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In einem hochspannenden Beitrag unter dem Titel „Insiderhandel als finanzieller Anreiz für Hinweisgeber“[1] spricht sich Dominik Meier dafür aus, das Insiderhandelsverbot aus Art. 8, 14 MAR im Rahmen der sog. Whistleblower Richtlinie[2] teleologisch zu reduzieren. Über den Hinweisgeberschutz hinaus sollen Anreize für Hinweisgeber geschaffen werden, um Compliance-Verstöße leichter aufzudecken. Die Überlegungen verdienen eine kritische Würdigung.
In his exiting article called „Insider Trading as an Incentive for Whistle Blowers“, Dominik Meier proposes to teleologically reduce the prohibition of insider trading in Art. 8, 14 MAR in view of the EU Whistle Blower Directive. Beyond the safeguarding of whistle blowers from reprisals, stimuli should be set to incentivize the disclosure of illicit conduct. These thoughts deserve a critical review.
© 2025 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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