinterhof, wo unsere Müllcontainer stehen. Dort sah sie eine junge Frau, die im Müll nach Essen suchte. Also, wenn wir als Tafel etwas wegschmeißen, dann ist das nicht mehr genießbar. Sie sprach die junge Frau an und sagte, ‚komme doch rein, ich geb‘ dir ein Essenspaket, du musst doch nicht im Müll wühlen‘. Dann stellte sich heraus, dass die junge Frau, die vermutlich noch unter 18 war, sexuell missbraucht worden war und sich nicht getraute, in die Tafel zu gehen, weil dort Männer in der Schlange standen und auch Männer in der Essensausgabe arbeiteten. (Ethnografische Interviewnotiz E_001)

Während im ambulanten Bereich die Situation für manche Frauen bereits angespannt ist, klafft besonders bei Übernachtungsangeboten eine große Versorgungslücke. Auch hier kann Göttingen exemplarisch die Lage illustrieren: Die kommunal geführte, ordnungsrechtliche Notunterkunft ist fußläufig in etwa 30 Minuten von der Innenstadt aus zu erreichen, bietet Übernachtungsmöglichkeiten in Mehrbettzimmern und ist eindeutig auf Kurzaufenthalte ausgerichtet. Die Zimmer sind minimal, ausschließlich mit Betten ausgestattet. Bäder und Toiletten müssen geteilt werden und der Zugang zu den Zimmern ist zeitlich begrenzt. Die Betroffenen sind auf eigene Verpflegung angewiesen und es bestehen auch keine Möglichkeiten, vor Ort Wäsche zu waschen oder Lebensmittel und Hygieneartikel einzukaufen. Aufgrund von Personalengpässen wird der Zugang zur Notunterkunft über einen rein männlichen Wachdienst reglementiert. Im Nachbargebäude bietet die Stadt weitere Notwohnungen auf mehreren Etagen an, die von demselben Wachdienst betreut werden. Dort stehen zwei Zweiraumwohnungen ausschließlich für Frauen zur Verfügung, aber auch die Zimmer darin sind nicht grundsätzlich für eine Einzelbelegung vorgesehen und müssen je nach Belegungsdichte von mehreren Frauen geteilt werden. Obgleich diese „Frauen-WGs“, wie sie von der Stadt bezeichnet werden, zwar räumlich von den Männern abgetrennt sind und über eigene Bäder und Küchen verfügen, fehlt es aufgrund der Mehrfachbelegung dennoch an Privatsphäre. Zudem ist das Gebäude selbst durch die anderen Bewohner und den Sicherheitsdienst weiterhin von Männern dominiert. Die fehlende Privatsphäre, die räumliche Enge und die Anwesenheit von Männern werden von den Bewohnerinnen äußerst kritisch gesehen:

Also, das war eine Zweizimmerwohnung mit Bad und Küche und in dem hinteren Zimmer, da standen drei Betten mit solchen Lattenrosten und da haben drei Frauen drin geschlafen. Also das war/hat man schon das Gefühl gehabt, man kriegt da keine Luft, weil so viele Leute drin waren. (Interview B_1, Frau Schmidt)

Eine andere Frau berichtete, dass sie es nur wenige Nächte in der WG ausgehalten habe, in der sie ihr kleines Zimmer mit zwei anderen Frauen teilte. Sie hörte ständig Männerstimmen im Gang und nachts kontrollierte die männliche Security durch lautes Anklopfen die WG. Aufgrund erheblicher Ängste, insbesondere infolge eines Vorfalls, bei dem ein unbekannter Mann die Wohngemeinschaft betrat, sah sie sich nach nur wenigen Tagen gezwungen, die Einrichtung vorzeitig zu verlassen (Interview B_3, Frau Ahmadi). Auch nach Aussage zahlreicher Sozialarbeiter*innen meiden vor allem traumatisierte Frauen, junge Frauen und Frauen mit psychischen Auffälligkeiten oder Krankheiten (insbesondere Angststörungen) diese städtische Einrichtung aus Angst vor Schikane, Übergriffen und mangelnder Privatsphäre. Die hier dargestellten Eindrücke aus Göttingen sind dabei aber keine Ausnahme, sondern decken sich mit den Befunden vielzähliger wissenschaftlicher Studien aus anderen Städten (Helfferich et al. 2000; Hauprich 2019; Lutz et al. 2017; Sonnenberg 2021; Wimmer 2022) und den Daten aus einer bundesweiten Erhebung der BAG Wohnungslosenhilfe, an der 238 Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe teilnahmen (Bösing/Lotties 2021).

Neben der ordnungsrechtlichen Notunterkunft wird in Göttingen häufig das Frauenhaus als weitere Anlaufstelle entweder explizit genannt oder indirekt suggeriert (Stadtverwaltung Göttingen 2020; 2022). Allerdings schließen die Bedingungen des Frauenhauses – wenn es überhaupt freie Plätze gibt[10] – oft die Aufnahme von Frauen aus, die bereits (länger) wohnungslos sind, selbst wenn von Gewalt geprägte Umstände vorliegen. Aufgrund der Personalsituation – vor Ort sind keine Ärztinnen, Krankenpflegerinnen oder Therapeutinnen – können psychisch kranke Frauen nicht aufgenommen werden. Zudem müssen auch suchtkranke Frauen zuerst in den Entzug bzw. in die Entgiftung. Frauen, die Haustiere oder Söhne, die bereits in der Pubertät sind und damit als Mann gelesen werden, mitbringen, sind ebenfalls von der Aufnahme ausgeschlossen (Interview E_123).

Wenn sich also eine wohnungslose Frau aufgrund von biografischen Gewalterfahrungen, einer psychischen Erkrankung, einer Sucht-Erkrankung oder schlicht aus Angst vor fremden Menschen, mit denen ein Zimmer geteilt werden muss, gegen einen Aufenthalt in den städtischen Notwohnungen entscheidet, gibt es für sie vielerorts faktisch keine sichere Alternative. Folgerichtig kann hier von einer Form institutioneller Gewalt gesprochen werden, da Frauen von institutioneller Seite ein Angebot gemacht wird, das sie nicht annehmen können. In der Konsequenz sind betroffene Frauen dann dazu gezwungen, für die Sicherung eines Schlafplatzes und der Abwendung von Straßenobdachlosigkeit Zweckbeziehungen einzugehen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Grenzüberschreitungen, Nötigung und Misshandlung enden (Redman /Fletcher 2022).

3.5 Brüchige Übergänge – erhöhtes Risiko für Wohnungslosigkeit nach Entlassung aus Sonderwohnformen

Ein umfangreicher Forschungsstand belegt, dass das Risiko, wohnungslos zu werden, für Personen, die aus sogenannten Sonderwohnformen wie Heimen und heimähnlichen Einrichtungen entlassen werden, stark erhöht ist. Dazu gehören beispielsweise Haftanstalten, Jugendheime, Fachkliniken, Geflüchtetenunterkünfte oder Frauenhäuser (Hanratty et al. 2020; Runge et al. 2024). Neben dem für betroffene Personen besonders hohen Zeitdruck bei der Wohnungssuche und den vielerorts angespannten Mietmärkten spielen dabei die Angemessenheitsgrenzen zur Übernahme der KdU, lange Bearbeitungszeiten der KdU-Anträge – die dazu führen können, dass Vermieter*innen sich anderweitig orientieren – und Diskriminierung von Leistungsempfänger*innen, ehemaligen Häftlingen oder suchtkranken und psychisch kranken Personen eine große Rolle (Gille et al. 2024).

Hinzu kommt womöglich eine emotionale und zeitliche Drucksituation. Eine Mitarbeiterin eines Frauenhauses berichtet, dass Frauen, die häusliche Gewalt erlebt haben und diese traumatisierenden Erlebnisse verarbeiten müssen, parallel dazu zahlreiche amtliche Anforderungen erfüllen und in nur wenigen Wochen neuen Wohnraum finden müssen. In Göttingen hat das Frauenhaus beispielsweise eine Wohnfrist von 16 Wochen. Diese kann zwar auf Antrag um ein oder zwei Wochen verlängert werden, aber damit wird das Problem des fehlenden Wohnraums nicht gelöst.

Ähnliche Probleme beim Übergangsmanagement entstehen nach einem längeren Aufenthalt in einer Psychiatrie oder einer Abteilung für Entzug und Entgiftung. Für manche Patient*innen ist eine Rückkehr in ihren ursprünglichen Wohnraum nicht möglich, weil sie direkt aus der Wohnungslosigkeit in die Klinik gekommen sind oder in ihrem vorherigen Wohnumfeld mit den Umständen oder Personen, die den Klinikaufenthalt ausgelöst hatten, erneut konfrontiert werden würden. Der Erfolg einer Therapie kann aber nicht nur durch eine anschließende Perspektivlosigkeit gefährdet werden (Brück 2017), sondern auch hier ist die Gefahr der Wohnungslosigkeit aufgrund fehlender Wohnraumversorgung im Anschluss oft präsent, wie die folgenden Zitate belegen:

Wir sind hier in Göttingen (lacht auf). Wohnraum ist generell superschwer überhaupt zu finden. Und dann halt eben noch mit dem Hintergrund. (Interview E_109)

… wenn dann auch noch Ämter beteiligt sind, die gefragt werden müssen im Rahmen des SGB II, ne Berechtigung für den Umzug einzuholen, Wegzugträger, Zuzugträger, wenn’s noch zwei unterschiedliche Kommunen sind, muss organisiert werden, dann muss vom Vermieter diese Mietbescheinigung ausgefüllt werden. Der Vermieter sieht, aha, Mietbescheinigung, das ist entweder Hartz IV oder Wohngeld, kann man immer noch sagen: Wohngeld, das ist nicht ganz so verdächtig, Grundsicherung heißt schon immer oh, oh, oh und dann muss das Amt das natürlich absegnen, das heißt, es vergeht wieder Zeit, in der Zeit hat wahrscheinlich der Vermieter schon die Wohnung wem anders zugesagt und wenn er nicht ’nen großes Herz hat, ist das nicht realistisch eigentlich ’ne Wohnung aus der Psychiatrie raus zu organisieren, das funktioniert eigentlich nicht. (Interview E_110)

… wenn es natürlich keine Wohnungen gibt, dann kann man sich auch nicht settlen, dann schlüpft man bei irgendjemand unter […] und da ist man ja wieder mittendrin“. (Interview E_114)

Die obigen Beispiele illustrieren, wie schwierig sich in der Praxis eine Wohnungssuche auf einem angespannten Wohnungsmarkt unter Zeitdruck bei gleichzeitiger Bewältigung einer Lebenskrise gestalten kann. Die hohen bürokratischen Anforderungen, die zum Teil langen Bearbeitungszeiten – vor allem bei Erstanträgen – und die Diskriminierung seitens Vermieter*innen kommen erschwerend hinzu. Obgleich diese Herausforderungen auch für Männer gelten, sind Frauen besonders davon betroffen, da sie zum einen in der Regel über geringere Einkommen verfügen und damit die Wohnraumversorgung erschwert wird, und zum anderen ein Unterkommen jenseits eines eigenen, mietvertraglich gesicherten Wohnverhältnisses aus den oben erwähnten Gründen mit einem besonders hohen Gewalt- und Retraumatisierungsrisiko einhergehen kann.

3.6 Legitimierte Ausschlüsse – Prekarisierung qua Gesetz

Neben Zugangshürden, Versorgungslücken und brüchigen Übergängen werden bestimmte Personengruppen auch ganz grundsätzlich nicht durch sozialpolitische Maßnahmen erreicht, da die Sozialgesetzbücher für sie keine Hilfen vorsehen bzw. Städte und Gemeinden die Sozialgesetzgebung so interpretieren. Von diesen formalen Ausschlüssen sind dabei besonders EU-Bürger*innen betroffen, deren Freizügigkeitsrecht nicht unmittelbar den Zugang zu Sozialleistungen beinhaltet (BAG W 2019a). Denn erst nach fünf rechtmäßigen und nachweisbaren Aufenthaltsjahren haben erwerbs- und wohnungslose Unionsbürger*innen und deren Familienangehörige in der Regel einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen (Absenger/Blank 2015). In der lokalen Praxis beziehen EU-Bürger*innen in vielen Städten daher keine bzw. maximal 30 Tage Sozialleistungen nach SGB XII. Die Ausbezahlung der befristeten Sozialleistungen ist dabei zur Organisation der Rückkehr ins Herkunftsland gedacht (Weishaupt et al. 2023: 8). Die Gefahr einer Verelendung dieser vulnerablen Personengruppe ist daher besonders hoch (Haj Ahmad 2023; BMWSB 2024c: 53). Gerade für junge Frauen aus dem EU-Ausland erscheint die (illegalisierte) Sexarbeit in diesem Kontext notgedrungen als einzige Einkommensquelle (BAG W 2019b; Künkel 2020; Sonnenberg 2021).

Für EU-Bürgerinnen ohne Sozialleistungsanspruch ist dann auch ein (längerer) Aufenthalt in einem Frauenhaus kein Automatismus, da bei dieser Gruppe die Kosten nicht über den kommunalen Sozialhilfeträger oder das Jobcenter abgerechnet werden können. Natürlich versuchen Frauenhäuser, über Rücklagen und Spenden auch solchen Frauen zu helfen, ihre Situation ist damit aber prekärer als die von Frauen im Leistungsbezug. Darüber hinaus haben insbesondere diese Frauen nach dem Aufenthalt im Frauenhaus kaum Perspektiven, da sie oftmals über kein eigenes Einkommen, keine eigene Wohnung und keinen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen verfügen (Interview E_123).

Auch jungen Frauen unter 18 Jahren und Transfrauen bleibt der Zugang zum Frauenhaus in der Regel verwehrt. Das jüngst verabschiedete Gewalthilfegesetz schützt explizit nur Frauen, da Verweise zu Trans- und Intersexuellen sowie nicht binären Personen auf Drängen der Union entfernt wurden (Deutschlandfunk 2025). Minderjährige Frauen hingegen haben zwar einen wesentlich stärkeren Rechtsanspruch auf Schutz durch die Jugendhilfe, in der Praxis kommt es aber dennoch vor, dass junge Frauen unter Umständen Hilfe beim Frauenhaus erbeten, beispielsweise weil sie mit dem Jugendamt bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben oder der Standort der Inobhutnahme-Einrichtung dem Gewalttäter bekannt ist. Viele Einrichtungen können jugendliche Frauen in solchen Situationen dann nicht aufnehmen und müssen diese an andere Standorte verweisen. Dies stellt eine weitere emotionale und praktische Hürde dar, zumal auch die Fahrtkosten nicht abgerechnet können und über Spenden finanziert werden müssen (Interview E_123).

Eine intersektionale Perspektive in Verbindung mit den bereits erwähnten Ausschlussmechanismen und unter Berücksichtigung der festgestellten Geschlechtskurzsichtigkeit zeigt daher deutlich auf, dass sich der kommunale Sozialstaat vor allem an deutschen, weißen, heterosexuellen, körperlich und geistig stabilen Cispersonen[11] orientiert. Je weiter sich Personen, insbesondere Frauen, von diesen Normen entfernen, desto höher wird das Risiko eines Ausschlusses von Sozialleistungen oder Hilfsangeboten, der im Extremfall in der Wohnungslosigkeit enden könnte.

4 Fazit: weiblich, wohnungslos, schutzlos?!

Obdach- und Wohnungslosigkeit betrifft immer mehr Frauen. Die Ursachen für den Eintritt in die Wohnungslosigkeit sowie die Möglichkeiten des Umgangs damit sind dabei geschlechtsspezifisch geprägt. Der Auslöser von Wohnungslosigkeit ist für viele Frauen die Flucht vor Gewalt, Misshandlung und Demütigung (Lotties 2021: 10). Aufgrund eines strukturell geringeren Einkommens im Kontext von stetig steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten geht die Trennung vom Partner für Frauen mit einem höheren Armutsrisiko und im Extremfall sogar mit Wohnungslosigkeit einher. Um in einem Wohnungsnotfall die Straßenobdachlosigkeit zu vermeiden, gehen Frauen unter Umständen neue Zweckbeziehungen ein, die häufig keine dauerhafte Lösung darstellen und oftmals mit (erneuten) Gewalt(-androhungen) und/oder der Erwartung von (körperlichen) Gegenleistungen einhergehen. Infolge dessen „potenziert sich ihre Vulnerabilität gegenüber Abhängigkeits-, Ausbeutungs- und Diskriminierungsverhältnissen“ (Blank 2021).

Auch wenn Gewalt nicht immer den Auslöser des Wohnungsverlustes darstellt, ist sie – oder zumindest die Angst vor ihr – ein fast allgegenwärtiger Begleiter und prägt die Lebensumstände vieler wohnungsloser Frauen (BMAS 2022:34). Dementsprechend haben wohnungslose Frauen ein besonders ausgeprägtes Schutzbedürfnis und andere Bedarfe an das Hilfesystem als Männer. Wenn sich Frauen an die Sozialbehörden oder das Wohnungslosenhilfesystem wenden, finden sie jenseits der Landeshauptstädte und Metropolen häufig aber nur gemischtgeschlechtliche Angebote vor, die von Männern dominiert werden. Für viele Frauen mag dies problemlos sein und in den meisten Wohnungsnotfällen können der Sozialstaat und das Hilfesystem effektiv intervenieren. In manchen Fällen aber kann es dazu kommen, dass sich Frauen wegen der fehlenden bedarfsgerechten Hilfsangebote nicht – oder nur spät – an das Hilfesystem wenden oder ihr Hilfegesuch abbrechen. In diesen Fällen können die Folgen fatal sein, denn viele dieser Frauen stehen dann vor der Wahl, entweder in die gewaltgeprägte Wohnsituation zurückzukehren, aus der sie geflohen waren, oder neue, möglicherweise erneut toxische Beziehungen einzugehen. Damit stellt nicht nur der Verlust der Wohnung selbst eine Lebenskrise dar, sondern auch der Bewältigungsprozess ist im Kontakt mit dem Hilfesystem und den Sozialbehörden von Traumatisierungen gezeichnet und von Gefühlen der Hilfs- und Ausweglosigkeit begleitet.

Es bleibt daher festzustellen, dass der Sozialstaat kein allumfassendes, in sich konsistentes Sicherheitsnetz aufspannt, sondern aufgrund seiner Ausdifferenzierung hürdenreich und fehleranfällig, aufgrund seiner Prägung durch männliche Normen lückenhaft und unsensibel und aufgrund seiner spezialisierten Angebote stigmatisierend und ausgrenzend wirken kann. Vor allem besonders vulnerable Frauen, die bereits traumatisiert oder aufgrund der Sozialgesetzgebung von (vielen) Leistungen ausgeschlossen sind, werden durch die (zu) hohen individuellen Anforderungen und durch die zugrunde liegende Komm-Struktur ausgeschlossen. Damit sind sie in ihrer Not vom „guten Willen“ der Sozialarbeiter*innen und Behörden bzw. den spezifischen lokalen Gegebenheiten abhängig. Der deutsche Sozialstaat hat sich in Richtung einer selektiven Integrationsmaschine entwickelt, die umso besser funktioniert, je näher die sozialen Probleme die der Mittelschicht abbilden. Die Maschinerie beginnt allerdings zu stottern, wenn Problemlagen als multidimensional und komplex wahrgenommen und als Randgruppenphänomen verstanden werden. Da wohnungslose Frauen den gesellschaftlichen Normen und Erwartungen als Ehefrau, Mutter und Kümmerin im Familienkontext nicht entsprechen, wird ihnen ein gesellschaftlicher „Tabubruch“ zugeschrieben (Metje 2005). Für die Sozialbehörden stellen sie ein seltenes und extremes Phänomen dar, für die sich nur schwer eine „passende Schublade“ finden lässt (Löfstrand/Thörn 2004; Watson 2000). Eine weitere Prekarisierung erleben Frauen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, Staatsbürgerschaft, Geschlechtsidentität oder aufgrund einer Behinderung noch stärker von der Norm der Mehrheitsgesellschaft oder den sozialstaatlichen Kategorien abweichen.

Wohnungslosigkeit, auch von Frauen, ist kein selbst gewählter Lebensstil, sondern Ausdruck tief liegender struktureller Ursachen, einer Kombination aus persönlichen Krisen und mangelnden Ressourcen, einem profitorientierten Wohnungsmarkt mit immer weniger Angeboten im Niedrigpreissegment und letztlich auch einem sozialstaatlichen Unvermögen. Um den stotternden Integrationsmotor ins Laufen zu bringen, braucht es nicht weniger als eine grundlegende Neugestaltung bzw. Erweiterung des Hilfesystems: Neben einem traumasensiblen und geschlechtsspezifischen Umgang mit den vulnerabelsten Gruppen wohnungsloser Menschen bedarf es eines selbstbestimmt wahrnehmbaren Angebots für psychologische Behandlung sowie medizinische Versorgung. Es braucht ein soziales Netz und Wohnumfeld, das Menschen Halt gibt, traumatisierten Frauen (und Männern) erlaubt, sich zu stabilisieren, und das ein nachhaltiges Wohnen und gesellschaftliche Reintegration ermöglicht.

Über den Autor / die Autorin

Professor J. Timo Weishaupt Ph.D.

Timo Weishaupt ist seit 2015 Professor für Soziologie mit dem Schwerpunkt Sozialpolitik an der Georg-August-Universität Göttingen

  1. Funder Name: Deutsche Forschungsgemeinschaft

  2. Funder Id: http://dx.doi.org/10.13039/501100001659

  3. Grant Number: 441782944

Literatur

Absenger, Nadine; Blank, Florian (2015): „Die Grenzen von Freizügigkeit und Solidarität – Der Ausschluss von EU-Bürgern aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, WSI Mitteilungen 5: 355–364.10.5771/0342-300X-2015-5-355Search in Google Scholar

BAG W, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2010): Position. Wohnungsnotfalldefinition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Positionspapier. Download unter: https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/POS/POS_10_BAGW_Wohnungsnotfalldefintion.pdf (Zugriff am 20.12.2024).Search in Google Scholar

BAG W, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2019a): Hilfen für BürgerInnen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten. Grundsatzposition der BAG Wohnungslosenhilfe. Download unter: https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/POS/POS_19_EU-BuergerInnen_in_Wohnungsnot.pdf (Zugriff am 20.12.2024).Search in Google Scholar

BAG W, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2019b): Sicherstellung bedarfsgerechter Hilfen für Frauen in einer Wohnungsnotfallsituation. Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe. Download unter: https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/POS/POS_19_Sicherstellung_bedarfsgerechter_Hilfen_fuer_Frauen.pdf (Zugriff am 20.12.2024).Search in Google Scholar

Bargetz, Brigitte; Günther, Jana (2022): „Armut als Baustelle: Intersektional feministische Interventionen. Einleitung“, Femina Politica – Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft 31(1): 9–33.10.3224/feminapolitica.v31i1.02Search in Google Scholar

Baum, Silke (2022): Erleben und Bewältigung von Wohnungsnot bei Frauen: Konsequenzen für eine inklusive Soziale Arbeit. Leverkusen-Opladen: Barbara Budrich.10.2307/j.ctv2xh53whSearch in Google Scholar

Blank, Beate (2021): „Das Recht auf Schutz vor Gewalt gegen Frauen – Ein intersektionaler Konzeptansatz“, wohnungslos 4: 141–46.Search in Google Scholar

Bimpson, Emma; Parr, Sadie; Reeve, Kesia (2020): „Governing homeless mothers: the unmaking of home and family“, Housing Studies 37(2): 272–291.10.1080/02673037.2020.1853069Search in Google Scholar

BMAS, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit: Der Wohnungslosenbericht 2022 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Stand Dezember 2022. Bonn: Eigenverlag.Search in Google Scholar

BMWSB, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2024a): Gemeinsam für ein Zuhause. Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, Stand Mai 2024. Berlin: Eigenverlag.Search in Google Scholar

BMWSB, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2024b): Neue Wohngemeinnützigkeit startet am 1. Januar 2025. Deutscher Bundestag beschließt weitere wichtige Säule für bezahlbares Wohnen. Pressemitteilung vom 18.10.2024. Download unter: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/10/NWG.html (Zugriff am 13.12.2024).Search in Google Scholar

BMWSB, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2024c): Wohnungslosenbericht der Bundesregierung. Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit. Berlin: Eigenverlag.Search in Google Scholar

Bodenmüller, Martina (2020): „Wohnungslosigkeit von Frauen – Ein Armutsphänomen“, in: Regina-Maria Dackweiler; Reinhild Schäfer (Hg.): Geschlechterforschung für die Praxis: Band 5: Frauen und Armut – feministische Perspektiven. Opladen u. a.: Budrich, 361–381.10.2307/j.ctv10h9fb8.21Search in Google Scholar

Bodenmüller, Martina (2023): Wohnungslosigkeit von Frauen“, in: Henning Daßler (Hg.): Wohnungslos und psychisch krank. Köln: Psychiatrie Verlag, 153–168.10.5771/9783966051750-153Search in Google Scholar

Bösing, Sabine; Lotties, Sarah (2021): „Die Istanbul-Konvention und ihre Auswirkungen auf den Gewaltschutz für Frauen in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe – Eine Bestandsaufnahme“, wohnungslos 63(1): 25–30.Search in Google Scholar

Bretherton, Joanne; Mayock, Paula (2021): Women’s Homelessness: European Evidence Review. Brüssel: FEANTSA.Search in Google Scholar

Brück, Christian (2017): „Wohnungslosigkeit und Sucht: Zurück in welche Zukunft?“, Soziale Psychiatrie 1: 12–15.Search in Google Scholar

Bundestag Drucksache 20/11712 (2024): Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. Juni 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung vom 7.6.2024.Search in Google Scholar

Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Steffen, Axel (2019): Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien ihrer Vermeidung und Behebung – Ergebnisbericht, Forschungsbericht 534, September 2019. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Eigenverlag.Search in Google Scholar

Busch-Geertsema, Volker; Henke, Jutta; Steffen, Axel (2020): „Homelessness in Germany“, European Journal of Homelessness 14(1): 81–91.Search in Google Scholar

Czepek, Judith Anna (2020): „Flexibler Arbeitsmarkt, unflexible Renten? Diskontinuierliche Lebensverläufe und ihre Absicherung im Alter“, in: Florian M. A. Blank; Markus Hofmann; Annelie Buntenbach (Hg.): Neustart in der Rentenpolitik: Analysen und Perspektiven. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 85–100.10.5771/9783748906889-85Search in Google Scholar

Deutschlandfunk (2025): „Gewalthilfegesetz. Mehr Schutz, aber nur für Frauen“. Download unter: https://www.deutschlandfunk.de/gewalthilfegesetz-100.html (Zugriff am 03.04.2025).Search in Google Scholar

Eckhardt, Jennifer (2023): Spannungsfeld Nichtinanspruchnahme: Wenn Bedürftige auf den Sozialstaat verzichten. Weinheim: Beltz Juventa.Search in Google Scholar

Enders-Dragässer, Uta; Huber, Helga; Sellach, Brigitte (2004): Frauen in Wohnungsnot: Hilfen, Bedarfslagen und neue Wege in NRW. Untersuchungsbericht der Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Frauenforschung e. V., Frankfurt am Main. Düsseldorf: Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenverlag.Search in Google Scholar

Enders-Dragässer, Uta; Sellach, Brigitte (2010): „Lebenslagen von Frauen und Wohnungsnotfallproblematik“, in: Darja Reuschke (Hg.): Wohnen und Gender: Theoretische, politische, soziale und räumliche Aspekte. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 195–214.10.1007/978-3-531-92110-5_11Search in Google Scholar

FEANTSA, European Federation of National Organisations working with the Homeless (2017): ETHOS Europäische Typologie für Wohnungslosigkeit. Download unter: https://www.feantsa.org/download/ethos_de_2404538142298165012.pdf (Zugriff am 20.12.2024).Search in Google Scholar

Fratzscher, Marcel (2023): „Gender Pay Gap: Ein Armutszeugnis für Deutschland“, DIW Wochenbericht 90(6): 72.Search in Google Scholar

Frauenhauskoordinierung e. V. (2023): Bundesweite Frauenhaus-Statistik 2022, Berlin: Frauenhauskoordinierung e. V.Search in Google Scholar

Gardow, Madlen; Deobald, Olivia (2020): „Freiräume und Schutzräume: Geschlechtergerechtigkeit intersektional denken und auf der Straße herstellen“, in: Marc Diebäcker; Gabriele Wild (Hg.): Streetwork und Aufsuchende Soziale Arbeit im öffentlichen Raum. Wiesbaden: Springer Fachmedien, 185–203.10.1007/978-3-658-28183-0_12Search in Google Scholar

Gille, Christoph; Liesendahl, Arnd; Müller, Michael; van Rießen, Anne (2024): Zugang verweigert. Barrieren und Diskriminierung wohnungsloser Menschen am Wohnungsmarkt, hrsg. von der Forschungsstelle FSPE in der Reihe Nutzer:innen- und Sozialraumforschung im Kontext Sozialer Arbeit, 10. Download unter: https://diskriminierungneindanke.de/wp-content/uploads/2024/01/ZugangVerweigert_Final.pdf (Zugriff am 15.10.2024).Search in Google Scholar

Haj Ahmad, Marie-Therese (2023): „EU-Bürger/innen als Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe“, ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit 54(2): 40–47.Search in Google Scholar

Hanratty, Jennifer; Miller, Sarah; Hamilton, Jayne; Keenan, Ciara; Coughlan, Christopher (2020): Discharge Programmes for Individuals Experiencing, or at Risk of Experiencing, Homelessness: A Systematic Review. London: Centre for Homelessness Impact.10.1002/cl2.1109Search in Google Scholar

Hauprich, Kai (2019): „Hilfen für wohnungslose Frauen“, wohnungslos 61(3): 85–90.Search in Google Scholar

Helfferich, Cornelia; Hägele, Angelika; Hendel-Kramer, Anneliese; Heneka, Alex (2000): Was brauchen wohnungslose Frauen? Alltagsbewältigung, Raumerfahrung und Versorgungsangebote aus Sicht wohnungsloser Frauen. Freiburg: Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut.Search in Google Scholar

Hinrichs, Christian; Weishaupt, J. Timo (2024): „Wohnungslos in Göttingen in Zeiten der Pandemie: Zwischen Desaster und Endstation Problemimmobilie“, in: Frank Sowa, Marco Heinrich, Frieda Heinzelmann (Hg.): Obdach- und Wohnungslosigkeit in pandemischen Zeiten: Interdisziplinäre Perspektiven. Bielefeld: Transcript Verlag, 297–314.10.1515/9783839460603-018Search in Google Scholar

Höhn, Vanessa; Focke, Christian (2024): Geförderter Wohnraum in Deutschland: Historie, Status & (Förder-)Bedarf, Technische Hochschule Aschaffenburg, Institut für Immobilienwirtschaft und -management (IIWM), IIWM-Paper No. 10.Search in Google Scholar

Holm, Andrej (2021): „Marktversagen, Staatsversagen und die Notwendigkeit einer sozialökologischen Transformation des Wohnens“, in: Guido Spars (Hg.): Wohnungsfrage 3.0. Stuttgart: Kohlhammer, 113–133.Search in Google Scholar

Kautz, Nicole (2010): Wohnungslosigkeit bei Frauen. Skizze eines Gesellschaftsproblems. Baden-Baden: Tectum.Search in Google Scholar

Kipp, Almut (2013): „Alltagswelten“ obdachloser Frauen. Theaterpädagogik als Methodik der (Re)Integration. Freiburg: Centaurus Verlag & Media Herbolzheim.10.1007/978-3-86226-916-7Search in Google Scholar

Knabe, Judith (2016): „Wohnen und Wohnungspolitik“, in: Fabian Kessl; Christian Reutlinger (Hg.): Handbuch Sozialraum. Wiesbaden: Springer Fachmedien, 1–24.10.1007/978-3-531-19988-7_39-1Search in Google Scholar

Künkel, Jenny (2020): Sex, Drugs, and Control: Das Regieren von Sexarbeit in der neoliberalen Stadt. Münster: Verlag Westfälisches Dampfboot.Search in Google Scholar

Kutschinske, Karin; Meier, Verena (2000): „‚… sich diesem Raum zu nehmen und sich freizulaufen‘ – Angst-Räume als Ausdruck von Geschlechterkonstruktion“, Geographica Helvetica 55(2): 138–145.10.5194/gh-55-138-2000Search in Google Scholar

Lessenich, Stephan (2020): „Doppelmoral hält besser: Die Politik mit der Solidarität in der Externalisierungsgesellschaft“, Berliner Journal für Soziologie 30(1): 113–130.10.1007/s11609-020-00410-wSearch in Google Scholar

Löfstrand, Cecilia; Thörn, Catharina (2004): „The Construction of Gender and Homelessness in Sweden“, Open House International 29: 6.Search in Google Scholar

Lott, Yvonne (2024): Alles beim Alten: Der Gender Care Gap in der Erwerbsbevölkerung. WSI Policy Brief 83. Düsseldorf: Hans-Böckler Stiftung.10.3262/TUP2501039Search in Google Scholar

Lotties, Sarah (2021): Statistikbericht 2020: Zu Lebenslagen wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in Deutschland – Lebenslagenbericht. Berlin: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.Search in Google Scholar

Lutz, Ronald; Simon, Titus; Sartorius, Wolfgang (2017): Lehrbuch der Wohnungslosenhilfe: Eine Einführung in Praxis, Positionen und Perspektiven. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.Search in Google Scholar

Maar, Katja (2006): Zum Nutzen und Nichtnutzen der sozialen Arbeit am exemplarischen Feld der Wohnungslosenhilfe. Eine empirische Studie. Bern/Brüssel/Frankfurt a. M./New York/Oxford: Peter Lang Verlag.Search in Google Scholar

Metje, Ute Marie (2005): Zuhause im Übergang: Mädchen und junge Frauen am Hamburger Hauptbahnhof, Frankfurt am Main: Campus Verlag.Search in Google Scholar

Pagels, Nils (2022): Kommunale Sozialpolitik im Mehrebenensystem: Rechtsübergreifende Zusammenarbeit bei Umsetzung und Gewährung von Sozialleistungen, DIFIS Studie1(6): 1–27.Search in Google Scholar

Rädiker, Stefan; Kuckartz, Udo (2019): Analyse qualitativer Daten mit MAXQDA. Wiesbaden: Springer VS.10.1007/978-3-658-22095-2Search in Google Scholar

Recktenwald, Nadine (2023): Räume der Obdachlosen: Urbane Erfahrungen zwischen Fürsorge und Repression 1924–1974. Berlin: Walter de Gruyter.10.1515/9783111107233Search in Google Scholar

Redman, Jamie; Fletcher, Del Roy (2022): „Violent bureaucracy: A critical analysis of the British public employment service“, Critical Social Policy 42(2): 306–326.10.1177/02610183211001766Search in Google Scholar

Riedner, Lisa (2017): „Aktivierung durch Ausschluss. Sozial- und migrationspolitische Transformationen unter den Bedingungen der EU-Freizügigkeit“, Movments. Journal for Critical Migration and Border Regime Studies 3(1): 91–108.Search in Google Scholar

Runge, Pauline; Werner, Franziska; Pichura, Philipp (2024): „Wohnungslosigkeit und FluchtMigration. Vernachlässigt in der Forschung, verborgen in der Praxis“, in: Franziska Werner; Philipp Piechura; Carla Bormann; Ingrid Breckner (Hg.): Flucht, Raum, Forschung: Einführung in die raumsensible FluchtMigrationsforschung. Wiesbaden: Springer Fachmedien, 213–230.10.1007/978-3-658-43707-7_12Search in Google Scholar

Schreiter, Stefanie; Krüger, Helena (2022): „Die psychische Gesundheit von Menschen in Wohnungslosigkeit – Aktueller Forschungsstand“, in: Henning Daßler (Hg.): Wohnungslos und psychisch erkrankt. Köln: Psychiatrie Verlag, 71–81.10.5771/9783966051750-71Search in Google Scholar

Schulze, Andre; Hermann-Glöde, Gudrun (2020): Schwerpunktbericht 2019: Frauen in besonderen Schwierigkeiten in Niedersachsen gem. §§ 67 ff. SGB XII – Analyse und Handlungsempfehlungen. Osnabrück: Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen.Search in Google Scholar

Schwarz, Siliva (2022): Flüchtige Räume – Aneignungsstrategien von Frauen in Situationen der Wohnungslosigkeit. Leverkusen/Opladen: Barbara Budrich.10.3224/84742564Search in Google Scholar

Sellach, Brigitte (2013): „Lebenslagen wohnungsloser Frauen – Anforderungen an das Hilfesystem“, ARCHIV für Wissenschaft und Praxis sozialer Arbeit 1: 22–32.Search in Google Scholar

Sonnenberg, Tim (2021): „Wohnungslosigkeit – Eine phänomenologische Analyse“, in: Dierk Borstel; Tim Sonnenberg; Stephanie Szczepanek (Hg.): Die „Unsichtbaren“ im Schatten der Gesellschaft – Forschungen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit am Beispiel Dortmund. Wiesbaden: Springer Fachmedien, 19–73.10.1007/978-3-658-31262-6_3Search in Google Scholar

Sonnenberg, Tim (2024): Vom Nutzen der Nicht-Nutzung. Zur Alltagsbewältigung in Wohnungslosigkeit, Dortmund: Fachhochschule Dortmund Eigenverlag.Search in Google Scholar

Stadtverwaltung Göttingen (2020): Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der PARTEI-Ratsgruppe für den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau am 18.09.2020. Thema: „Situation der Wohnungslosen und Obdachlosen in Göttingen“.Search in Google Scholar

Stadtverwaltung Göttingen (2022): Beschlussauszug 12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen vom 16.12.2022. Top Ö7: Antrag der B’90/Die Grüne-Ratsfraktion betreffend „Sofortige Winternothilfe für wohnungslose Frauen“.Search in Google Scholar

Steckelberg, Claudia (2010): Zwischen Ausschluss und Anerkennung: Lebenswelten wohnungsloser Mädchen und junger Frauen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.10.1007/978-3-531-92255-3Search in Google Scholar

Steckelberg, Claudia (2021): „Prozesse sozialer Ausschließung von wohnungslosen Mädchen und Frauen: eine anerkennungstheoretische Perspektive“, in: Roland Anhorn; Johannes Stehr (Hg.): Handbuch Soziale Ausschließung und Soziale Arbeit, Wiesbaden: Springer VS, 953–968.10.1007/978-3-531-19097-6_37Search in Google Scholar

Steckelberg, Claudia (2024): „Frauen in Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit – für eine geschlechtsreflektierende und queerfreundliche Perspektive“, Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes 1: 14–16.10.5771/1866-377X-2024-1-14Search in Google Scholar

Torgersen, Ulf (1987): „Housing: The Wobbly Pillar Under the Welfare State“, Scandinavian Housing and Planning Research 4(1): 116–126.10.1080/02815737.1987.10801428Search in Google Scholar

Watson, Sophie (2000): „Homelessness revisited: New reflections on old paradigms“, Urban Policy and Research 18(2): 159–70.10.1080/08111140008727830Search in Google Scholar

Weckwerth, Jan (2025): „Prekäre Immobilien: Auffangbecken und Verwahrungsort der ‚Überzähligen‘ des neoliberalen Kapitalismus“, PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 55(218): 119–140.10.32387/prokla.v55i218.2160Search in Google Scholar

Weishaupt, J. Timo (2024): Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: Ein Kommentar, DIFIS-Blog, 29.4.2024. Download unter: https://difis.org/blog/?blog=116 (Zugriff am 6.6.2025).Search in Google Scholar

Weishaupt, J. Timo; Hinrichs, Christian; Weckwerth, Jan (2023): Wohnungslos in der Stadt: Soziologische Perspektiven auf Exklusionsdynamiken im Wechselspiel individueller, raumstruktureller und institutioneller Kontexte, in: Paula-Irene Villa Braslavsky (Hg.): Polarisierte Welten. Verhandlungen des 41. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bielefeld 2022. Essen: Deutsche Gesellschaft für Soziologie. Download unter: https://publikationen.soziologie.de/index.php/kongressband_2022/article/view/1666 (Zugriff am 6.6.2025).Search in Google Scholar

Weishaupt, J. Timo; Hinrichs, Christian; Weckwerth, Jan (2024): Selber schuld… oder? Eine vergleichende, stadtsoziologische Erklärung von Wohnungslosigkeit im Wechselspiel individueller, institutioneller und struktureller Faktoren: DFG-Abschlussbericht, Social Science Open Access Repository (SSOAR). Download unter: https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/97801 (Zugriff am 6.6.2025).Search in Google Scholar

Wesselmann, Carla (2009): Biografische Verläufe und Handlungsmuster wohnungsloser Frauen: Im Kontext asymmetrischer Machtbalancen. Opladen: Budrich.10.2307/j.ctvddzv8kSearch in Google Scholar

Wimmer, Christopher (2022): „Existenzielle Bedrohung und Entwürdigung. Armut, Gewalt und Wohnungslosigkeit im Alltag marginalisierter Frauen“, Femina Politica – Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft 31(1): 63–77.10.3224/feminapolitica.v31i1.05Search in Google Scholar

Interviewverzeichnis

Interview B_1, Frau Schmidt: Erfahrungsexpertin, Interview vom 10.06.2022

Interview B_2, Frau Kunz: Erfahrungsexpertin, Interview vom 28.3.2022

Interview B_3, Frau Ahmadi: Erfahrungsexpertin, ethnografische Interviews vom 22.9.2022, 26.09.2022 und 24.10.2022.

Interview E_001: Tafel, 25.05.2018 (ethnografische Interviewnotiz)

Interview E_103: Ambulante Einrichtung, 16.03.2021

Interview E_104: Stationäre Einrichtung, 30.03.2021 und 23.09.2022

Interview E_109: Geschlossene Entgiftungsabteilung, 28.07.2021

Interview E_110: Psychiatrische Institutsambulanz, 06.07.2021

Interview E_111: Ambulante Einrichtung, 22.07.2021

Interview E_112: Ambulante Einrichtung, 01.09.2021

Interview E_114: Stationäre Einrichtung, 30.09.2021

Interview E_115: Stationäre Einrichtung, 15.09.2021

Interview E_123: Stationäre Einrichtung, 29.07.2022

Online erschienen: 2025-07-31

© 2025 bei den Autorinnen und Autoren, publiziert von Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Dieses Werk ist lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

Downloaded on 27.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/zsr-2024-0028/html
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