Sportstättensponsoring – Die Namensrechte bei Sportstätten (sog. Namingrights)
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Andreas Humberg
Abstract
I. Werbung im Sport
Der Sport stellt in der Bundesrepublik ein bedeutendes gesellschaftliches Aktionsfeld dar[1]. Er verkörpert prägnant formuliert ein Massenphänomen in einer »Sportweltmacht«[2]. Dies hat die Industrie unlängst erkannt und hat den Sportsektor als effiziente Werbeplattform erschlossen. Das gesamte, nicht nur sportspezifische, Werbemarktaufkommen betrug in Deutschland im Jahre 2002 circa 14,9 Milliarden Euro[3]. Schätzungsweise 50 Prozent entfallen davon auf das Sportsponsoring[4]. Den Sponsoren bietet sich dabei im Bereich des Sports ein mannigfaltiges Betätigungsfeld. Denn der Sport stellt ein Medium dar, mit dem bestimmte Zielgruppen unter den Zuschauern exakt und kontinuierlich erreicht werden können[5]. Die Bandenwerbung[6], das Bereitstellen von Fahrzeugen und Fahrdiensten für Athleten und Gäste[7], die Namensgebung für eine Veranstaltung[8] oder eine ganze Sportliga[9], das Einkleiden von Offiziellen[10], Lautsprecherdurchsagen in den Spielpausen[11], Anzeigetafelwerbung[12], Eintrittskartenwerbung[13], Unterhaltung und Verlosung von Werbegeschenken im Bereich der Wettkampfstätte[14], Trikotwerbung[15], usw. Die Auflistung könnte noch viele weitere Punkte und Werbemöglichkeiten umfassen, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
© Walter de Gruyter
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