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In der besprochenen Entscheidung dehnt der BGH die organschaftliche Mehrfachzurechnung von Handlungen bei Doppelmandaten auf Fälle zusammengesetzter und mehraktiger Delikte aus. Der Beitrag beleuchtet eingangs den zugrundeliegenden Infinus-Skandal, zeichnet sodann das Tableau der organschaftlichen Handlungszurechnung bei Doppelmandaten nach, um auf dessen Grundlage die hier erfolgte Zusammenrechnung mehraktiger Handlungen auf der Grundlage von § 31 BGB kritisch zu würdigen. Abschließend wird die Mehrfachzurechnung von Handlungen mit jener von Wissen kontrastiert.
This comment addresses the decision of Germany’s Federal Court of Justice to extend the corporate attribution to actions involving multiple intermediate steps in cases of interlocking directorates. First, it briefly summarizes the Infinus scandal, which lies at the heart of the case. It then outlines the legal framework for corporate attribution of actions in the interlocking directorate scenario. Before this backdrop, it then critically reviews the court’s novel affirmation of joint corporate liability for actions involving multiple intermediate steps under Section 31 of the German Civil Code (BGB). Finally, the corporate attribution of acts is contrasted with the corporate attribution of knowledge.
Danksagung
Für fruchtbare Diskussionen sei Michael Zeller herzlich gedankt.
© 2025 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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