Home Sportstättensponsoring – Die Namensrechte bei Sportstätten (sog. Namingrights)
Article
Licensed
Unlicensed Requires Authentication

Sportstättensponsoring – Die Namensrechte bei Sportstätten (sog. Namingrights)

  • Andreas Humberg
Published/Copyright: July 27, 2005
Become an author with De Gruyter Brill
Juristische Rundschau
From the journal Volume 2005 Issue 3

Abstract

I. Werbung im Sport

Der Sport stellt in der Bundesrepublik ein bedeutendes gesellschaftliches Aktionsfeld dar[1]. Er verkörpert prägnant formuliert ein Massenphänomen in einer »Sportweltmacht«[2]. Dies hat die Industrie unlängst erkannt und hat den Sportsektor als effiziente Werbeplattform erschlossen. Das gesamte, nicht nur sportspezifische, Werbemarktaufkommen betrug in Deutschland im Jahre 2002 circa 14,9 Milliarden Euro[3]. Schätzungsweise 50 Prozent entfallen davon auf das Sportsponsoring[4]. Den Sponsoren bietet sich dabei im Bereich des Sports ein mannigfaltiges Betätigungsfeld. Denn der Sport stellt ein Medium dar, mit dem bestimmte Zielgruppen unter den Zuschauern exakt und kontinuierlich erreicht werden können[5]. Die Bandenwerbung[6], das Bereitstellen von Fahrzeugen und Fahrdiensten für Athleten und Gäste[7], die Namensgebung für eine Veranstaltung[8] oder eine ganze Sportliga[9], das Einkleiden von Offiziellen[10], Lautsprecherdurchsagen in den Spielpausen[11], Anzeigetafelwerbung[12], Eintrittskartenwerbung[13], Unterhaltung und Verlosung von Werbegeschenken im Bereich der Wettkampfstätte[14], Trikotwerbung[15], usw. Die Auflistung könnte noch viele weitere Punkte und Werbemöglichkeiten umfassen, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

:
Online erschienen: 2005-07-27
Erschienen im Druck: 2005-03-01

© Walter de Gruyter

Downloaded on 1.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/juru.2005.2005.3.89/html
Scroll to top button